{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193490,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193490,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3490","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Digitalisierung des Gesch\u00e4ftsverkehrs, aber ohne Auswirkungen auf das Personal","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Bestimmungen zu erlassen, die sicherstellen, dass die Unschuldsvermutung auch gilt, wenn eine Konsumentin oder ein Konsument im Zusammenhang mit einem Gesch\u00e4ft Aufgaben wahrnimmt, die bisher vom Unternehmen erf\u00fcllt wurden, und daf\u00fcr sorgen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch diese technologische Entwicklung nicht verschlechtern.</p>","ReasonText":"<p>Im Zuge der Digitalisierung erledigen die Konsumentinnen und Konsumenten immer mehr Arbeiten, die bisher von Unternehmen wahrgenommen wurden: Sie scannen die eingekauften Waren an der Kasse, l\u00f6sen Zugsbillette, erledigen Zahlungen \u00fcber mobile Apps usw. Dabei kommt es vor, dass Konsumentinnen und Konsumenten Fehler unterlaufen; schliesslich sind sie keine Fachleute. Sie vergessen beispielsweise, ein Produkt an der Kasse zu scannen, sie kennen vielleicht nicht alle Details des \u00f6ffentlichen Verkehrs und w\u00e4hlen das falsche Billett (wenn es z. B. um ein Anschlussbillett geht) usw. In diesen F\u00e4llen gehen die Unternehmen h\u00e4ufig davon aus, dass die Konsumentinnen und Konsumenten, wenn sie beispielsweise vergessen, ein Produkt zu scannen, in betr\u00fcgerischer Absicht zu ihrem Vorteil handeln. In den meisten F\u00e4llen handelt es sich aber schlicht und ergreifend um ein Versehen, das als solches zu betrachten ist und keine Strafe nach sich ziehen sollte.</p><p>Ziel ist es nicht, den Betrug zu f\u00f6rdern oder dazu anzustiften. Vielmehr geht es darum, darauf hinzuweisen, dass jemand nur des Diebstahls oder der Schummelei angeklagt werden kann, wenn der Wille, zu stehlen oder zu schummeln, bewiesen wird. Als ausreichender Beweis angesehen werden k\u00f6nnte beispielsweise die Wiederholung einer Tat oder der offensichtliche Wille, Waren und Dienstleistungen zu unterschlagen.</p><p>Zudem ist es wichtig, dass der Bundesrat beim Erlass der Bestimmungen zu diesem Thema f\u00fcr Rahmenbedingungen sorgt, die gew\u00e4hrleisten, dass die technologische Entwicklung weder die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschlechtert noch die Innovation hemmt. Schliesslich kommt der durch die Technologie geschaffene Mehrwert auch den Konsumentinnen und Konsumenten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugute.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, im Gesetz festzulegen, dass die Beweislast f\u00fcr die betr\u00fcgerische Absicht einer Konsumentin oder eines Konsumenten beim Unternehmen liegt. Ohne Beweis einer klaren Absicht sollen die Konsumentinnen und Konsumenten nicht bestraft werden k\u00f6nnen. Die Vorschriften m\u00fcssen gew\u00e4hrleisten, dass die technologische Entwicklung weder Konsumentinnen und Konsumenten noch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer benachteiligt. </p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Aus strafrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass grundlegende Prinzipien des Strafprozesses wie der Grundsatz der Unschuldsvermutung sowie der Grundsatz \"in dubio pro reo\" (im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten), die insbesondere in Artikel\u00a010 Abs\u00e4tze 1 und 3 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) verankert sind, selbstverst\u00e4ndlich auch f\u00fcr den Kontext gelten, der in der Motion beschrieben wird, d. h., wenn eine Konsumentin oder ein Konsument im Zusammenhang mit einem Gesch\u00e4ft Aufgaben wahrnimmt, die bisher vom Unternehmen erf\u00fcllt wurden. Gem\u00e4ss dem Grundsatz der Unschuldsvermutung gilt jede Person bis zu ihrer rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung als unschuldig. Bei der Beweisw\u00fcrdigung besagt der Grundsatz \"in dubio pro reo\", dass das Strafgericht nicht von einem f\u00fcr die angeklagte Person ung\u00fcnstigen Sachverhalt ausgehen darf, wenn bei objektiver Betrachtung erhebliche und un\u00fcberwindliche Zweifel an der Erf\u00fcllung der tats\u00e4chlichen Voraussetzungen der angeklagten Tat bestehen. Der Grundsatz bedeutet auch, dass die Anklage die Schuld der betroffenen Person nachweisen muss. Diese Grunds\u00e4tze gelten namentlich bei der Feststellung, ob die Voraussetzungen des betreffenden Straftatbestands, wozu auch der Vorsatz geh\u00f6rt, erf\u00fcllt sind. So bestimmen die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden, ob zum Beispiel eine Person ein Produkt an der Kasse irrt\u00fcmlicherweise oder vors\u00e4tzlich nicht gescannt hat. In letzterem Fall k\u00f6nnte sie wegen Diebstahls verurteilt werden. Nat\u00fcrlich kann es in diesem Zusammenhang bei der Er\u00f6rterung des Vorsatzes auch eine Rolle spielen, ob das Produkt versteckt war oder ob die betreffende Person bereits f\u00fcr \u00e4hnliche Delikte verurteilt wurde. Es er\u00fcbrigt sich folglich, das Strafrecht im Sinne der Motion anzupassen. </p><p>Was die Arbeitsbedingungen angeht, hat der Bundesrat die Digitalisierung und deren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in seinem Bericht vom 8. November 2017 \"Auswirkungen der Digitalisierung auf Besch\u00e4ftigung und Arbeitsbedingungen -</p><p>Chancen und Risiken\" eingehend untersucht. In den vom Motion\u00e4r angef\u00fchrten F\u00e4llen wirkt sich die Digitalisierung in erster Linie auf die Besch\u00e4ftigung aus. Die Mitarbeitenden m\u00fcssen die von den Konsumentinnen und Konsumenten \u00fcbernommenen Aufgaben nicht mehr erledigen. Dies kann einen Stellenabbau nach sich ziehen. Andererseits m\u00fcssen neue Aufgaben erf\u00fcllt werden, etwa die Unterst\u00fctzung oder Kontrolle der Kundinnen und Kunden. Diese Ver\u00e4nderungen f\u00fchren zu Anpassungen, die auf Stufe des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zwischen dem Unternehmen und den Angestellten innerhalb des geltenden Rechtsrahmens geregelt werden k\u00f6nnen. Diesbez\u00fcglich sind ebenfalls keine Gesetzes\u00e4nderungen erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1562112000000)\/","SubmittedBy":"Bendahan Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1607472000000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|44|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511388130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Strafrecht"}}