{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193476,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193476,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3476","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verweigerung der Kosten\u00fcbernahme bei Medikamenten-Grosspackungen f\u00fchrt zu unn\u00f6tigen Kosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat die Kassen angewiesen, ausschliesslich die Packungsgr\u00f6ssen von Medikamenten, wie sie in der Spezialit\u00e4tenliste (SL) explizit aufgef\u00fchrt sind, zu verg\u00fcten, und hat dazu die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung der Weisung versch\u00e4rft. Die Anwendung dieser Regelung f\u00fchrt dazu, dass Medikamenten-Grosspackungen von den Versicherern nicht mehr verg\u00fctet werden und die Gesundheitsinstitutionen nur noch die in der Regel viel teureren Kleinpackungen der Pr\u00e4parate beziehen und verabreichen, wie sie in der SL aufgef\u00fchrt sind. Damit werden zulasten der Pr\u00e4mienzahlerinnen und Pr\u00e4mienzahler die Medikamentenkosten unn\u00f6tig in die H\u00f6he getrieben. Dazu besteht die Gefahr, dass Patientinnen und Patienten dadurch unn\u00f6tig hohe Dosen bzw. eine nicht ad\u00e4quate Dosis eines Medikaments erhalten. Damit ist die Patientinnen- und Patientensicherheit gef\u00e4hrdet, und die restriktive Umsetzung der Regelung entspricht auch nicht den WZW-Kriterien der OKP.</p><p>Bei der Bestimmung der einzukaufenden Packungsgr\u00f6sse handelt es sich jedoch nicht um eine medizinische bzw. therapeutische Leistung, die Dosierung muss die \u00c4rztin, der Arzt oder die Fachperson unabh\u00e4ngig von der Packungsgr\u00f6sse bestimmen k\u00f6nnen. Es sollte ein Einfaches sein, in der SL eine entsprechende Klausel einzuf\u00fchren. Diese k\u00f6nnte wie folgt lauten: Wer Medikamente verschreibt, kann die Packungsgr\u00f6sse bzw. den Wirkstoff entsprechend seinen Bed\u00fcrfnissen einkaufen und den Versicherungen den effektiven Preis in Rechnung stellen. Dies gilt nur, wenn die Packung kosteng\u00fcnstiger ist als die kleineren Packungen. </p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der neuen Regelung bez\u00fcglich Kostenverweigerung bei Grosspackungen von Medikamenten? Rechtlich? Praktisch?</p><p>2. Mit welchen Massnahmen will er die aktuell unn\u00f6tige Kostensteigerung bei Medikamenteneinkauf und -verrechnung vermeiden?</p><p>3. Teilt der Bundesrat die Beurteilung, dass die Anwendung der neuen Regelung nicht den WZW-Kriterien der OKP entspricht?</p><p>4. Weshalb wird die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) nicht umgehend angepasst?</p><p>5. Ist er auch der Ansicht, dass die Anpassung nicht eine Verhandlungsangelegenheit, sondern eine beh\u00f6rdliche Pflicht ist, damit die Patientinnen- und Patientensicherheit gew\u00e4hrleistet wird und die Regelung den WZW-Kriterien der OKP entspricht? </p><p>6. Welches sind die n\u00e4chsten Schritte, um die Arzneimittelliste und die Regelung anzupassen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2./6. (Frageteil betr. Grosspackungen) Die gesetzlichen Grundlagen sehen vor, dass nur in der Spezialit\u00e4tenliste (SL) aufgef\u00fchrte Arzneimittel von der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) verg\u00fctet werden. Damit ein Arzneimittel in die SL aufgenommen wird, muss das Pharmaunternehmen ein Gesuch f\u00fcr die jeweiligen Packungen und Dosisst\u00e4rken einreichen. Die SL enth\u00e4lt \u00fcber 3000 Arzneimittel mit \u00fcber 9000 Packungen und Dosierungen. F\u00fcr den gr\u00f6ssten Teil der Arzneimittel existieren bereits geeignete Grosspackungen auf der SL. Knapp 500 Grosspackungen figurieren jedoch (noch) nicht auf der