{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193598,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193598,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3598","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schluss mit dem einfachen Zugang zur Sozialhilfe f\u00fcr Dschihadistinnen und Dschihadisten!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Vorschl\u00e4ge f\u00fcr Gesetzes\u00e4nderungen zu erarbeiten, mit denen Migrantinnen und Migranten der Zugang zur Sozialhilfe erschwert wird, damit unser Land f\u00fcr Anh\u00e4ngerinnen und Anh\u00e4nger des Islam und des Dschihad, Personen, die andere radikalisieren, und \u00e4hnliche Gestalten an Attraktivit\u00e4t verliert.</p>","ReasonText":"<p>Gem\u00e4ss einer Studie der Z\u00fcrcher Hochschule f\u00fcr angewandte Wissenschaften (ZHAW) geht hervor, dass von 130 erfassten Profilen dschihadistisch radikalisierter Personen, die in der Schweiz registriert sind, 40 Prozent in der einen oder anderen Form auf die Sozialhilfe, einschliesslich der Fl\u00fcchtlingshilfe, angewiesen sind. </p><p>Dieses Ergebnis best\u00e4tigt - sofern eine Best\u00e4tigung \u00fcberhaupt noch n\u00f6tig ist -, dass mit den viel zu vielen Wirtschaftsfl\u00fcchtlingen neben gew\u00f6hnlichen Straft\u00e4terinnen und Straft\u00e4tern unerkannt auch Dschihadistinnen und Dschihadisten in unser Land gelangen.</p><p>Fachleute warnen seit Langem davor, dass der im internationalen Vergleich einfache Zugang zur Sozialhilfe f\u00fcr Immigrantinnen und Immigranten im Hinblick auf die Ankunft von IS-Milizen und \u00e4hnlichen kriminellen Organisationen in den verschiedenen europ\u00e4ischen L\u00e4ndern einen Risikofaktor darstellt. </p><p>Staaten mit einem einfachen Zugang zur Sozialhilfe f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder, zu denen auch die Schweiz geh\u00f6rt, werden somit f\u00fcr Dschihadistinnen und Dschihadisten als Ziel und Wohnort besonders attraktiv. Indem die \u00f6ffentliche Hand f\u00fcr ihren Unterhalt aufkommt, m\u00fcssen sie nicht arbeiten und k\u00f6nnen ihre gesamte Zeit f\u00fcr die Radikalisierung und die Rekrutierung aufwenden. </p><p>Das Problem, das mit der ZHAW-Studie nun offiziell erkannt ist, muss endlich angegangen werden. Der Grundsatz der Nichtdiskriminierung darf nicht l\u00e4nger als Vorwand genommen werden, um nicht handeln zu m\u00fcssen, sonst wird die Schweiz zum Paradies f\u00fcr islamische Extremistinnen und Extremisten mit allen damit verbundenen Konsequenzen f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit.</p><p>Dies umso mehr, als der Bundesrat und die politischen Mehrheiten sich hartn\u00e4ckig weigern, die Finanzierung von Moscheen und islamischen Kulturzentren durch das Ausland zu verbieten, obwohl anerkannt ist, dass diese Gelder zur F\u00f6rderung der Radikalisierung in unserem Land verwendet werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass der Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und der Abwehr von Terrorismus und gewaltt\u00e4tigem Extremismus in allen Bereichen staatlichen Handelns Rechnung zu tragen ist. Dies gilt soweit verfassungsrechtlich zul\u00e4ssig auch f\u00fcr die Ausrichtung staatlicher Unterst\u00fctzungsleistungen.</p><p>Der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bek\u00e4mpfung von Radikalisierung und gewaltt\u00e4tigem Extremismus (NAP) umfasst 26 Massnahmen. Eine wichtige Rolle bei der Umsetzung spielt die Vernetzung aller relevanten Beh\u00f6rden und Akteure. