{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193471,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193471,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3471","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Nein zu Immobilien in schlechtem Zustand","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Vorentwurf zur Abschaffung des Eigenmietwerts (in der Vernehmlassung bis zum 17. Juli 2019) ist ein interessanter Schritt nach vorne: Er schl\u00e4gt endlich ernsthaft die Abschaffung einer Steuer vor, die noch aus dem letzten Krieg stammt und eingef\u00fchrt wurde, um unsere Verteidigung zu finanzieren. Die Schweiz ist weltweit das einzige Land, das eine solche Steuer kennt. Der Vorentwurf wirft jedoch einige Fragen auf.</p><p>F\u00fcr Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer, die ihre Liegenschaft als Hauptwohnsitz nutzen, w\u00fcrde die Abschaffung dieser Steuer einhergehen mit der Abschaffung - auf Bundes- und auf Kantonsebene - des Abzugs der Unterhaltskosten, der Kosten f\u00fcr die Instandsetzung eines neuerworbenen Hauses und der Versicherungspr\u00e4mien. Auf Bundesebene w\u00e4ren zudem auch die Investitionen in umweltschonende Massnahmen sowie die Kosten f\u00fcr die Denkmalpflege und den R\u00fcckbau von Geb\u00e4uden nicht mehr abzugsf\u00e4hig; auf kantonaler Ebene w\u00e4ren diese Abz\u00fcge weiterhin m\u00f6glich.</p><p>Selbstgenutzte Zweitwohnungen sowie Wohnungen, die vermietet oder verpachtet werden, w\u00fcrden weiterhin der Besteuerung des Eigenmietwerts unterstehen, wie wir es kennen. Investitionen in energiesparende Massnahmen sowie die Kosten f\u00fcr die Denkmalpflege und den R\u00fcckbau von Geb\u00e4uden hingegen w\u00e4ren auf Bundesebene nicht mehr abzugsf\u00e4hig.</p><p>F\u00fcr alle Immobilien w\u00e4re die Abzugsf\u00e4higkeit von Hypothekarzinsen klar eingeschr\u00e4nkt. Wer zum ersten Mal ein Wohneigentum erwirbt, kann sie weiterhin abziehen, doch sind H\u00f6he und Dauer der Abz\u00fcge begrenzt.</p><p>1. Die Schweizer Stimmbev\u00f6lkerung hat die Energiestrategie 2050 gutgeheissen, in der die Sanierung von Geb\u00e4uden vorgesehen ist. Besteht durch die Abschaffung der versprochenen Steueranreize nicht die Gefahr, dass die Anstrengungen zur Verringerung des CO2-Fussabdrucks unseres Wohnraums verlangsamt oder dass die Hausbesitzerinnen und -besitzer unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig belastet werden?</p><p>2. Der Schweizer Immobilienbestand umfasst viele Altbauten, die den Charme der Innenst\u00e4dte und der historischen D\u00f6rfer ausmachen; einige davon sind sogar im Inventar unseres Kulturerbes klassifiziert. Der gute Zustand dieser Geb\u00e4ude ist zu einem grossen Teil auf die Arbeiten zur\u00fcckzuf\u00fchren, welche die Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmer f\u00fcr den Erhalt dieser Geb\u00e4ude ausf\u00fchren lassen; diese Arbeiten kosten viel, denn je \u00e4lter ein Geb\u00e4ude ist, desto h\u00f6her sind die Kosten. Besteht nicht das Risiko, dass der Zustand dieser Geb\u00e4ude sich verschlechtert, wenn die Renovationskosten nicht mehr abgezogen werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Besteht schliesslich dadurch, dass die Kosten f\u00fcr Renovationen nicht mehr abzugsf\u00e4hig sind, nicht das Risiko des Abflauens der Baukonjunktur? Denn der Bausektor h\u00e4ngt auch von diesen Sanierungsarbeiten ab.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates (WAK-S) hat am 5. April 2019 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz \u00fcber den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung er\u00f6ffnet. Der Bundesrat wird nach dem Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage Stellung nehmen.</p><p>1. Die Abz\u00fcge f\u00fcr das Energiesparen, den Umweltschutz und die Denkmalpflege, einschliesslich der beiden im Rahmen der Energiestrategie 2050 zus\u00e4tzlich eingef\u00fchrten Steuerverg\u00fcnstigungen (Vortragsm\u00f6glichkeit und R\u00fcckbaukosten im Hinblick auf den Ersatzneubau), geh\u00f6ren zu den ausserfiskalisch motivierten Abz\u00fcgen. Die genannten Abz\u00fcge, die progressionsbedingt Steuerpflichtige mit hohen Einkommen st\u00e4rker beg\u00fcnstigen als Steuerpflichtige mit tiefen Einkommen, bewirken hohe Mitnahmeeffekte, weshalb grunds\u00e4tzlich davon ausgegangen werden kann, dass ein Verzicht auf diese Verg\u00fcnstigungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vornahme oder das Unterlassen baulicher Massnahmen haben wird. Anders verh\u00e4lt es sich bei Investitionen im Geb\u00e4udebereich mit hoher energetischer und CO2-Wirkung. Zudem gilt es zu ber\u00fccksichtigen, dass der Bundesrat in seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020 (17.071) das seit 2010 von Bund und Kantonen laufende Geb\u00e4udeprogramm ab Anfang 2026 nicht mehr weiterf\u00fchren will, womit bei den F\u00f6rderbeitr\u00e4gen f\u00fcr den Geb\u00e4udebereich ein zentraler ausgabenseitiger Pfeiler nicht mehr weitergef\u00fchrt werden soll.</p><p>2. Systembedingt hat der Unterhaltskostenabzug zu entfallen, wenn der bisher steuerbare Eigenmietwert abgeschafft wird. W\u00fcrde die Abzugsf\u00e4higkeit beibehalten, w\u00e4re dies aus Sicht der Rechtsgleichheit nicht haltbar. Bez\u00fcglich des notwendigen Liegenschaftsunterhalts liegt es prim\u00e4r im Interesse des Eigent\u00fcmers, sein Eigenheim instand zu halten. Daher ist grunds\u00e4tzlich davon auszugehen, dass notwendige Renovationen auch ohne steuerliche F\u00f6rderung weiterhin vorgenommen werden.</p><p>3. Es ist denkbar, dass weniger kostspielige Renovationen am Eigenheim get\u00e4tigt werden und somit die Wertsch\u00f6pfung im Bausektor wie auch bei Vorleistungserbringern zur\u00fcckgehen k\u00f6nnte. Allerdings ist davon auszugehen, dass dem Verlust an Wertsch\u00f6pfung in der Baubranche ein Zuwachs an Wertsch\u00f6pfung in anderen Sektoren (beispielsweise bei Baumarktketten) gegen\u00fcbersteht. Letztere k\u00f6nnten sich einer gr\u00f6sseren Nachfrage erfreuen, weil vom Eigenheimbesitzer vermehrt Eigenleistungen vorgenommen werden (Bericht der Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des St\u00e4nderates vom 14. Februar 2019 zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.400, S. 39). Der Bundesrat schliesst sich dieser Beurteilung an.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"B\u00e9gl\u00e9 Claude","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512902180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer|Raumplanung und Wohnungswesen"}}