{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193696,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193696,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3696","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Informationspflicht des BAG bez\u00fcglich nichtionisierender Strahlung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Auf der Webseite des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit (BAG) sind die Informationen zu Elektrosmog sehr rudiment\u00e4r, obwohl vermerkt steht: \"Bei der nichtionisierenden Strahlung und beim Schall liegt der Fokus auf der Information der Bev\u00f6lkerung via Webseite und durch direkte Beratung. Eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr diesen Bereich ist in Vorbereitung.\"</p><p>In Artikel\u00a014 der Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) ist die Ermittlung der Immissionen durch die Beh\u00f6rde vorgesehen, falls die Annahme besteht, dass ein Immissionsgrenzwert \u00fcberschritten wird.</p><p>Ein namhafter Teil der Bev\u00f6lkerung bezeichnet sich als elektrosensibel und f\u00fchlt sich in ihrer Gesundheit oder ihrem Wohlbefinden durch die NIS-Emissionen beeintr\u00e4chtigt. Anerkannte medizinische Diagnosekriterien existieren allerdings noch nicht.</p><p>Die 5G-Technologie wirkt anders als die herk\u00f6mmliche Mobilfunktechnologie. Handyger\u00e4te und Antennen kommunizieren miteinander, was deshalb eine Herausforderung f\u00fcr ein aussagekr\u00e4ftiges Monitoring ist. In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie kommt das BAG seiner Pflicht nach, die Bev\u00f6lkerung \u00fcber die nichtionisierende Strahlung zu informieren?</p><p>2. Wann ist die angek\u00fcndigte gesetzliche Grundlage zu erwarten?</p><p>3. Wie wird die \u00dcberpr\u00fcfung der Grenzwerte eingeleitet? Braucht es eine begr\u00fcndete Klage, oder unter welchen Voraussetzungen besteht eine Annahme, dass die Grenzwerte \u00fcberschritten werden?</p><p>4. Wie wird die \u00dcberpr\u00fcfung der Immissionsgrenzwerte technisch, organisatorisch und finanziell organisiert, und was \u00e4ndert sich diesbez\u00fcglich mit der Einf\u00fchrung von 5G?</p><p>5. Warum wird die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht bei allen Anlagen regelm\u00e4ssig \u00fcberpr\u00fcft? Ist f\u00fcr eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung eine Verordnungsanpassung notwendig? </p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die nichtionisierende Strahlung (NIS), die von ortsfesten Anlagen in der Umwelt wie von Mobilfunkantennen ausgeht und auf den Menschen einwirkt, wird durch das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) und die darauf basierende Verordnung \u00fcber den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) begrenzt. F\u00fcr Fragen bez\u00fcglich der Strahlung von Mobilfunkantennen und deren Auswirkungen auf die Gesundheit ist entsprechend das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) zust\u00e4ndig.</p><p>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) seinerseits informiert \u00fcber die Auswirkungen der Strahlung, die von mobilen Ger\u00e4ten wie Smartphones, Tablets oder Bluetooth-Ger\u00e4ten ausgeht, und wie die Strahlenbelastung minimiert werden kann. Die Strahlung wird durch internationale Produktenormen begrenzt.</p><p>1. F\u00fcr die Bev\u00f6lkerung bieten Bafu und BAG verschiedene Brosch\u00fcren, Faktenbl\u00e4tter sowie Informationen auf ihren Internetseiten an. Thematisiert wird darin, wie die Belastung in der Umgebung verschiedener NIS-Quellen aussieht, was die Wissenschaft \u00fcber Gesundheitsauswirkungen weiss und wo noch Wissensl\u00fccken bestehen oder mit welchen Massnahmen die individuelle Exposition reduziert werden kann.</p><p>2. Bei der vom BAG angek\u00fcndigten Gesetzesgrundlage handelt es sich um das Bundesgesetz \u00fcber den Schutz vor Gef\u00e4hrdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG; SR 814.71), das vom Parlament am 16. Juni 2017 verabschiedet wurde und zusammen mit der Verordnung zum NISSG (SR 814.711) am 1. Juni 2019 in Kraft trat. Aufgrund dieser Regelungen m\u00fcssen Betreiber von Solarien beispielsweise sicherstellen, dass Minderj\u00e4hrige keinen Zutritt haben. Verbessert wird auch der Gesundheitsschutz bei kosmetischen Laser- und Lichtbehandlungen, beim Einsatz von Laserpointern und bei Veranstaltungen mit Schallemissionen.</p><p>3.-5. F\u00fcr die Bewilligung von Mobilfunkantennen und die Kontrolle, ob die Immissions- und Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden, sind die Kantone und Gemeinden zust\u00e4ndig. Je nach Kanton kann dieses Verfahren in den Einzelheiten etwas anders ablaufen, die Grunds\u00e4tze sind jedoch \u00fcberall dieselben. Wenn eine Mobilfunkanlage neu erstellt oder ge\u00e4ndert wird, muss im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Strahlung im Voraus berechnet werden. In der Praxis kommt die Strahlung einer Mobilfunkanlage kaum je in die N\u00e4he des Immissionsgrenzwertes, und dieser wird in der Regel mit einer grossen Reserve eingehalten. Eine regelm\u00e4ssige \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung des Immissionsgrenzwerts durch Messungen vor Ort w\u00e4re daher unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig. Anders verh\u00e4lt es sich bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung des Anlagegrenzwerts. Wenn sich rechnerisch zeigt, dass der Anlagegrenzwert zu mehr als 80 Prozent ausgesch\u00f6pft ist, was oft vorkommt, findet nach Inbetriebnahme in der Regel eine Abnahmemessung statt. Damit wird nicht nur auf dem Papier, sondern im realen Betrieb \u00fcberpr\u00fcft, ob eine erstellte Anlage die Grenzwerte einh\u00e4lt. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids von 2005 wurden die Mobilfunkbetreiber zudem verpflichtet, auf ihren Netzzentralen ein Qualit\u00e4tssicherungssystem einzurichten. Damit werden die realen Betriebsparameter s\u00e4mtlicher Antennen t\u00e4glich mit den bewilligten Eckdaten verglichen. Auf diese Weise wird kontrolliert, dass die Sendeanlagen bewilligungskonform betrieben und die Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Mit der Einf\u00fchrung von 5G \u00e4ndert sich an diesen Grunds\u00e4tzen zur Bewilligung und Kontrolle von Mobilfunkanlagen nichts.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1567555200000)\/","SubmittedBy":"Munz Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511583813)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560902400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Umwelt|Gesundheit"}}