{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193597,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193597,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3597","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"StGB. Vergehen gegen die Familie. Verweigerung des Rechts auf pers\u00f6nlichen Verkehr mit Strafe bedrohen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, \u00fcber eine \u00c4nderung des Strafgesetzbuches einen Straftatbestand f\u00fcr F\u00e4lle einzuf\u00fchren, in denen unrechtm\u00e4ssig verweigert wird, Minderj\u00e4hrige der Inhaberin oder dem Inhaber des Rechts auf pers\u00f6nlichen Verkehr anzuvertrauen. Die Bestimmung kann in Form einer Erweiterung von Artikel\u00a0220 StGB (Entziehen von Minderj\u00e4hrigen) oder eines neuen Straftatbestands erfolgen.</p>","ReasonText":"<p>Seit 2014 und 2017 sind das Prinzip der gemeinsamen elterlichen Sorge und die Verpflichtung, bei Scheidung die M\u00f6glichkeit eines geteilten Sorgerechts zu ber\u00fccksichtigen, im Zivilgesetzbuch verankert. Dieser Wille, Eltern in der Beziehung mit ihren Kindern gleich zu behandeln, ist lobenswert.</p><p>Allerdings kommt es leider vor, dass das Recht auf pers\u00f6nlichen Verkehr - oft auch als Besuchsrecht bezeichnet - verletzt wird. Einige Elternteile z\u00f6gern nicht, dem nichtsorgeberechtigten Elternteil die Aus\u00fcbung dieses Rechts unrechtm\u00e4ssig zu verweigern. Dadurch entsteht die Gefahr, dass sich das Kind von einem Elternteil entfremdet. Laut den Fachleuten handelt es sich um eine Misshandlung sowohl gegen\u00fcber dem Kind als auch gegen\u00fcber dem verdr\u00e4ngten Elternteil. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) hat mehrere Staaten verurteilt, da sie in solchen Situationen ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind, und das Bundesgericht hat die Ernsthaftigkeit dieses Problems erkannt.</p><p>Pers\u00f6nliche Beziehungen zu beiden Elternteilen zu unterhalten, egal ob sorgeberechtigt oder nicht, ist ein grundlegendes Kinderrecht, welches unter dem Schutz der Verfassung und der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention steht. Genauso wie das Entziehen von Minderj\u00e4hrigen durch den nichtsorgeberechtigten Elternteil strafrechtlich verfolgt wird, muss auch eine unrechtm\u00e4ssige Verweigerung, das Besuchsrecht auszu\u00fcben, bestraft werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Eltern, denen die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, und das minderj\u00e4hrige Kind haben Anspruch auf angemessenen pers\u00f6nlichen Verkehr (Art. 273 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches, ZGB; SR 210). Dabei handelt es sich zwar um ein gegenseitiges Pflichtrecht, das aber heute - im Gegensatz zur fr\u00fcheren Elternzentriertheit des Besuchsrechts - in erster Linie dem Interesse des Kindes dienen und dessen positive Entwicklung gew\u00e4hrleisten und f\u00f6rdern soll. Der obhutsberechtigte Elternteil ist verpflichtet, die Beziehung zwischen dem Kind und dem anderen Teil aktiv zu unterst\u00fctzen (vgl. BGE 130 III 585 E. 2.2.1; Urteile 5A_962/2018 vom 2. Mai 2019, E. 5.2.1, 5A_210/2018 vom 14. Dezember 2018, E. 2.1). Die Einf\u00fchrung einer spezifischen Strafnorm gegen\u00fcber einem Elternteil, der die Aus\u00fcbung dieses Besuchsrechts vereitelt, wurde im Rahmen der Revision der elterlichen Sorge bereits diskutiert. Der Vorentwurf sah eine entsprechende \u00c4nderung von Artikel\u00a0220 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311) vor. Aufgrund der Reaktionen