{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193734,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193734,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3734","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"M\u00e4ngel im Chemikalienrecht beseitigen zur St\u00e4rkung des Werkplatzes Schweiz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>1. \u00c4nderung des Inhaltes bez\u00fcglich erlaubter Ausnahmen.</p><p>Im Schweizer Recht ist die M\u00f6glichkeit vorzusehen, gef\u00e4hrliche Chemikalien innerhalb der chemisch-pharmazeutischen Industrie weiter verwenden zu k\u00f6nnen (unter der Voraussetzung, dass die Produktion in geschlossenen Systemen erfolgt und die fraglichen Chemikalien in den vermarkteten Endprodukten nicht mehr in relevanten Konzentrationen vorkommen).</p><p>2. Auf eine direkte Bezugnahme auf das Chemikalienrecht der EU ist zu verzichten, insbesondere im Anhang 1.17.</p>","ReasonText":"<p>Chemikalien und deren verantwortungsvolle Anwendungen sind wesentliche Grundlagen des heute hohen Lebensstandards. Sie sind f\u00fcr die Herstellung unz\u00e4hliger Produkte des t\u00e4glichen Lebens unabdingbar. Reaktive Chemikalien beinhalten unbestrittenermassen immer auch ein stoffspezifisches Gefahrenpotenzial. Die Industrie investiert schon heute enorme Ressourcen in die Minimierung des Risikos, das von der notwendigen Verwendung solcher Stoffe ausgeht. Dabei wird sie von den Beh\u00f6rden eng begleitet und kontrolliert.</p><p>F\u00fcr die Verwendung von Chemikalien sind zwei wesentliche Verwendungsbereiche zu unterscheiden. Einerseits werden Chemikalien durch die breite Bev\u00f6lkerung sowie in weiten Teilen von Gewerbe und Industrie verwendet. Anders sieht die Verwendung in chemischen Reaktionen aus. Die chemische Industrie wandelt Rohstoffe durch chemische Reaktionen in die Produkte um, die in den nachgelagerten Branchen sowie der breiten Bev\u00f6lkerung Verwendung finden. Solche Herstellungsprozesse finden typischerweise unter streng kontrollierten Bedingungen in geschlossenen Systemen statt.</p><p>Die Ausgestaltung des Schweizer Chemikalienrechts tr\u00e4gt der Tatsache dieser zwei grunds\u00e4tzlich unterschiedlichen Verwendungen nicht ausreichend Rechnung:</p><p>- Der Anhang 1.17 ChemRRV wurde 2012 im Hinblick auf einen m\u00f6glichen Beitritt der Schweiz zum europ\u00e4ischen Chemikalienrecht Reach erlassen. Aufgrund der Erfahrungen mit Reach und entsprechenden Interventionen der betroffenen Schweizer Unternehmen hat der Bundesrat 2015 beschlossen, vorderhand auf einen Beitritt zu Reach oder dessen \u00dcbernahme ins Schweizer Recht zu verzichten und die Weiterentwicklung des Schweizer Chemikalienrechts eigenst\u00e4ndig an die Hand zu nehmen. Dabei soll das Schutzniveau von Mensch und Umwelt im Vergleich mit der EU gleich hoch bleiben, m\u00f6gliche Handelshemmnisse mit dem wichtigsten Handelspartner verhindert und dem Arbeits- und Produktionsstandort Schweiz angemessen Rechnung getragen werden. Diese Zielvorgaben f\u00fcr die Schweiz wurden und werden durch die Motion\u00e4re ausdr\u00fccklich begr\u00fcsst und unterst\u00fctzt. Gleichzeitig wird auch begr\u00fcsst, dass die federf\u00fchrenden Bundes\u00e4mter die Strategie Chemikaliensicherheit vom Oktober 2017 ver\u00f6ffentlicht haben.</p><p>- Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Verwendung von Chemikalien durch die breite Bev\u00f6lkerung und das Gewerbe eine angemessene Risikoabw\u00e4gung nur schwer umzusetzen ist. Entsprechend macht f\u00fcr diesen Bereich Substitution Sinn.</p><p>- Die chemisch-pharmazeutische Industrie ist in der Lage, die Risiken einer Verwendung einzusch\u00e4tzen und Massnahmen zu deren weitestm\u00f6glichen Reduktion zu ergreifen. Sie wird dabei durch die staatlichen Vollzugsorgane unterst\u00fctzt und kontrolliert. Deshalb macht es Sinn, f\u00fcr die Verwendung in dieser \"Technosph\u00e4re\" andere Regeln zu definieren. Deshalb werfen Ziel 3 der Strategie Chemikaliensicherheit und daraus abgeleitet die Massnahmen M8, M9, M10 und M12 in der Absolutheit der Formulierung kritische Fragen auf.