SL. Aufgrund der verst\u00e4rkten Aufsicht im Bereich der Kosten\u00fcbernahmen zulasten der OKP konnten diese Grosspackungen nicht mehr verg\u00fctet werden. </p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass das BAG seineAufsichtspflicht korrekt ausgef\u00fchrt hat. Es ist ihm jedoch ein Anliegen, dass kosteng\u00fcnstige Grosspackungen rasch wieder bezahlt werden d\u00fcrfen, weswegen er eine rasche L\u00f6sungsfindung begr\u00fcsst. Das BAG m\u00f6chte daher einen Teil dieser Grosspackungen m\u00f6glichst rasch in die SL aufnehmen und f\u00fchrt zu diesem Zweck zurzeit Gespr\u00e4che mit verschiedenen Akteuren der Gesundheitsbranche (Versichererverb\u00e4nde, Pharmaverb\u00e4nde, Spit\u00e4ler sowie Vertreter der Pharmaindustrie). Aufgrund der Bereitschaft der einzelnen Interessenvertreter zu einer gemeinsamen L\u00f6sungsfindung, die zu einer Aufnahme der Grosspackungen in die SL f\u00fchren soll, toleriert das BAG bis zum 30. Juni 2020 die \u00dcbernahme der Kosten zulasten der OKP bei jenen Grosspackungen, die zu einer Einsparung gegen\u00fcber den Kleinpackungen f\u00fchren. Dieses Moratorium gilt auch f\u00fcr jene Krankenversicherer, die in den letzten Monaten angewiesen wurden, die Grosspackungen nicht zu bezahlen.</p><p>Das BAG wird die betroffenen Pharmaunternehmen kontaktieren und einladen, die Grosspackungen zu den bisher verg\u00fcteten Preisen zur Aufnahme in die SL anzumelden. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Pharmaunternehmen an einer entsprechenden L\u00f6sung interessiert sind. Wenn die Packungen weiterhin zu wirtschaftlichen Preisen angeboten werden, d\u00fcrfte einer SL-Aufnahme nichts im Weg stehen. Deshalb sind keine anderen Regelungen erforderlich. </p><p>Die SL enth\u00e4lt zudem H\u00f6chstpreise. Entsprechend m\u00fcssen die Leistungserbringer auch in Zukunft, wenn sie Arzneimittel bei Pharmaunternehmen g\u00fcnstiger einkaufen, die entsprechenden g\u00fcnstigeren Preise in Rechnung zu stellen. </p><p>3. (WZW-Kriterien) Das BAG pr\u00fcft vor der Aufnahme in die SL, ob die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckm\u00e4ssigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erf\u00fcllt sind. Diese Pr\u00fcfung bedingt allerdings wie dargelegt ein Gesuch der Pharmaunternehmen. Wenn kein Gesuch eingeht, k\u00f6nnen diese Kriterien nicht gepr\u00fcft werden, und eine Verg\u00fctung ist deshalb abzulehnen. Es gibt aber auch Packungen und Dosisst\u00e4rken, die beispielsweise aufgrund von Missbrauchs- oder Verschwendungsrisiko vom BAG als nicht zweckm\u00e4ssig erachtet wurden. </p><p>4.-6. (Frageteil betr. Arzneimittelliste) Zwischen der Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) und den in der SL noch nicht aufgef\u00fchrten Grosspackungen besteht kein Zusammenhang. Die ALT enth\u00e4lt Wirkstoffe und Tarife f\u00fcr die Herstellung von Magistralrezepturen und ist analog zur SL eine Positivliste, die auf Antrag hin angepasst wird. Gesuche zur Aufnahme bzw. zur Anpassung von Preisen von Wirkstoffen, Hilfsstoffen oder Tarifen sind von den interessierten Kreisen einzureichen. Liegen entsprechende Gesuche vor, wird die ALT, sofern die WZW-Kriterien erf\u00fcllt sind, angepasst. Aufgrund des Revisionsbedarfs hat sich das BAG bereits im Jahr 2018 mit Vertretern der Apothekerschaft getroffen. Der damals von der Apothekerschaft angek\u00fcndigte Revisionsvorschlag wurde bis jetzt noch nicht eingereicht. Das BAG wird erneut auf die Apothekerschaft zugehen. Antr\u00e4ge zur Anpassung der ALT m\u00fcssten jedoch von der Apothekerschaft selber eingereicht werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512843407)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}