in der Vernehmlassung wurde im Entwurf allerdings darauf verzichtet. Hauptgr\u00fcnde daf\u00fcr waren, dass Besuchsrechtskonflikte regelm\u00e4ssig mit hohem emotionalem Aufwand ausgetragen werden. Zus\u00e4tzliche Strafandrohungen w\u00fcrden in diesem Fall Konflikte kaum vermeiden oder vorbeugen. Zudem sei zu bef\u00fcrchten, dass unter einer Bestrafung eines Elternteils zumindest indirekt auch das Kind leide. Im \u00dcbrigen k\u00f6nnten gegebenenfalls bereits nach geltendem Recht ausnahmsweise konkrete, strafbewehrte Anordnungen getroffen und beispielsweise angeordnet werden, dass der sorgeberechtigte Elternteil das Kind dem anderen Elternteil zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt und an einem ganz bestimmten Ort \u00fcbergeben m\u00fcsse, widrigenfalls er geb\u00fcsst w\u00fcrde (vgl. Botschaft zu einer \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [Elterliche Sorge] vom 16. November 2011, BBl 2011 9077, hier 9096). Auch nach dem Willen der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te blieb es beim heutigen Artikel\u00a0220 StGB, der einzig das Entziehen von Unm\u00fcndigen unter Strafe stellt. In der Praxis scheitert ein reibungsloser Vollzug des Besuchsrechts nach Aufhebung des gemeinsamen Haushalts meistens am Verhalten der Eltern. Das minderj\u00e4hrige Kind wird durch die Spannungen in der Beziehung der Eltern grossen Belastungen ausgesetzt. Eine P\u00f6nalisierung der Vereitelung des Besuchsrechts kann dabei kaum je dem vorrangigen Kindeswohl dienen, sondern sich sogar kontraproduktiv auswirken. Vielmehr gilt es, die Eltern bei der Konfliktl\u00f6sung zu unterst\u00fctzen und sie f\u00fcr die Problematik zu sensibilisieren. In verschiedenen Kantonen bestehen bereits interdisziplin\u00e4re Angebote zur Unterst\u00fctzung von Familien in Konfliktsituationen. In seinem Bericht zur alternierenden Obhut hat der Bundesrat denn auch ausgef\u00fchrt, dass er mit grossem Interesse die interdisziplin\u00e4re Zusammenarbeit der verschiedenen fachlichen Akteure im Bereich Familie beobachtet. Ziel dieser Zusammenarbeit ist es, den Konflikt zwischen den Eltern zu entsch\u00e4rfen, auf die Wiederherstellung der Kommunikation zwischen den Eltern hinzuarbeiten und sie so zu einvernehmlichen L\u00f6sungen zu bewegen, die den Bed\u00fcrfnissen ihrer Kinder gerecht werden (vgl. Bericht des Bundesrates \"Alternierende Obhut\" vom 8. Dezember 2017, S. 26-27). In diesem Sinn hat der Bundesrat auch die Annahme des Postulates M\u00fcller-Altermatt 19.3503, \"Weniger Verletzungen beim Kampf ums Kind. Massnahmen f\u00fcr das Wohl von Kind, Mutter und Vater\", beantragt. Dieses verlangt eine Evaluation der verschiedenen in den Kantonen bereits bestehenden Instrumente; weiter soll dargelegt werden, mit welchen Anpassungen gew\u00e4hrleistet werden kann, dass schneller entschieden und konsequenter gehandelt wird, wenn amtlich verf\u00fcgte oder vereinbarte Rechte und Pflichten nicht eingehalten werden (z. B. einem Elternteil durch den anderen der Umgang mit dem gemeinsamen Kind verweigert wird). </p><p>Nach dem Gesagten erachtet der Bundesrat die Schaffung neuer Straftatbest\u00e4nde nach wie vor nicht als ad\u00e4quates Mittel, um den Vollzug des Besuchsrechts sicherzustellen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":209,"BusinessStatusText":"\u00dcberwiesen an den Bundesrat","BusinessStatusDate":"\/Date(1765462761000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":"V","Modified":"\/Date(1765462777823)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}