</p><p>Die verlangte Anpassung des Anhangs 1.17 tr\u00e4gt diesen unterschiedlichen Bed\u00fcrfnissen von Biosph\u00e4re und Technosph\u00e4re Rechnung:</p><p>- Sie wahrt den Substitutionsdruck, also Ersatz gef\u00e4hrlicher Stoffe durch weniger gef\u00e4hrliche, in den Bereichen der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit und der breiten Bev\u00f6lkerung, die ihrem Schutzinteresse nicht selbst nachkommen kann.</p><p>- Sie erm\u00f6glicht die weitere Verwendung von gef\u00e4hrlichen Substanzen, dort wo sie in technischen Prozessen n\u00f6tig sind, ohne teure administrative Massnahmen und stellt gleichzeitig sicher, dass die Schutzinteressen von Mitarbeitern, Umwelt, nachgelagerten Wirtschaftsbranchen und breiter Bev\u00f6lkerung wahrgenommen werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Rahmen des Aktionsprogramms zur marktwirtschaftlichen Erneuerung hat der Bundesrat am 30. Juni 1993 beschlossen, das schweizerische Chemikalienrecht mit demjenigen der EU zu harmonisieren. Nachdem die EU mit der Inkraftsetzung der Reach-Verordnung im Jahre 2007 ihre Anforderungen an die Chemikaliensicherheit grundlegend revidiert hat, strebte der Bundesrat zun\u00e4chst ein bilaterales Abkommen mit der EU \u00fcber eine Partizipation der Schweiz am Reach-System an. Im September 2015 beschloss er jedoch aufgrund der \u00fcberwiegend kritischen Haltung der Wirtschaft zu Reach, die Aufnahme von Verhandlungen \u00fcber ein bilaterales Marktzugangsabkommen im Chemikalienbereich mit der EU derzeit nicht aktiv weiterzuverfolgen und das Schweizer Chemikalienrecht harmonisiert mit der EU autonom weiterzuentwickeln. Um ein hohes Schutzniveau zu gew\u00e4hrleisten und Handelshemmnisse mit der EU als wichtigstem Handelspartner zu vermeiden, hat der Bundesrat bereits mit der \u00c4nderung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) vom 7. November 2012 im Anhang 1.17 eine auf die Reach-Verordnung abgestimmte Regelung \u00fcber die Substitutionspflicht f\u00fcr bestimmte besonders besorgniserregende Stoffe (dazu z\u00e4hlen insbesondere krebserregende, erbgutver\u00e4ndernde oder reproduktionstoxische Stoffe, Stoffe mit persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Eigenschaften sowie hormonaktive Stoffe) eingef\u00fchrt. Diese Regelung sieht vor, dass diese Stoffe nach Ablauf einer \u00dcbergangsfrist grunds\u00e4tzlich nicht mehr in Verkehr gebracht und nicht mehr beruflich oder gewerblich verwendet werden d\u00fcrfen, d. h. substituiert werden m\u00fcssen. Fehlt jedoch f\u00fcr einen solchen Stoff ein Ersatz, k\u00f6nnen die Bundesbeh\u00f6rden auf Gesuch hin eine Ausnahmebewilligung f\u00fcr die weitere Verwendung des Stoffes erteilen. Zudem gelten Zulassungen, welche von der Europ\u00e4ischen Kommission f\u00fcr bestimmte Verwendungen in der EU erteilt wurden, auch in der Schweiz als Ausnahmen vom Verbot, sofern der Stoff entsprechend der EU-Zulassung in Verkehr gebracht und verwendet wird.</p><p>Die geltende Regelung des Anhangs 1.17 ChemRRV verhindert also nicht, dass die chemisch-pharmazeutische Industrie gef\u00e4hrliche Stoffe, welche f\u00fcr bestimmte Produktionsverfahren unverzichtbar sind, weiterverwenden kann, sofern die Risiken f\u00fcr die Gesundheit und die Umwelt angemessen beherrscht werden. Ob diese Voraussetzung tats\u00e4chlich erf\u00fcllt ist, pr\u00fcfen die Bundesbeh\u00f6rden im Einzelfall aufgrund des Gesuchs der Antragstellerin f\u00fcr eine Ausnahmebewilligung.</p><p>Es ist vertretbar, dass die Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen, welche die EU im Anhang XIV der Reach-Verordnung geregelt hat, auch in der chemisch-pharmazeutischen Industrie der Schweiz sorgf\u00e4ltig gepr\u00fcft werden muss. Infolgedessen h\u00e4lt der Bundesrat an der geltenden Regelung fest. Seit der Inkraftsetzung des Anhangs 1.17 im Jahre 2012 wurde die Liste der geregelten Stoffe von urspr\u00fcnglich 14 auf 31 erweitert. Die Bundesbeh\u00f6rden hatten bislang nur drei Gesuche zu behandeln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1567555200000)\/","SubmittedBy":"Schmid Martin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718117156000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750800048257)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Gesundheit"}}