{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193450,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193450,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3450","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Familienbesteuerung. Was ist mit dem Familienquotientensystem?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Wie beurteilt der Bundesrat im Zusammenhang mit der Familienbesteuerung das Familienquotientensystem? Und findet er dessen Einf\u00fchrung ins Bundesrecht f\u00fcr die Einkommens- und Verm\u00f6gensbesteuerung zweckm\u00e4ssig?</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft vom 21. M\u00e4rz 2018 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verschiedene Modelle zur Familienbesteuerung betrachtet. Er entschied sich schliesslich f\u00fcr das Modell \"alternative Steuerberechnung\".</p><p>In der Botschaft wird das Familienquotientensystem (Besteuerung nach Konsumeinheiten) zwar im Kapitel \u00fcber die Ehepaarbesteuerung in den verschiedenen kantonalen Gesetzen als das vom Kanton Waadt praktizierte Modell (BBl 2018 2147) und im Kapitel \"Rechtsvergleich\" als das von Frankreich praktizierte Modell (BBl 2018 2182) erw\u00e4hnt.</p><p>Wo es aber um die Modelle geht, die auf Bundesebene in Betracht gezogen wurden, fehlt dieses Modell komplett.</p><p>Ist das ein Versehen?</p><p>Denn da, wo das Familienquotientensystem angewendet wird, scheint es gut zu funktionieren.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Familienquotientensystem beruht auf einem Einheitstarif, der sowohl f\u00fcr alleinstehende wie auch f\u00fcr verheiratete steuerpflichtige Personen gilt, und ist eine Sonderform der Besteuerung mit Splitting. In der Schweiz sieht einzig der Kanton Waadt dieses Modell nach franz\u00f6sischem Vorbild vor. </p><p>Die Ehegatten werden dabei gemeinsam, unverheiratete Paare individuell veranlagt. Der unterschiedlichen wirtschaftlichen Leistungsf\u00e4higkeit von Verheirateten gegen\u00fcber den Alleinstehenden wird durch die H\u00f6he des Divisors (Quotient) Rechnung getragen. Anders als bei den herk\u00f6mmlichen Splittingsystemen wird das Gesamteinkommen der Familie nicht durch einen fixen, sondern durch einen je nach der Gr\u00f6sse des Haushaltes variablen Divisor, d. h. durch einen auf die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abgestimmten Familienquotienten, geteilt. Den Kinderkosten wird bei Ehepaaren, unverheirateten Paaren und alleinerziehenden Personen nicht durch einen Kinderabzug, sondern durch einen Kinderquotienten Rechnung getragen. </p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren im Rahmen von umfangreichen Analysen und Berichten die Beseitigung der steuerlichen Heiratsstrafe und die Erzielung ausgewogener Belastungsrelationen bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung untersucht. Dabei wurden zahlreiche m\u00f6gliche Modelle einer umfassenden Pr\u00fcfung unterzogen, wie etwa die Individualbesteuerung, der Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung, verschiedene Splittingsysteme, darunter auch das Familienquotientensystem, sowie das Veranlagungswahlrecht.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass es kein vollkommenes Modell gibt, das bei allen Haushaltkonstellationen zu ausgewogenen Belastungsrelationen f\u00fchrt. Nach \u00dcberpr\u00fcfung der zur Diskussion stehenden Modelle und nach Abw\u00e4gung ihrer Vor- und Nachteile ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass sich das Modell der alternativen Steuerberechnung am ehesten eignet, um die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer gezielt und rasch zu beseitigen. Er hat am 21. M\u00e4rz 2018 die entsprechende Botschaft verabschiedet.</p><p>Das Familienquotientensystem schnitt aus der Sicht des Bundesrates aus den folgenden Gr\u00fcnden weniger gut ab als das vorgeschlagene Modell: </p><p>Wird im Familienquotientensystem f\u00fcr Ehepaare ein Teilsplitting (Divisor kleiner als 2) und kein Vollsplitting vorgesehen, wird die Heiratsstrafe nicht vollst\u00e4ndig beseitigt.</p><p>Das Modell entlastet wie alle Splittingsysteme die Ehe stark. Daraus ergibt sich eine sehr hohe Belastung von Alleinstehenden im Vergleich zu Ehepaaren. Zudem fallen die negativen Arbeitsanreize st\u00e4rker ins Gewicht als bei anderen Modellen, da der Grenzsteuersatz h\u00f6her ist. Dies liegt erstens an der Zusammenveranlagung: Die Grenzsteuerbelastung des relativ elastisch reagierenden Zweitverdieners beginnt nicht bei null, sondern beim Grenzsteuersatz des Erstverdieners. Deshalb ist der sogenannte Abhalteeffekt gr\u00f6sser. Zweitens werden die Einverdiener-Ehepaare und die Erstverdiener bei Zweiverdienerehepaaren besonders stark entlastet. Weil das Modell unber\u00fccksichtigt l\u00e4sst, zu welchem Besch\u00e4ftigungsgrad Zweiverdiener-Ehepaare erwerbst\u00e4tig sind, reagieren diese sehr unterschiedlich auf die gesunkene Steuerbelastung und weiten ihr Arbeitsangebot weniger aus als bei der Individualbesteuerung oder der alternativen Steuerberechnung, weshalb es zu hohen Mitnahmeeffekten kommt. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1561507200000)\/","SubmittedBy":"Addor Jean-Luc","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512252637)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Steuer"}}