{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193542,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193542,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3542","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Weiterer Nichtentscheid des Bundesrates statt Ablehnung des EU-Anbindungsvertrags (institutionelles Rahmenabkommen)","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>An der Bundesratssitzung vom 7. Juni 2019 wird voraussichtlich zum institutionellen Rahmenabkommen (Insta) von den f\u00fcnf SP-, CVP- und FDP-Vertretern im Bundesrat ein \"Ja, aber\" beschlossen, dies entgegen dem Willen der zwei SVP-Vertreter.</p><p>\"Ja, aber\" bedeutet, dass der Bundesrat dem Vertragstext des Insta zustimmt und sich damit verpflichtet, automatisch EU-Recht zu \u00fcbernehmen und sich der EU-Gerichtsbarkeit zu unterstellen. Seitens der EU verlangt der Bundesrat lediglich einige \"Pr\u00e4zisierungen\" in den Bereichen staatliche Beihilfen, Unionsb\u00fcrgerrichtlinie und Lohnkontrollen, welche jedoch nicht den eigentlichen Vertragstext ab\u00e4ndern w\u00fcrden. Nach den eidgen\u00f6ssischen Wahlen vom 20. Oktober 2019 plant der Bundesrat dann noch mit der alten EU-Kommission das Insta zu unterzeichnen.</p><p>Im Hinblick auf den Bundesratsentscheid vom 7. Juni 2019 wird der Bundesrat gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Macht sich der Bundesrat mit diesem weiteren Nichtentscheid nicht unglaubw\u00fcrdig? W\u00e4re es im Wissen darum, dass das Schweizervolk diesem Kolonialvertrag, der die direkte Demokratie aush\u00f6hlt, die schweizerische Unabh\u00e4ngigkeit, die Neutralit\u00e4t und den F\u00f6deralismus missachtet und die Schweizer Wohlfahrt gef\u00e4hrdet, niemals zustimmen wird, nicht weiser, bereits am 7. Juni 2019 der EU freundlich und unmissverst\u00e4ndlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenh\u00f6he interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verst\u00f6sst, welcher die Unabh\u00e4ngigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert?</p><p>2. Beth Oppenheim charakterisiert das Ukraine-Modell, welches dem Insta-Modell entspricht, als \"strongly tilted in the EU's favour\", mit schwerwiegenden Konsequenzen f\u00fcr die Souver\u00e4nit\u00e4t. Martin Howe verwendet den Ausdruck \"Vasallisierung\". Die EU-Kommission wird damit zur faktischen \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde der Schweiz. Da dem Schiedsgericht in praktisch allen F\u00e4llen kein Ermessen zukommt, unterwirft sich die Schweiz dem Gericht der Gegenpartei. Wie rechtfertigt der Bundesrat diese unzul\u00e4ssige Bastelei (\"bricolage\")?</p><p>3. Das Abkommen \u00fcber Zollerleichterungen und Zollsicherheit (Zesa) kennt ein wirklich neutrales und unabh\u00e4ngiges Schiedsgericht zur Streitentscheidung, den Verzicht auf eine Super-Guillotine und keine dynamische, d. h. automatische Rechts\u00fcbernahme. Weshalb hat der Bundesrat beim Insta nicht eine analoge Regelung wie beim Zesa angestrebt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 den Bericht \u00fcber die Konsultationen zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union (EU) genehmigt. Er bekr\u00e4ftigte seine insgesamt positive Einsch\u00e4tzung des Abkommensentwurfes, der den Interessen der Schweiz und dem Verhandlungsmandat weitgehend entspricht. Die Konsultationen erlaubten es wie erwartet, die Anliegen und Bedenken der politischen und wirtschaftlichen Akteure in der Schweiz besser zu verstehen. Diese betreffen drei Aspekte: gewisse Bestimmungen \u00fcber den Lohn- und Arbeitnehmerschutz, die staatlichen Beihilfen und die Unionsb\u00fcrgerrichtlinie. Auf dieser Grundlage hat der Bundesrat um Kl\u00e4rung gebeten. Werden mit der EU zu den drei genannten Aspekten f\u00fcr beide Seiten befriedigende L\u00f6sungen gefunden, wird der Bundesrat das Abkommen unterzeichnen.