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Wie sieht die Zukunft der Beratungsstellen aus?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird mit der Erstellung eines Berichtes beauftragt, der einen \u00dcberblick verschafft \u00fcber die Bed\u00fcrfnisse und das Angebot hinsichtlich Beratung zur Erleichterung der beruflichen Wiedereingliederung von Frauen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit zugunsten famili\u00e4rer Aufgaben unterbrochen haben. In diesem Bericht wird ausf\u00fchrlich erkl\u00e4rt, wie es um die elf Beratungsstellen vom Zeitpunkt der Ank\u00fcndigung im Jahr 2016, dass deren Finanzierung eingestellt werde, bis zum 1. Januar 2019 stand. Ebenfalls aufgelistet werden die von den Kantonen entwickelten Massnahmen, um das Verschwinden dieser Dienstleistung zu kompensieren oder um die Stellen ab diesem Datum weiterzuf\u00fchren. Der Bund erstellt ferner eine Analyse zu den Bed\u00fcrfnissen hinsichtlich Beratung und Begleitung von Frauen in von Risiken gepr\u00e4gten Momenten ihrer Leben (Schwangerschaft, Geburt, beruflicher Wiedereinstieg, berufliche Neuorientierung usw.). Der Bundesrat schliesst den Bericht, indem er angibt, wie er diesen Bed\u00fcrfnissen gerecht zu werden gedenkt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2019 werden die Finanzhilfen nach Artikel\u00a015 des Gleichstellungsgesetzes (GlG) nicht mehr ausgezahlt. Grund daf\u00fcr ist ein Priorit\u00e4tenwechsel bei der Zuweisung von Subventionen f\u00fcr den Zeitraum 2017-2020. Es obliegt nun den Kantonen, Beratungsangebote und Massnahmen zur Erleichterung des beruflichen (Wieder-)Einstiegs von Personen auf der Suche nach einer Stelle zu finanzieren. Hiervon betroffen sind auch Personen, die ihre berufliche T\u00e4tigkeit zugunsten famili\u00e4rer Aufgaben unterbrochen haben. In seiner Antwort auf die Frage 19.5111 erkl\u00e4rte der Bundesrat, dass die Beratungsstellen dem Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) Anfang 2019 Berichte zu ihrer Situation vorlegen w\u00fcrden. Diese Berichte sind allerdings nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich. Nur ein Teil der Informationen zum Status von neun Stellen (zwei Stellen fehlen) ist abrufbar, was nicht ausreicht, um sich einen richtigen \u00dcberblick \u00fcber das f\u00fcr Betroffene verf\u00fcgbare Angebot zu verschaffen.</p><p>In einer Zeit, in der Fragen zur Gleichstellung von Frau und Mann in der \u00d6ffentlichkeit eine wichtige Rolle einnehmen, ist es widerspr\u00fcchlich, ein Angebot zu reduzieren, das konkret auf die Chancengleichheit im beruflichen Werdegang hinwirkt. Die Beratungsstellen geben den Frauen n\u00e4mlich das Gef\u00fchl, geh\u00f6rt zu werden, und helfen ihnen durch pers\u00f6nliche Beratung dabei, wieder in ihre beruflichen Kompetenzen zu vertrauen und ihr professionelles Netzwerk zu erweitern.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen der Subventionspr\u00fcfung und Staatsrechnung 2015 hat der Bund entschieden, die Finanzhilfen gem\u00e4ss Artikel\u00a015 des Gleichstellungsgesetzes (GlG; SR 151.1) an Beratungsangebote f\u00fcr Einzelpersonen per 31. Dezember 2018 einzustellen (siehe dazu die Pr\u00fcfberichte der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle (EFK) Nr. 14417 und Nr. 17490, <a href=\"http://www.efk.admin.ch\">www.efk.admin.ch</a> &gt; Publikationen &gt; Publikation nach Pr\u00fcfnummer suchen). Dieser Entscheid erfolgte aufgrund der seit der Einf\u00fchrung der Finanzhilfen im Jahr 1996 stark ver\u00e4nderten rechtlichen Rahmenbedingungen. Mit der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1996 (Avig; SR 837.0), der Einf\u00fchrung des neuen Berufsbildungsgesetzes 2002 (BBG; SR 412.10) sowie der Einf\u00fchrung des neuen Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes 2006 (AIG; SR 142.20) sind heute die Kantone f\u00fcr die Berufs- und Laufbahnberatung sowie die Arbeitsmarktintegration zust\u00e4ndig. In allen Kantonen gibt es - neben den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) - Berufs- und Laufbahnberatungsstellen, an die sich Frauen und M\u00e4nner wenden k\u00f6nnen, wenn sie eine berufliche Neuorientierung planen. Deshalb werden seit dem 1. Januar 2019 gest\u00fctzt auf Artikel\u00a015 GlG keine Finanzhilfen mehr an Beratungsangebote f\u00fcr Einzelpersonen zu Fragen rund um die berufliche Laufbahn gew\u00e4hrt.</p><p>Von diesem Entscheid betroffen waren elf Beratungsstellen in acht Kantonen. Mittlerweile haben sechs Beratungsstellen andere Finanzierungsquellen gefunden. Drei Beratungsstellen haben den Betrieb eingestellt. Bei zwei Stellen ist die Situation noch nicht vollst\u00e4ndig gekl\u00e4rt. Die von den Beratungsstellen eingereichten Schlussberichte zum Betriebsjahr 2018 k\u00f6nnen auf ordentlichem Weg eingesehen werden.</p><p>Am 7. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht aufgrund von Rekursen von vier Beratungsstellen entschieden, dass die K\u00fcrzung der Finanzhilfen an Beratungsstellen und die Verlagerung der Gelder auf andere Programmbereiche rechtsgleich und willk\u00fcrfrei erfolgte (Urteil vom 7. Februar 2018, BVGer, B-2184/2017; <a href=\"http://www.bvger.ch\">www.bvger.ch</a> &gt; Rechtsprechung &gt; Entscheiddatenbank BVGer).</p><p>Die F\u00f6rderung des beruflichen Wiedereinstiegs ist auf Bundesebene im Berufsbildungsgesetz geregelt (Art. 32 und 55 BBG). Das Staatssekretariat f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat 2010 eine Marktanalyse zu Angeboten im Bereich des beruflichen Wiedereinstiegs publiziert (GfS Bern: Angebote im Bereich beruflicher Wiedereinstieg. Synthesebericht, 2010). Sie zeigt eine breite und diversifizierte Palette von Kursen und Angeboten in den Kantonen auf.</p><p>Weiter hat der Bundesrat zur F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials am 15. Mai 2019 entschieden, dass das SBFI w\u00e4hrend f\u00fcnf Jahren die kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung von Erwachsenen \u00fcber 40 Jahre mit 37 Millionen Franken f\u00f6rdern wird (<a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.html?dyn_startDate=01.01.2017&amp;dyn_organization=1\">www.news.admin.ch</a> &gt; Medienmitteilung vom 15. Mai 2019: Bundesrat verst\u00e4rkt die F\u00f6rderung des inl\u00e4ndischen Arbeitskr\u00e4ftepotenzials).</p><p>Entsprechend den obigen Ausf\u00fchrungen erachtet der Bundesrat die Erstellung des von der Postulantin geforderten Berichtes als nicht zielf\u00fchrend.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1567555200000)\/","SubmittedBy":"Moret Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686528000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1750810718477)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560470400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}