{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193436,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193436,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3436","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gemeinschaftliches Wohnen und Bezug von Erg\u00e4nzungsleistungen. Werden kosteng\u00fcnstige L\u00f6sungen durch die EL-Reform verhindert?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Mit der Anpassung der Erg\u00e4nzungsleistungs-Mietzinsmaxima (EL, Revision 16.065) wird nur noch der durch die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen geteilte Betrag der Mietzinsmaxima von h\u00f6chstens 4 Personen angerechnet. Heute wird der effektive Mietzinsanteil, maximal aber 1100 Schweizerfranken pro Monat ber\u00fccksichtigt. Die Neuregelung, die nach einer dreij\u00e4hrigen \u00dcbergangsfrist greift, verbessert zwar endlich die Situation von Familien und Einzelpersonenhaushalten, verschlechtert sie aber bei Erwachsenen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern oder in Wohngemeinschaften wohnen. Neu wird in der EL-Berechnung einer erwachsenen Person mit einer Behinderung, die bei ihren Eltern lebt, ein Betrag von h\u00f6chstens 575 Schweizerfranken ber\u00fccksichtigt (Reg. 2); in einer 4er-WG in Z\u00fcrich noch maximal 490 Schweizerfranken. Bei einer 16er-Cluster-WG, in der sich Mitbewohner gegenseitig unterst\u00fctzen und die der sozialen Isolation auch im Alter entgegenwirkt, st\u00fcnden nur noch Fr. 122.50 im Monat zur Verf\u00fcgung (Reg. 1).</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Entsprechen die neuen Ans\u00e4tze f\u00fcr Erwachsene mit Behinderungen, die bei den Eltern oder in WG wohnen, den effektiven Kosten sowie dem Recht auf Achtung des Privatlebens, was auch die Wahl der Wohnform beinhaltet?</p><p>2. Teilt er die Meinung, dass mit der neuen Regelung eine EL-Bez\u00fcgerin in einer st\u00e4dtischen WG nur noch ein Schlafzimmer, nicht mehr aber eine gemeinsame Stube (mit-)finanzieren kann?</p><p>3. Im Kontext von Behinderungen und WG gew\u00e4hren Mitbewohnende oft kostenlose Unterst\u00fctzung im Alltag. Ist es aus Sicht des Bundesrates zumutbar, dass solche Mitbewohnende k\u00fcnftig zus\u00e4tzlich noch den \u00fcberwiegenden Teil des Mietzinses bezahlen?</p><p>4. Soll f\u00fcr EL-Beziehende das gemeinschaftliche Wohnen mit anderen Personen, aus dem famili\u00e4ren/ausserfamili\u00e4ren Umfeld, weiterhin m\u00f6glich sein?</p><p>Wenn ja: Besteht eine M\u00f6glichkeit, dies auf Verordnungs- oder Weisungsstufe zu l\u00f6sen, oder br\u00e4uchte es dazu eine erneute Gesetzes\u00e4nderung?</p><p>5. Durch die neue Regelung der Mietzinsmaxima rechnet der Bundesrat bei WG mit Einsparungen von 5 Millionen Schweizerfranken; dabei ber\u00fccksichtigte er nicht, dass EL-Beziehende aufgrund der reduzierten Betr\u00e4ge von einer WG in einen - teureren, aber besser finanzierten - Einpersonenhaushalt wechseln k\u00f6nnten (17.5625).</p><p>Wie w\u00fcrde die finanzielle Bilanz aussehen, wenn die H\u00e4lfte der Betroffenen in der WG bleibt, 10 Prozent jedoch in ein Heim und 40 Prozent in einen Einpersonenhaushalt wechseln?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die mit der EL-Reform beschlossene \u00c4nderung der Ber\u00fccksichtigung der Mietzinsmaxima in der Berechnung der Erg\u00e4nzungsleistung (EL) sieht, wie in der Interpellation ausgef\u00fchrt, individuelle Mietzinsmaxima vor. Damit sind die Mietzinsmaxima nicht mehr an den Zivilstand gebunden, und alleinstehende Personen mit EL, die mit anderen Personen zusammenleben, werden gegen\u00fcber Ehepaaren oder Familien nicht mehr beg\u00fcnstigt. Nach geltendem Recht kann bei einer alleinstehenden Person in einer Wohngemeinschaft in der EL-Berechnung ein Mietzins von bis zu 1100 Franken im Monat ber\u00fccksichtigt werden. Das kann dazu f\u00fchren, dass sich Personen in Wohngemeinschaften unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig teure Wohnungen leisten k\u00f6nnen. Mit der neuen Regelung soll der Einsparung, die sich aufgrund des Zusammenlebens ergibt, Rechnung getragen werden. </p><p>Der Betrag, welcher einer Person mit einer Behinderung, die bei ihren Eltern lebt, in der Region 1 zusteht, bel\u00e4uft