{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193531,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193531,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3531","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr den nichtgewerbsm\u00e4ssigen Sichtflug die Landessprachen nicht verbieten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die n\u00f6tigen Massnahmen zu treffen und die Verordnung \u00fcber den Flugsicherungsdienst (VFSD) so zu \u00e4ndern, dass die Sprache der Radiotelefonie in Absprache mit Kreisen der Luftraumnutzer vereinbart wird und f\u00fcr den nichtgewerbsm\u00e4ssigen Sichtflug in der Schweiz der Funkverkehr neben Englisch weiterhin in der orts\u00fcblichen Landessprache stattfinden darf. Sollten dazu die gesetzlichen Grundlagen fehlen, sind diese der Bundesversammlung zu unterbreiten.</p>","ReasonText":"<p>Bei der Umsetzung von Artikel\u00a010a des Luftfahrtgesetzes (LFG) in der Verordnung \u00fcber die Flugsicherungsdienste (VFSD; Art. 5 und 5a), welche per 1. Januar 2019 in Rechtskraft erwuchsen, schiesst der Bundesrat weit \u00fcber das Ziel hinaus und will nun insbesondere auch bei nichtgewerbsm\u00e4ssigem Sichtflug die Landessprachen verbieten. Dies f\u00fchrt zu unvertretbaren Problemen, Auflagen und ungleicher Behandlung. So m\u00fcsste zum Beispiel im bescheidenen Flugplatzbetrieb Sion oder Buochs ein Segelflieger f\u00fcr seine Landung in fremder, englischer Sprache funken, wobei er im interkontinentalen Betrieb Genf und in Lugano weiterhin seine Landessprache benutzen darf. Im Hinblick auf die Umsetzung von Artikel\u00a010a des Luftfahrtgesetzes, \"Sprache der Radiotelefonie\", ging das Parlament davon aus, dass die Regelung \"English only\" insbesondere die Landesflugh\u00e4fen, den Instrumentenflugverkehr und den kommerziellen, internationalen Linienluftverkehr betreffen soll. Bei den unteren Luftr\u00e4umen, beim nichtkommerziellen Sichtflugverkehr, bei Regionalflugpl\u00e4tzen und den Milit\u00e4rflugpl\u00e4tzen soll mittels Ausnahmeregelung wie bis anhin die entsprechende Landessprache plus Englisch gelten.</p><p>Keine internationale Vorschrift sieht vor, die englische Sprache als die einzige zuzulassen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (Icao) schreibt sogar die orts\u00fcbliche Sprache und Englisch verbindlich vor. Die Europ\u00e4ische Union hat mit ihrer Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2016/1185 vom 20. Juli 2016 die Frage einer einzigen Sprache im Luftverkehr aufgegriffen. Diese Verordnung (Sera) sieht in Sera.14015, \"Im Flugfunk zu verwendende Sprache\", vor, dass die englische Sprache f\u00fcr die Kommunikation zwischen der Einheit des Flugverkehrsdienstes (ATS) und den Luftfahrzeugen auf Flugpl\u00e4tzen mit mehr als 50 000 nach Instrumentenflugregeln (IFR) durchgef\u00fchrten Bewegungen pro Jahr verwendet werden soll. Der Verordnungstext erm\u00e4chtigt jedoch die Mitgliedstaaten, darauf zu verzichten. So hat zum Beispiel Frankreich auf gr\u00f6sseren Flugpl\u00e4tzen die Zweisprachigkeit gepr\u00fcft und ausdr\u00fccklich beibehalten. Eine dazu ver\u00f6ffentlichte Studie zeigt auf, dass es keine Verbesserung der Sicherheit mit der ausschliesslichen Verwendung von Englisch in der Funkkommunikation gibt.</p><p>Die Flugsicherung wird in der Schweiz im Auftrag des Bundes durchgef\u00fchrt. Das Verh\u00e4ltnis zwischen Flugsicherungsdiensten und Nutzern ist ein \u00f6ffentlicher Dienst. Die Bundesverfassung legt die Landessprachen in der Schweiz fest, garantiert die Sprachfreiheit und verbietet jede Diskriminierung aufgrund der Sprache. Dabei muss die territoriale Verteilung der Sprachen ber\u00fccksichtigt werden. Da Skyguide im Bereich der Flugsicherung eine \u00f6ffentliche Aufgabe erbringt, gelten diese Grunds\u00e4tze auch hier, und es besteht f\u00fcr private Nutzer ein Rechtsanspruch, im Funkverkehr mit der Flugsicherung in einer Landessprache sicher und fehlerfrei kommunizieren zu k\u00f6nnen.