{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193505,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193505,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3505","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vergabe von Mobilfunkkonzessionen f\u00fcr 5G ohne entsprechende Grundlagen f\u00fcr die Bewilligungsbeh\u00f6rden","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Anfang Februar 2019 hat die Eidgen\u00f6ssische Kommunikationskommission neue Mobilfunkfrequenzen versteigert, die der Einf\u00fchrung von 5G dienen. Der Bund hat es aber vers\u00e4umt, auf den Zeitpunkt der Versteigerung dieser Frequenzen auch die notwendigen Arbeitshilfen f\u00fcr die Bewilligungsbeh\u00f6rden zur Verf\u00fcgung zu stellen. Eine messtechnische \u00dcberpr\u00fcfung des Grenzwertes vor Ort ist zurzeit nicht m\u00f6glich, da die erprobten Abnahmemessverfahren mit der neuen 5G-Technologie nicht mehr funktionieren. Erst im April 2019 hat der Bundesrat mit einer Verordnungs\u00e4nderung L\u00fccken geschlossen und Grenzwerte f\u00fcr jenen Bereich festgelegt, der bereits zwei Monate zuvor versteigert wurde. Gleichzeitig hat er Mobilfunkantennen, die weniger als 800 Stunden pro Jahr im Einsatz sind, von der Einhaltung der Anlagegrenzwerte ausgenommen. Weiterhin fehlt eine Vollzugshilfe des Bafu wie auch eine \u00dcberarbeitung der veralteten Messempfehlungen. </p><p>In einigen Kantonen werden neue Antennen oder Erg\u00e4nzungen bestehender Antennen f\u00fcr 5G als Bagatell\u00e4nderungen in einem vereinfachten Verfahren bewilligt. So wird die Bev\u00f6lkerung von ihren erprobten Rechten ausgeschlossen, was Missmut und \u00c4ngste sch\u00fcrt.</p><p>Ich danke dem Bundesrat f\u00fcr die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Weshalb wurden die neuen Funkkonzessionen, die f\u00fcr 5G genutzt werden, vor einer Anpassung der gesetzlichen Grundlagen zur Kontrolle der Strahlenschutzgrenzwerte erteilt?</p><p>2. K\u00f6nnen die Kantone die Einhaltung der Grenzwerte gem\u00e4ss NIS-Verordnung ohne entsprechende Vollzugshilfen garantieren?</p><p>3. Bis wann k\u00f6nnen die Kantone mit den n\u00f6tigen Vollzugshilfen rechnen?</p><p>4. Bewilligungsfreie mobile Antennen k\u00f6nnen f\u00fcr Grossanl\u00e4sse sinnvoll sein. Diese dauern aber selten l\u00e4nger als 100 Stunden. Weshalb hat er Antennen bis zum Einsatz von 800 Stunden von den Anlagegrenzwerten ausgenommen? </p><p>5. Erachtet er es angesichts der \u00f6ffentlichen Diskussion als richtig, dass 5G-Antennen als Bagatell\u00e4nderungen in einem vereinfachten Verfahren ohne Interventionsm\u00f6glichkeiten der Bev\u00f6lkerung bewilligt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) ist technologieneutral und gilt damit unabh\u00e4ngig davon, ob es sich bei der Mobilfunktechnologie um 3G (Universal Mobile Telecommunications System, UMTS), 4G (Long Term Evolution, LTE) oder 5G (New Radio) handelt. Die NISV begrenzt die Intensit\u00e4t der Strahlung mit Grenzwerten, die sich nach der verwendeten Frequenz unterscheiden. Im Rahmen der Vergabe der neuen Mobilfunkfrequenzen Anfang 2019 wurden neu auch Frequenzen um 1400 Megahertz f\u00fcr den Mobilfunk freigegeben. Da f\u00fcr die Frequenzen zwischen 900 und 1800 Megaherz in der NISV nur ein Immissionsgrenzwert, aber noch kein vorsorglicher Anlagegrenzwert festgelegt war, hat der Bundesrat mit Entscheid vom 17. April 2019 die NISV mit einem solchen erg\u00e4nzt. Bereits ein Jahr vorher hatten die Kantone eine gleichlautende Empfehlung f\u00fcr einen Anlagegrenzwert in diesem Frequenzbereich publiziert (Empfehlung Nr. 33 der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute Cercl'Air vom 16. April 2018). Der vorsorgliche Schutz der NISV war und ist damit jederzeit sichergestellt.