{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193599,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193599,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3599","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Warum \u00e4ndert der Bundesrat seine Meinung zur Ausnahme der gemeinn\u00fctzigen Stiftungen vom AIA-Gesetz?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gem\u00e4ss internationalem Standard sollen jene Organisationen dem AIA unterstellt werden, die sich besonders als Instrumente f\u00fcr die Steuerhinterziehung eignen. Gem\u00e4ss der urspr\u00fcnglichen Einsch\u00e4tzung des Bundesrates besteht bei Schweizer gemeinn\u00fctzigen Stiftungen und Vereinen kein (erh\u00f6htes) Risiko, f\u00fcr die Zwecke der Steuerhinterziehung eingesetzt zu werden. Diese Einsch\u00e4tzung wird von den Standards, die bei der US-amerikanischen Fatca und gem\u00e4ss dem OECD-Ausschuss Gafi zur Anwendung kommen, geteilt. </p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum \u00e4ndert er nun seine Einsch\u00e4tzung und will nun die gemeinn\u00fctzigen Stiftungen dem AIA unterstellen?</p><p>2. Wie erkl\u00e4rt er diesen offensichtlichen Swiss Finish?</p><p>3. Warum will er nicht unterscheiden zwischen den gemeinn\u00fctzigen und den anderen Stiftungen?</p><p>4. Wie hoch sind die Regulierungskosten (pro Betroffenen und insgesamt), welche diese Unterstellung verursacht?</p><p>5. Ist er sich der Folgen dieser Unterstellung f\u00fcr die gemeinn\u00fctzige Arbeit in der Schweiz bewusst? Wie sch\u00e4tzt er die Auswirkungen ein?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-3. Der Standard f\u00fcr den internationalen automatischen Informationsaustausch \u00fcber Finanzkonten (AIA-Standard) enth\u00e4lt spezifische Kategorien von Finanzinstituten und Konten, die von dessen Anwendungsbereich ausgenommen sind, sowie eine Auffangklausel. Letztere erlaubt es den Staaten, auf nationaler Ebene weitere Rechtstr\u00e4ger respektive Konten vom Anwendungsbereich des AIA auszunehmen, sofern ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden, und sie im Wesentlichen \u00e4hnliche Eigenschaften aufweisen wie die im AIA-Standard beschriebenen Kategorien. Der Bundesrat hat gest\u00fctzt auf diese Auffangklausel in der Schweiz errichtete und organisierte Stiftungen, die (i) \u00f6ffentliche oder gemeinn\u00fctzige Zwecke verfolgen und ihre Gewinne ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken widmen oder (ii) ideelle Zwecke verfolgen, Gewinne von h\u00f6chstens 20 000 Franken erzielen und diese ausschliesslich und unwiderruflich diesen Zwecken widmen, von den Pflichten unter dem AIA ausgenommen. Diese Ausnahme wurde im Jahr 2016 beschlossen, weil das Umgehungsrisiko f\u00fcr diese Stiftungen als gering eingestuft wird. Stiftungen, welche die genannten Voraussetzungen nicht erf\u00fcllen, sind ordentlich dem Anwendungsbereich des AIA unterstellt.</p><p>Die Evaluation dieser innerstaatlichen Ausnahmebestimmungen stellt einen der Schwerpunkte im Pr\u00fcfverfahren des Global Forum on Transparency and Exchange of Information (Global Forum) dar. Diese Pr\u00fcfverfahren werden seit 2017 durchgef\u00fchrt. Das Global Forum kommt in seiner Pr\u00fcfung zum entgegengesetzten Schluss, n\u00e4mlich, dass die Ausnahme f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Stiftungen von keiner im AIA-Standard festgelegten Kategorie f\u00fcr eine Ausnahme abgedeckt ist und dieser in jedem Fall eine Unterstellung dieser Rechtstr\u00e4ger vorsieht. Es empfiehlt der Schweiz deshalb, diese Ausnahme aufzuheben. Staaten, die \u00e4hnliche oder gleiche Ausnahmen kennen, werden vom Global Forum gleich behandelt. Damit werden grunds\u00e4tzlich gleich lange Spiesse zwischen den Staaten sichergestellt.</p><p>4./5. Derzeit bestehen in der Schweiz rund 15 800 Stiftungen. F\u00fcr eine Qualifikation als Finanzinstitut unter dem AIA-Standard m\u00fcssen die Bruttoeink\u00fcnfte der betroffenen Stiftung vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzverm\u00f6gen oder dem Handel damit zuzurechnen sein. Zudem muss das Stiftungsverm\u00f6gen professionell verwaltet werden. Diese beiden Kriterien treffen insbesondere auf die rund 7500 F\u00f6rderstiftungen zu. F\u00fcr betroffene Stiftungen entstehen einmalige Einf\u00fchrungskosten (z. B. f\u00fcr IT-Systeme, Schulungen und Initialdokumentation des Kundenbestands) von sch\u00e4tzungsweise 5000 bis 10 000 Franken. Hinzu kommen j\u00e4hrlich wiederkehrende Zusatzkosten f\u00fcr die Erf\u00fcllung ihrer Pflichten, deren H\u00f6he u. a. vom Kreis der Beg\u00fcnstigten abh\u00e4ngt. Der j\u00e4hrliche Aufwand f\u00fcr die \u00dcberpr\u00fcfung der Konten und deren Meldung unter dem AIA d\u00fcrfte bei wenigen und gleichbleibenden Beg\u00fcnstigten rund 2000 Franken betragen; bei vielen und oft wechselnden Beg\u00fcnstigten n\u00e4hert sich der Aufwand jenem kleiner Banken an und kann auf \u00fcber 10 000 Franken steigen. Diese Zusatzkosten fallen aber auch bei Stiftungen an anderen Standorten an. Das Sekretariat des Global Forum stellt im Rahmen seiner Pr\u00fcfung die Gleichbehandlung dieser Stiftungen auf internationaler Ebene sicher.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1567555200000)\/","SubmittedBy":"Bigler Hans-Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511417973)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560384000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Steuer"}}