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) nimmt mit der unkoordinierten Inkraftsetzung billigend die Herabsetzung der Flugsicherheit in Kauf, was nicht toleriert werden kann. Das Bazl ist aufgefordert, auf die angek\u00fcndigten Publikationen per 20. Juni 2019 zu verzichten. Es soll die Regelung, die bis 31. Dezember 2018 gegolten hat, aufrechterhalten bleiben, bis gemeinsam mit s\u00e4mtlichen Stakeholdern bessere, praxistaugliche L\u00f6sungen gefunden werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Motion Jauslin 19.3286, \"Der Bundesrat soll den falsch eingeleiteten Weg zur Flugsicherheit korrigieren\", sowohl zum Sachverhalt als auch zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die Gesetzes\u00e4nderung ge\u00e4ussert. Zusammenfassend h\u00e4lt er fest, dass \"English only\" aus Sicherheitsgr\u00fcnden in kontrollierten Luftr\u00e4umen der Schweiz eingef\u00fchrt wurde. Eine fl\u00e4chendeckende Anwendung war nie geplant, die vorgesehenen Ausnahmen (Luftr\u00e4ume Klasse E und G, Grenzgebiete) wurden von Anfang an kommuniziert und sp\u00e4ter gem\u00e4ss den Ausf\u00fchrungen in der Botschaft und in den parlamentarischen Beratungen auf Verordnungsstufe umgesetzt. Wie in der parlamentarischen Debatte in Aussicht gestellt, wurden die betroffenen Verb\u00e4nde angeh\u00f6rt. Zur vorgesehenen Regelung in der Verordnung \u00fcber die Flugsicherungsdienste (VFSD) wurden keine substanziellen Bemerkungen vorgebracht.</p><p>Im Gegensatz zum franz\u00f6sischen Luftraum, wo Englisch und Franz\u00f6sisch gesprochen wird, sprechen Piloten und Pilotinnen in der Schweiz neben Englisch als Aviatiksprache Deutsch, Franz\u00f6sisch oder Italienisch. Diese Vielsprachigkeit erschwert es den Funk mith\u00f6renden (fremdsprachigen) Pilotinnen und Piloten, sich ein klares Bild der Situation in der Luft machen zu k\u00f6nnen.</p><p>Der Umfang der verfassungsm\u00e4ssig garantierten Sprachenfreiheit ist in Lehre und Praxis nicht genau umrissen. Die Vorgabe, dass f\u00fcr die Radiotelefonie im Verkehr mit dem Flugsicherungsdienst einzig Englisch verwendet werden darf, stellt dennoch eine Abweichung von Artikel\u00a070 der Bundesverfassung (BV) dar und kann die Sprachenfreiheit einschr\u00e4nken. Wie der Botschaft zur Teilrevision 1 plus des Luftfahrtgesetzes (LFG 1 plus, SR 748.0) zu entnehmen ist, wurde diese Frage vom Gesetzgeber ber\u00fccksichtigt. F\u00fcr eine derartige Abweichung ist eine formell-gesetzliche Grundlage notwendig, weshalb Artikel\u00a010a LFG eingef\u00fchrt wurde. Selbstverst\u00e4ndlich verfolgt die Regelung ein \u00f6ffentliches Interesse und beachtet gleichzeitig die Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit durch die erw\u00e4hnten M\u00f6glichkeiten f\u00fcr Ausnahmen und aufgrund der vorgesehenen Mitigationsmassnahmen. Die erforderlichen Voraussetzungen f\u00fcr die Einschr\u00e4nkung eines Grundrechts (vgl. Art. 36 BV) bzw. der Sprachenfreiheit sind daher erf\u00fcllt.</p><p>Die Botschaft zur Teilrevision LFG 1 plus wies darauf hin, dass der mit Artikel\u00a010a festgelegte Grundsatz \"English only\" zur Folge haben kann, dass einzelne Pilotinnen und Piloten Sprachpr\u00fcfungen in Englisch nachholen m\u00fcssen oder aber mangels Sprachkenntnissen kontrollierte Luftr\u00e4ume in der Schweiz nicht mehr befliegen und folglich auf kontrollierten Flugpl\u00e4tzen nicht mehr landen und starten d\u00fcrfen. Diese zus\u00e4tzlichen Anforderungen bzw. Einschr\u00e4nkungen stuft der Bundesrat angesichts des mit \"English only\" erzielten Sicherheitsgewinns nach wie vor als tragbar ein.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) sieht verschiedene Mitigationsmassnahmen f\u00fcr Pilotinnen und Piloten ohne entsprechende Sprachpr\u00fcfungen vor: Seit April 2019 bietet das Amt massgeschneiderte Radiotelefonie-Pr\u00fcfungen f\u00fcr Segelflugpilotinnen und -piloten an. Diese Pr\u00fcfung ist auch f\u00fcr Pilotinnen und Piloten von Fl\u00e4chenflugzeugen und Helikoptern g\u00fcltig. Letztere m\u00fcssen zus\u00e4tzlich ein Icao-English-Language-Proficiency (ELPC) erf\u00fcllen, um in kontrollierten Luftr\u00e4umen zu fliegen. Momentan pr\u00fcft das Bazl anhand einer Benchmark-Analyse mit umliegenden Staaten die angestrebten Sprachlevels. Weiter arbeitet das Amt an mittel- und langfristigen Anpassungen, um Piloten und Pilotinnen die Erlangung notwendiger Sprachpr\u00fcfungen zu erleichtern.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1567555200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1631529549000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|2831","Category":"IV","Modified":"\/Date(1711488674980)\/","SubmissionDate":"\/Date(1557705600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Kultur"}}