</p><p>2. Ja. Da die Prognose der Strahlung im Rahmen des Bewilligungsverfahrens technologieneutral erfolgt, ist sie auch f\u00fcr 5G anwendbar. Adaptive Antennen, die zuk\u00fcnftig zum Einsatz kommen (insbesondere mit 5G, sie k\u00f6nnen aber auch f\u00fcr bisherige Technologien wie 4G eingesetzt werden), k\u00f6nnen bis zum Vorliegen der Vollzugshilfen in einem \"Worst-Case-Szenario\" behandelt werden. Die Strahlung wird - wie bei konventionellen Antennen - nach der maximalen Leistung beurteilt. Damit wird ihre tats\u00e4chliche Strahlung \u00fcbersch\u00e4tzt, und die Beurteilung ist auf der sicheren Seite. F\u00fcr Messungen der 5G-Signale bestehen derzeit noch keine technischen Grundlagen basierend auf einer Messempfehlung des Bundesamtes f\u00fcr Umwelt (Bafu) und des Eidgen\u00f6ssischen Instituts f\u00fcr Metrologie (Metas). Eine Akkreditierung von Pr\u00fcfstellen durch die Schweizerische Akkreditierungsstelle (SAS) anhand schweizerischer Vorgaben ist somit vorderhand nicht m\u00f6glich. Bis eine Empfehlung vorliegt, sollen Messungen gem\u00e4ss dem aktuellen Stand der Technik vorgenommen werden.</p><p>3. Gem\u00e4ss derzeitigem Zeitplan sind die Vollzugshilfe zur NISV zur Beurteilung adaptiver Antennen im Laufe der zweiten H\u00e4lfte 2019 und diejenige zur Messmethode bis Ende 2019 zu erwarten. </p><p>4. Ob mobile Mobilfunkantennen f\u00fcr Grossanl\u00e4sse eine Bewilligung ben\u00f6tigen oder nicht, ist kantonal geregelt (vgl. hierzu auch Antwort auf die Frage 5). </p><p>Zur Frage bez\u00fcglich der 800 Stunden: Die Anlagegrenzwerte der NISV dienen der vorsorglichen Emissionsbegrenzung und zielen darauf ab, die Langzeitbelastung der Bev\u00f6lkerung tief zu halten. Im Sinne einer Vereinheitlichung der Bestimmungen in der NISV wurden Mobilfunksendeanlagen, die weniger als 800 Stunden pro Jahr senden, von den Bestimmungen der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen der NISV ausgenommen. Diese Regelung ist kongruent zu den Regelungen f\u00fcr Sendeanlagen f\u00fcr Rundfunk und \u00fcbrige Funkanwendungen sowie f\u00fcr Radaranlagen. Damit wurde eine Regelungsl\u00fccke geschlossen. Bei der Erarbeitung der NISV wurde noch nicht vorausgesehen, dass es dereinst Mobilfunksendeanlagen mit einer Sendedauer von weniger als 800 Stunden geben wird. Dies ist inzwischen aber eingetreten (z. B. sogenannte Repeateranlagen in Truppenunterk\u00fcnften, Zivilschutzanlagen oder Turnhallen, die nicht dauernd benutzt werden). </p><p>5. F\u00fcr die Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen sind die Kantone und Gemeinden zust\u00e4ndig. Da sich das Baurecht je nach Kanton und Gemeinde unterscheidet, k\u00f6nnen auch die Verfahren leicht unterschiedlich ablaufen. Aufgrund der f\u00f6deralistischen Kompetenzverteilung kann der Bund den Kantonen diesbez\u00fcglich keine Vorgaben machen. Die Grenzwerte der NISV m\u00fcssen aber in jedem Fall, unabh\u00e4ngig vom Verfahren, eingehalten werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"T\u00f6ngi Michael","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|52|2841|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690512374530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557360000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5017,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Umwelt|Gesundheit|Raumplanung und Wohnungswesen"}}