</p><p>2. Das Schiedsgericht des Insta verf\u00fcgt bei Anrufung des EuGH durchaus \u00fcber einen Ermessensspielraum. Gem\u00e4ss Insta entscheidet das Schiedsgericht eigenst\u00e4ndig, wann der EuGH angefragt wird. Dies geschieht nur dann, wenn sich erstens im Rahmen einer konkreten Streitigkeit eine Frage betreffend Auslegung oder Anwendung von EU-Recht stellt und wenn zweitens die Beantwortung dieser Frage f\u00fcr die Streitbeilegung relevant und notwendig ist (Art. 10 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 4 Abs. 2 Entwurf Insta). Ob diese Bedingungen erf\u00fcllt sind, liegt alleine in der Beurteilung des Schiedsgerichtes. In der zweiten Bedingung unterscheidet sich das Streitbeilegungsverfahren des Insta von den Schiedsgerichtsverfahren in Abkommen der EU mit anderen Drittstaaten (wie die Ukraine, Georgien, Moldawien). Diese Einschr\u00e4nkung stellt klar, dass die Anrufung des EuGH im Rahmen des Insta-Schiedsgerichtsverfahrens nicht immer erfolgt, sobald EU-Recht tangiert ist, sondern eben nur wenn erforderlich. Dessen Entscheid, den EuGH anzurufen oder nicht anzurufen, kann von den Parteien auch nicht angefochten werden.</p><p>3. Kein Abkommen der Schweiz mit der EU sieht eine automatische Rechts\u00fcbernahme vor. Im Unterschied zur automatischen Rechts\u00fcbernahme, bei der relevante EU-Rechtsentwicklungen ohne Zutun der Schweiz automatisch Bestandteil der jeweiligen betroffenen bilateralen Abkommen w\u00fcrden, entscheidet die Schweiz bei der dynamischen Rechts\u00fcbernahme weiterhin \u00fcber jede \u00dcbernahme einzeln und entsprechend ihren bestehenden internen Genehmigungsverfahren. Das Zollsicherheitsabkommen von 2009 (Zesa) erleichtert die Kontrollen und Formalit\u00e4ten im G\u00fcterverkehr zwischen der Schweiz und der EU und regelt die Zusammenarbeit im Zollsicherheitsbereich. Es handelt sich nicht um ein Marktzugangsabkommen im Sinne des Insta und wird deshalb diesem nicht unterstellt. Dennoch enth\u00e4lt das Zesa eine Pflicht zur dynamischen Rechts\u00fcbernahme mit der M\u00f6glichkeit, bei anhaltenden Differenzen Ausgleichsmassnahmen zu treffen. Was die Streitbeilegung unter dem Zesa anbelangt, erfolgt diese grunds\u00e4tzlich im Gemischten Ausschuss. Kann dort keine L\u00f6sung gefunden werden, k\u00f6nnen die Parteien direkt angemessene Ausgleichsmassnahmen ergreifen, ohne vorher den Streitfall vor ein Gericht bringen zu m\u00fcssen. Das Schiedsgericht ist nur f\u00fcr die Pr\u00fcfung der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit solcher Ausgleichsmassnahmen zust\u00e4ndig. Dieser Streitbeilegungsmechanismus f\u00fcr zolltechnische Fragen w\u00e4re im Rahmen des Insta nicht zielf\u00fchrend. Denn dadurch w\u00fcrde das Hauptziel des Abkommens - die Schaffung eines \u00fcber die rein politische Streitbeilegung im Gemischten Ausschuss hinausgehenden, effizienteren und \"versachlichten\" Streitbeilegungsmechanismus f\u00fcr die betroffenen Marktzugangsabkommen zwischen der Schweiz und der EU - verfehlt. Zudem k\u00f6nnte die EU bei fehlender Einigung der Parteien \u00fcber einen Streit im Rahmen des Gemischten Ausschusses ohne weitere Zwischenschritte direkt Ausgleichsmassnahmen gegen die Schweiz ergreifen. Dies w\u00e4re nicht im Interesse der Schweiz. Angesichts der Bedeutung, welche die EU der richterlichen Streitbeilegung (mit einer Rolle des EuGH betreffend die Auslegung von EU-Recht) im Rahmen des Insta beimisst, h\u00e4tte ein Streitbeilegungsmechanismus analog demjenigen im Zollsicherheitsabkommen in den Verhandlungen keinerlei Erfolgschancen. Da das Zesa ein eigenst\u00e4ndiges Abkommen ist, ist es auch nicht \u00fcber eine Guillotineklausel mit anderen Abkommen verbunden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10|1221","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511338943)\/","SubmissionDate":"\/Date(1559692800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik|Gerichtswesen"}}