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise der Einbezug der Sozialbeh\u00f6rden in das kantonale Bedrohungsmanagement. Durch den direkten Kontakt zu potenziell gef\u00e4hrlichen Personen k\u00f6nnen Gefahren fr\u00fchzeitig erkannt und soziale, integrative oder therapeutische Massnahmen ergriffen werden. F\u00fcr den Bundesrat bestehen keine Anhaltspunkte f\u00fcr einen Kausalzusammenhang zwischen dem Bezug von Sozialhilfe und der Wahrscheinlichkeit einer Radikalisierung.</p><p>Die Festlegung und Ausrichtung der Sozialhilfe liegt in der Kompetenz der Kantone. Nicht alle ausl\u00e4ndischen Personen in der Schweiz haben Anspruch auf Sozialhilfe. Gem\u00e4ss den geltenden Richtlinien der Schweizerischen Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe (Skos) kann die Ausrichtung der Hilfe durch die Kantone mit Auflagen verbunden werden, bei deren Nichteinhalten die Leistungen gek\u00fcrzt werden k\u00f6nnen. Die Sanktionen m\u00fcssen sich aber zwingend mit dem Zweck der Sozialhilfe decken, die wirtschaftliche und pers\u00f6nliche Selbstst\u00e4ndigkeit zu f\u00f6rdern. Wie der Bundesrat in seinem Bericht vom 7. Juni 2019 \"Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe f\u00fcr Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder aus Drittstaaten\" in Erf\u00fcllung eines Postulates der SPK-S (17.3260) festgehalten hat, kann der Bund nur sehr beschr\u00e4nkt in die Kompetenzen der Kantone bei der Festlegung und Ausrichtung der Sozialhilfe eingreifen. Die in diesem Bericht vorgeschlagenen Massnahmen im Migrationsbereich werden derzeit gepr\u00fcft.</p><p>Das geltende Recht sieht bereits M\u00f6glichkeiten vor, Sozialhilfe f\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen zu verweigern bzw. einen Sozialhilfebezug mit ausl\u00e4nderrechtlichen Konsequenzen zu verbinden. Sozialhilfeleistungen von Asylsuchenden und vorl\u00e4ufig Aufgenommenen sind unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise abzulehnen, zu k\u00fcrzen oder zu entziehen; unrechtm\u00e4ssig bezogene Leistungen sind zur\u00fcckzuerstatten (Art. 83 AsylG und Art. 86 Abs. 1 AIG). Das gilt namentlich f\u00fcr Personen, welche die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung gef\u00e4hrden oder die strafrechtlich verfolgt oder verurteilt worden sind (vgl. Art. 83 Abs. 1 Bst. h und i AsylG). Eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn die Person auf Sozialhilfe angewiesen ist (Art. 62 Abs. 1 Bst. e AIG) bzw. dauerhaft und in erheblichem Mass auf Sozialhilfe angewiesen ist (Art. 63 Abs. 1 Bst. c AIG). Zudem besteht seit dem 1. Januar 2019 die M\u00f6glichkeit einer R\u00fcckstufung der Niederlassungsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung, wenn die Integrationskriterien nicht erf\u00fcllt sind (Art. 63 Abs. 2 i. V. m. Art. 58a AIG). F\u00fcr ausl\u00e4ndische Personen mit rechtskr\u00e4ftigem Wegweisungsentscheid wird keine Sozialhilfe, sondern Nothilfe ausgerichtet. </p><p>Mit dem vom Bundesrat am 22. Mai 2019 zuhanden des Parlamentes verabschiedeten Entwurf eines Bundesgesetzes \u00fcber polizeiliche Massnahmen zur Bek\u00e4mpfung von Terrorismus (PMT) wird zudem eine Anpassung des AIG vorgeschlagen (BBl 2019 4751). Eine rechtskr\u00e4ftig ausgewiesene ausl\u00e4ndische Person, die nicht in ihr Heimatland zur\u00fcckgeschafft werden kann, soll - analog der strafrechtlichen Landesverweisung - k\u00fcnftig nicht mehr vorl\u00e4ufig aufgenommen werden (Art. 83 Abs. 9 E-AIG). In der Folge w\u00fcrde einer solchen Person statt Sozialhilfe lediglich Nothilfe gew\u00e4hrt. Davon w\u00e4ren insbesondere terroristische Gef\u00e4hrder betroffen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"Quadri Lorenzo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1620086400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511398510)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Migration|Sozialer Schutz"}}