{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193565,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193565,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3565","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Digitale Vertragsabschl\u00fcsse breit erm\u00f6glichen. Schaffung einer digitalen Alternative zur eigenh\u00e4ndigen Vertragsunterzeichnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine \u00c4nderung der Rechtsgrundlagen vorzuschlagen, damit k\u00fcnftig bei Vertragsabschl\u00fcssen mit einfacher Schriftlichkeit eine digitaltaugliche, durch Text nachweisbare Form als Alternative zur eigenh\u00e4ndigen Unterschrift zugelassen wird.</p>","ReasonText":"<p>Als das Schriftlichkeitskriterium Anfang des letzten Jahrhunderts eingef\u00fchrt wurde, war die eigenh\u00e4ndige Unterschrift die einzig m\u00f6gliche Form, um einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen. Die rasche Digitalisierung der Wirtschaft und damit auch die sich \u00e4ndernden Bed\u00fcrfnisse der Bev\u00f6lkerung machen es jedoch n\u00f6tig, das Recht m\u00f6glichst rasch an die technologischen M\u00f6glichkeiten und Anforderungen der heutigen Zeit anzupassen.</p><p>Dabei sollen keine Abstriche am Schutzniveau f\u00fcr die Vertragsparteien gemacht werden. Das Erfordernis der einfachen Schriftlichkeit und die eigenh\u00e4ndige Unterschrift als rechtlich g\u00fcltige Form haben sich bew\u00e4hrt und m\u00fcssen bestehen bleiben. Bei Vertragsabschl\u00fcssen sollen aber k\u00fcnftig auch gleich sichere, elektronische Alternativen ohne eigenh\u00e4ndige Unterschrift zugelassen werden. Diese k\u00f6nnen dann nach Wunsch der Vertragsparteien gleichwertig ben\u00fctzt werden. Es geht darum, schrittweise rechtliche und administrative Hindernisse aus dem Weg zu r\u00e4umen, damit die neuen digitalen M\u00f6glichkeiten auch bei Vertragsabschl\u00fcssen ohne kompliziertes Prozedere vermehrt genutzt werden k\u00f6nnen.</p><p>Von einer sicheren elektronischen Alternative zur eigenh\u00e4ndigen Unterschrift zur Erf\u00fcllung der Schriftlichkeit soll nicht nur die Bev\u00f6lkerung profitieren, sondern auch die Wirtschaft, insbesondere Branchen wie das Bau- und Ausbaugewerbe, der Personalverleih, die Kreditbranche sowie ganz allgemein die KMU. F\u00fcr diese Unternehmen ist die Beseitigung von regulatorischen H\u00fcrden die effizienteste und g\u00fcnstigste Form der Digitalisierungspolitik. Die Chancen der digitalen Transformation k\u00f6nnen aber nur dann besser ausgesch\u00f6pft werden, wenn auch das Recht entsprechend weiterentwickelt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Vertr\u00e4ge bed\u00fcrfen zu ihrer G\u00fcltigkeit nur dann einer besonderen Form, wenn das Gesetz eine solche vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 des Obligationenrechts, OR; SR 220). F\u00fcr die meisten Vertr\u00e4ge des \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsverkehrs sieht das Gesetz keine besondere Form vor. Sie k\u00f6nnen somit formfrei und insbesondere auch mittels elektronischer Kommunikation abgeschlossen werden. Selbst wenn das Gesetz die einfache Schriftlichkeit vorschreibt, kann diese mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Bundesgesetz \u00fcber die elektronische Signatur (Zertes; SR 943.03) erf\u00fcllt werden (Art. 14 Abs. 2bis OR). Die qualifizierte elektronische Signatur nach Zertes hat sich bisher aber nicht fl\u00e4chendeckend durchgesetzt. Es kann vorkommen, dass Parteien die Schriftform auch freiwillig w\u00e4hlen, beispielsweise aus Beweisgr\u00fcnden. F\u00fcr den gerichtlichen Beweis bestehen allerdings keine formalen Anforderungen, welche die Beachtung der einfachen Schriftlichkeit aufdr\u00e4ngen w\u00fcrden. Elektronische Dateien gelten n\u00e4mlich ebenfalls als Urkunden (Art. 177 der Zivilprozessordnung, ZPO; SR 272) und somit als zul\u00e4ssige Beweismittel. </p><p>Formerfordernisse sieht das Gesetz vor allem f\u00fcr ehe- und erbrechtliche Vertr\u00e4ge, letztwillige Verf\u00fcgungen sowie f\u00fcr Vertr\u00e4ge betreffend den Erwerb von Grundst\u00fccken oder die Einr\u00e4umung von beschr\u00e4nkten dinglichen Rechten an Grundst\u00fccken vor. F\u00fcr Vertr\u00e4ge des t\u00e4glichen Gesch\u00e4ftsverkehrs, wie bspw. Kauf-, Werk-, Mietvertr\u00e4ge und Auftr\u00e4ge, sieht das Gesetz grunds\u00e4tzlich keine Formvorschriften vor. Sogar Einzelarbeitsvertr\u00e4ge sind formfrei wirksam (Art. 320 Abs. 1 OR); lediglich Lehrvertr\u00e4ge (Art. 344a Abs. 1 OR) und gewisse Einzelabreden im Arbeitsvertrag bed\u00fcrfen der einfachen Schriftlichkeit. F\u00fcr den Abschluss von Mietvertr\u00e4gen \u00fcber Wohnr\u00e4ume k\u00f6nnen die Kantone zudem eine Formularpflicht erkl\u00e4ren (vgl. Art. 270 Abs. 2 OR), was in der Regel die Unterschrift voraussetzt. Von gr\u00f6sserer praktischer Bedeutung sind Formerfordernisse hingegen bei der Abtretung einer Forderung (Art. 165 Abs. 1 OR) und bei der provisorischen Rechts\u00f6ffnung (Art. 82 Abs. 1 des Bundesgesetzes \u00fcber Schuldbetreibung und Konkurs, SchKG; SR 281.1), wo das Gesetz jeweils die einfache Schriftlichkeit resp. die eigenh\u00e4ndige Unterschrift verlangt. Diese beiden Punkte wurden auch im Ergebnisbericht der Umfrage \"Digitaler Test\" des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) vom 29. August 2018 (Bericht abrufbar unter www.seco.admin.ch &gt; Wirtschaftslage &amp; Wirtschaftspolitik &gt; Wirtschaftspolitik &gt; Digitalisierung) als wesentliche Punkte im Privatrecht im Zusammenhang mit der Digitalisierung identifiziert (siehe S. 10f.). </p><p>Der Bundesrat ist zurzeit daran, die Formvorschriften des Zivilrechts auf ihre Angemessenheit hin zu \u00fcberpr\u00fcfen, und wird, sofern sich ein entsprechender Handlungsbedarf ergibt, deren Lockerung vorschlagen. Dabei wird er insbesondere die Bed\u00fcrfnisse der Wirtschaft nach digitalen Vertragsabschl\u00fcssen so weit wie m\u00f6glich ber\u00fccksichtigen. Die Umsetzung der vorliegenden Motion w\u00fcrde dieser Pr\u00fcfung aber vorgreifen und m\u00f6glicherweise Formvorschriften lockern, die berechtigten Interessen dienen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Schneeberger Daniela","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1646611200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554785633)\/","SubmissionDate":"\/Date(1559779200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Zivilrecht"}}