{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193464,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193464,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3464","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gleichstellung von Zweitverdiener/Rentner-Ehepaaren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0k des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 624.14) so abzu\u00e4ndern, dass ein Abzug vom Erwerbseinkommen aus Beruf, Gesch\u00e4ft und Gewerbe auch m\u00f6glich ist, wenn der erstverdienende Ehegatte ein Renteneinkommen erzielt.</p>","ReasonText":"<p>Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0k StHG sieht vor, dass vom Erwerbseinkommen, das ein Ehegatte unabh\u00e4ngig vom Beruf, Gesch\u00e4ft oder Gewerbe des anderen Ehegatten erzielt, ein Abzug bis zu einem nach kantonalem Recht bestimmten Betrag m\u00f6glich ist; ein gleichartiger Abzug ist zul\u00e4ssig bei erheblicher Mitarbeit eines Ehegatten im Beruf, Gesch\u00e4ft oder Gewerbe des anderen Ehegatten.</p><p>Gem\u00e4ss der Botschaft \u00fcber die Steuerharmonisierung vom 25. Mai 1983 sollen, wenn beide Ehegatten erwerbst\u00e4tig sind, insbesondere die sp\u00fcrbaren Progressionswirkungen abgeschw\u00e4cht werden. Dadurch soll u. a. verhindert werden, dass der zweitverdienende Ehegatte aufgrund einer steuerlichen Benachteiligung seine Erwerbst\u00e4tigkeit aufgibt, respektive soll ein Anreiz geschaffen werden, dass mit der Erwerbst\u00e4tigkeit des zweitverdienenden Ehegatten auch eine tats\u00e4chliche Verbesserung der finanziellen Situation herbeigef\u00fchrt werden kann.</p><p>Voraussetzung gem\u00e4ss Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0k StHG ist jedoch, dass der erstverdienende Ehepartner sein Einkommen aus einem Beruf, Gesch\u00e4ft oder Gewerbe erzielt; bei einem Einkommen aus Renten ist ein Abzug ausgeschlossen. Dies f\u00fchrt zu einer steuerlichen Benachteiligung von zweitverdienenden Ehepartnern, deren erstverdienender Ehepartner u. a. eine PK-, AHV- oder IV-Rente bezieht und damit tendenziell bereits ein tieferes Einkommen erzielt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>F\u00fcr die Gew\u00e4hrung des Zweiverdienerabzugs wird heute sowohl bei der direkten Bundessteuer (DBG; SR 642.11) wie auch im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG; SR 642.14) vorausgesetzt, dass beide Ehegatten ein Erwerbseinkommen erzielen (Art. 33 Abs. 2 DBG, Art. 9 Abs. 2 Bst. k StHG). Dies f\u00fchrt in der Tat dazu, dass bei Ehepaaren, bei welchen ein Ehegatte erwerbst\u00e4tig ist, der andere hingegen ein Renteneinkommen bezieht, der Abzug nicht geltend gemacht werden kann. Diese unterschiedliche Behandlung trifft aber auch auf weitere Konstellationen zu. So k\u00f6nnen beispielsweise auch Rentnerehepaare sowie Ehepaare, bei welchen ein Ehegatte einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgeht und der andere Eink\u00fcnfte aus Kapital erzielt, den Zweiverdienerabzug nicht beanspruchen. Insofern werden Ehepaare je nach Herkunft ihrer Eink\u00fcnfte unterschiedlich behandelt. </p><p>Der Zweiverdienerabzug wurde bei seiner Einf\u00fchrung im StHG und DBG haupts\u00e4chlich mit der Ber\u00fccksichtigung der Haushaltmehrkosten begr\u00fcndet, die bei Erwerbst\u00e4tigkeit beider Ehegatten normalerweise anfallen (Botschaft Steuerharmonisierung; BBl 1983 III 1, insb. S. 95). Es stellt sich die Frage, ob dieses Argument heute noch zeitgem\u00e4ss ist, insbesondere auch angesichts der verbreiteten Teilzeiterwerbst\u00e4tigkeit.</p><p>Gegenw\u00e4rtig ist der Zweiverdienerabzug bei der direkten Bundessteuer vor allem auch eine tarifliche Massnahme, um die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener-Ehepaaren gegen\u00fcber unverheirateten Paaren zu mildern. Die Kantone haben in ihrem austarierten kantonalen Steuersystem die Wechselwirkungen zwischen Abz\u00fcgen (inkl. Zweiverdienerabzug) und Tarifen ber\u00fccksichtigt.</p><p>Aufgrund der tarifarischen Funktion des Zweiverdienerabzugs stellt sich jedoch die Grundsatzfrage, ob es allenfalls den Kantonen \u00fcberlassen werden sollte, einen Zweiverdienerabzug vorzusehen oder nicht. </p><p>Die Ehepaar- und Familienbesteuerung ist zurzeit im Umbruch. Auf Bundesebene schl\u00e4gt der Bundesrat die alternative Steuerberechnung f\u00fcr die direkte Bundessteuer vor, bei welcher das im vorliegenden Vorstoss geschilderte Problem entsch\u00e4rft w\u00fcrde, weil Ehepaare, bei welchen nicht beide Ehegatten erwerbst\u00e4tig sind, einen neuen Einverdienerabzug beanspruchen k\u00f6nnten. Die unterschiedliche Behandlung w\u00e4re damit weitgehend beseitigt. Da aber nicht klar ist, ob das Parlament dieses Modell oder allenfalls ein anderes vorsehen wird, das auch auf kantonaler Ebene eingef\u00fchrt werden m\u00fcsste (z. B. die Individualbesteuerung), sollten momentan keine Einzelmassnahmen ins Auge gefasst werden. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"Bregy Philipp Matthias","BusinessStatus":206,"BusinessStatusText":"In Kommission des St\u00e4nderats","BusinessStatusDate":"\/Date(1766140895000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2446|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1774371944973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557273600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Steuer|Sozialer Schutz"}}