sich auf 600 Franken, in der Region 2 auf 575 Franken pro Monat. Hinzu kommt allenfalls der Zuschlag f\u00fcr eine rollstuhlg\u00e4ngige Wohnung. Dieser erh\u00f6ht das Mietzinsmaximum um 500 Franken pro Monat (Art. 10 Abs. 1 Bst. b Ziff. 3 E-ELG, in der vom Parlament am 22. M\u00e4rz 2019 angenommenen Fassung), unabh\u00e4ngig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben. </p><p>1./2./4. Die Achtung des Privatlebens wird durch die H\u00f6he der Mietzinsmaxima nicht beeintr\u00e4chtigt. Die H\u00f6he der Mietzinsmaxima erm\u00f6glicht es EL-beziehenden Personen, weiterhin ein eigenes Zimmer in einer Wohngemeinschaft oder bei den Eltern zu bewohnen, sodass eine R\u00fcckzugsm\u00f6glichkeit besteht und das Privatleben gewahrt bleibt. EL-beziehende Personen k\u00f6nnen mit den neuen Mietzinsmaxima allerdings keinen grossen Beitrag an Gemeinschaftsr\u00e4ume leisten. Die individuellen Mietzinsmaxima, welche sich beispielsweise in einer 16-Clusterwohngemeinschaft ergeben w\u00fcrden, sind tats\u00e4chlich sehr tief. Daher sieht das Gesetz f\u00fcr solche Konstellationen eine auf drei Jahre befristete \u00dcbergangsbestimmung vor. F\u00fcr eine generelle \u00c4nderung w\u00e4re eine Gesetzes\u00e4nderung n\u00f6tig. Der Bundesrat ist jedoch bereit zu pr\u00fcfen, inwieweit der Problematik der grossen Wohngemeinschaften auf Verordnungsebene entsprochen werden kann. </p><p>3. Die Unterst\u00fctzung, welche Mitbewohnende im Alltag EL-beziehenden Personen mit Behinderungen freiwillig gew\u00e4hren, ist in Bezug auf die anrechenbaren Mietzinsmaxima und die Berechnung der Sozialversicherungsleistungen nicht massgebend. </p><p>5. 14 000 Personen mit EL leben in einer Wohngemeinschaft (BSV-Statistik 2018). Die in der Botschaft \u00fcber die anrechenbaren Mietzinsmaxima (14.098) angegebenen Einsparungen von 5 Millionen Franken basieren auf den Daten von 2013. Erfolgen die Berechnungen aufgrund der Daten 2018, belaufen sich die Einsparungen auf 7 Millionen Franken. W\u00fcrden 50 Prozent ihre Wohnsituation gem\u00e4ss der Annahme der Interpellation ver\u00e4ndern, k\u00f6nnten noch 3,5 Millionen Franken eingespart werden. Wenn 40 Prozent (5600 Personen) in eine eigene Wohnung ziehen w\u00fcrden, w\u00fcrden die neuen Mietzinsmaxima f\u00fcr Einzelpersonen (1370 Franken in Region 1; 1325 Franken in Region 2; 1210 Franken in Region 3) gelten. Die Differenz zum noch geltenden Mietzinsmaximum f\u00fcr alleinstehende Personen (1100 Franken) w\u00fcrde zu Mehrkosten von 14 Millionen Franken pro Jahr f\u00fchren (Bund 9 Millionen Franken; Kantone 5 Millionen Franken). </p><p>W\u00fcrden aufgrund der neuen Regelung 10 Prozent der Personen, welche heute in einer Wohngemeinschaft leben, in ein Heim ziehen, dann w\u00fcrde f\u00fcr diese Personen eine Heimberechnung vorgenommen. F\u00fcr den Bund w\u00fcrde derselbe Mietzinsbetrag f\u00fcr diese Person gelten wie im geltenden Recht. Bei diesem Szenario \u00e4ndert sich f\u00fcr den Bund finanziell folglich nichts. Den Kantonen w\u00fcrden allerdings Mehrkosten aufgrund der Heimkosten dieser Personen erwachsen. Zur Feststellung dieser Kosten wurde die Differenz zwischen dem mittleren EL-Betrag f\u00fcr eine Person zu Hause (1095 Franken) und eine Person im Heim (3267 Franken) mit der Anzahl Personen (1400 Personen), von welchen angenommen wird, sie w\u00fcrden ins Heim ziehen, multipliziert. Daraus ergeben sich Kosten in der H\u00f6he von 36 Millionen Franken pro Jahr (12,7 Prozent davon Bund ergeben 5 Millionen Franken; Kantone 31 Millionen Franken). </p><p>Unter Ber\u00fccksichtigung der nicht realisierbaren Einsparungen von 3,5 Millionen Franken entst\u00fcnden in dem in der Interpellation beschriebenen Szenario zus\u00e4tzliche Kosten von rund 50 Millionen Franken pro Jahr. Davon w\u00fcrden ungef\u00e4hr 15 Millionen Franken beim Bund und 35 Millionen Franken bei den Kantonen anfallen. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1562112000000)\/","SubmittedBy":"Quadranti Rosmarie","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2836|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512403690)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Sozialer Schutz|Raumplanung und Wohnungswesen"}}