{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193654,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193654,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3654","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Zeitgerechte Erhebung von Verzugszinsen bei der AHV","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Zeitpunkt f\u00fcr die Erhebung von Verzugszinsen auf den Zeitpunkt der rechtskr\u00e4ftigen Veranlagung der Bundessteuer zu verschieben.</p>","ReasonText":"<p>Selbstst\u00e4ndigerwerbende schulden ab dem ersten Tag der selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit ihre AHV-Beitr\u00e4ge.</p><p>Aus diesem Grund m\u00fcssen sie bei Beginn der selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit der AHV-Ausgleichskasse ein provisorisches Einkommen melden, auf dem die Akontobeitr\u00e4ge eingezogen werden. Das ist eigentlich okay.</p><p>Ist aber das Einkommen dann effektiv h\u00f6her bzw. liegen die geleisteten Akontobeitr\u00e4ge um mindestens 25 Prozent unter den effektiv geschuldeten Beitr\u00e4gen, werden die restlichen Beitr\u00e4ge mit einer Verzinsung von sagenhaften 5 Prozent nachgefordert. Und das nicht auf den Zeitpunkt der rechtskr\u00e4ftigen Veranlagung durch die zust\u00e4ndige Steuerbeh\u00f6rde, sondern auf den Zeitpunkt der Aufnahme der selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit.</p><p>Wenn ein Selbstst\u00e4ndigerwerbender seinen Betrieb aufgibt und ein Liquidationsgewinn aus dem Verkauf oder der \u00dcberf\u00fchrung des Gesch\u00e4ftsverm\u00f6gens entsteht, ist auch auf diesem Gewinn die AHV geschuldet.</p><p>Beispiel:</p><p>Ein Betrieb gibt seine selbstst\u00e4ndige Erwerbst\u00e4tigkeit per 31. Dezember 2015 auf.</p><p>Seine Steuererkl\u00e4rung kann er in der zweiten H\u00e4lfte 2016 einreichen.</p><p>Die Veranlagung erfolgt durch die Steuerverwaltung 2017. Diese rechnet einen Liquidationsgewinn AHV von brutto 500 000 Schweizerfranken auf, weil der Verkehrswert der Liegenschaften anders beurteilt wird als vom Steuerpflichtigen.</p><p>Die Steuerverwaltung er\u00f6ffnet den Entscheid am 10. M\u00e4rz 2017, welcher am 10. April 2017 in Rechtskraft erw\u00e4chst.</p><p>Danach wird der AHV-Ausgleichskasse das Einkommen gemeldet.</p><p>Der AHV sind nun rund 50 000 Schweizerfranken AHV-Beitr\u00e4ge aus dem Liquidationsgewinn geschuldet plus 5 Prozent Zinsen ab dem Zeitpunkt der Betriebsaufgabe 1. Januar 2015. Somit sind gerundet Zinsen von 2500 Schweizerfranken pro Jahr f\u00e4llig.</p><p>Da der Selbstst\u00e4ndigerwerbende erst ab dem Zeitpunkt der definitiven Veranlagung der Bundessteuer seine effektive AHV-Beitragsschuld kennt, ist eine Verschiebung der Erhebung der Verzugszinsen angezeigt. Zudem wird durch diese Massnahme verhindert, dass die steuerpflichtige Person sowohl bei der AHV als auch bei der Steuerbeh\u00f6rde eine Einsprache machen muss, wenn er mit der Veranlagung nicht einverstanden ist. Somit reduziert sich auch der Verwaltungsaufwand bei der AHV und bei den steuerpflichtigen Selbstst\u00e4ndigerwerbenden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie in der Motion zutreffend dargelegt, bezahlen die Beitragspflichtigen w\u00e4hrend des laufenden Beitragsjahres vorerst Akontobeitr\u00e4ge an die AHV/IV/EO, welche die Ausgleichskasse aufgrund ihrer Angaben und der Ergebnisse der vorangehenden Perioden bestimmt. Die effektiv geschuldeten Beitr\u00e4ge werden erst nachtr\u00e4glich festgesetzt und eine allf\u00e4llige Differenz nachgefordert bzw. zur\u00fcckerstattet. Bei den Selbstst\u00e4ndigerwerbenden kann dies mit einiger Verz\u00f6gerung erfolgen, da die Ausgleichskasse die Beitr\u00e4ge aufgrund der von den Steuerbeh\u00f6rden gem\u00e4ss Steuerveranlagung gemeldeten Einkommen festsetzt. In der Zwischenzeit sind die Beitragspflichtigen verpflichtet, der Ausgleichskasse erhebliche Einkommensabweichungen (d. h. um mindestens 25 Prozent) zwecks Anpassung der Akontobeitr\u00e4ge zu melden. Dazu werden sie von der Ausgleichskasse auch regelm\u00e4ssig aufgefordert.</p><p>Der besonderen Situation der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und der Unsicherheit bei der Einkommenssch\u00e4tzung tr\u00e4gt die Zinsregelung nach Artikel\u00a041bis AHVV (SR 831.101) insofern Rechnung, als die Verzugszinsen erst 12 Monate nach Ablauf des Beitragsjahres zu laufen beginnen und auch dann nur, wenn die geleisteten Akontobeitr\u00e4ge um mindestens 25 Prozent zu tief sind und die Beitragspflichtigen es unterlassen haben, dies zu melden. Den Selbstst\u00e4ndigerwerbenden wird dadurch die M\u00f6glichkeit gegeben, der Ausgleichskasse nach erstelltem Gesch\u00e4ftsabschluss (welcher eine pr\u00e4zisere Einkommensbewertung erlaubt) allf\u00e4llige Abweichungen gegen\u00fcber der urspr\u00fcnglichen Einkommenssch\u00e4tzung zu melden, die Differenz nachzuzahlen und so jegliche Verzugszinsen zu vermeiden. Auch ausserordentliche Eink\u00fcnfte wie Liquidationsgewinne sind zwecks Anpassung der Akontobeitr\u00e4ge zu melden. Zwar k\u00f6nnen gewisse mit der Steuerveranlagung verbundene Ungewissheiten in der Einkommenssch\u00e4tzung bestehen. Diesem Umstand wird aber mit dem Verzicht auf Verzugszinsen w\u00e4hrend den ersten 12 Monaten angemessen Rechnung getragen (so beginnt der Zinsenlauf nicht wie im Motionstext aufgef\u00fchrt schon am 1. Januar 2015, sondern erst am 1. Januar 2017). </p><p>Eine Zinsfreiheit bis zur rechtskr\u00e4ftigen Steuerveranlagung, wie von der Motion verlangt, w\u00fcrde die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden gegen\u00fcber den Arbeitgebenden bevorzugen, was eine Verletzung des Gebots der Rechtsgleichheit (Art. 8 BV; SR 101) bedeuten w\u00fcrde. Die Selbstst\u00e4ndigerwerbenden k\u00f6nnten ihr Einkommen erheblich ohne Zinsfolgen untersch\u00e4tzen und die Beitragszahlung sehr lange hinausschieben, was f\u00fcr die AHV betr\u00e4chtliche Inkassorisiken und Beitragsverluste zur Folge h\u00e4tte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"Salzmann Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647475200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690554806050)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560902400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Sozialer Schutz"}}