{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193746,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193746,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3746","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die Schweizerische Eidgenossenschaft sch\u00fctzt die Freiheit und die Rechte des Volkes, wahrt die Unabh\u00e4ngigkeit und die Sicherheit des Landes. R\u00fcckweisung des institutionellen Rahmenabkommens an die EU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, weder mit der EU noch mit anderen Staaten bilaterale oder multilaterale Abkommen abzuschliessen, die eine Verpflichtung zur dynamischen, d. h. automatischen und zwingenden Rechts\u00fcbernahme beinhalten oder die die Gerichtsbarkeit der Gegenpartei zur Streitentscheidung vorsehen, da dies ein krasser Verstoss gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung w\u00e4re (Art. 2 Abs. 1 BV: \"Die Schweizerische Eidgenossenschaft sch\u00fctzt die Freiheit und die Rechte des Volkes und wahrt die Unabh\u00e4ngigkeit und die Sicherheit des Landes\").</p>","ReasonText":"<p>Es ist offensichtlich, dass die drei Punkte, zu denen der Bundesrat in Br\u00fcssel Kl\u00e4rung verlangt - staatliche Beihilfen, Lohnschutz und Unionsb\u00fcrgerrichtlinie -, bewusst die zwei zentralen Fragen des institutionellen Rahmenabkommens ausklammern: die dynamische, d. h. automatische und zwingende Rechts\u00fcbernahme von EU-Recht und die Gerichtsbarkeit durch den Gerichtshof der EU. Die Schweizerinnen und Schweizer w\u00fcrden dadurch die Rechtshoheit in ihrem eigenen Land verlieren. Es w\u00e4re nicht mehr m\u00f6glich, unser Zusammenleben nach unseren Regeln der direkten Demokratie zu gestalten.</p><p>Der EU ist freundlich und unmissverst\u00e4ndlich darzulegen, dass die Schweiz an guten bilateralen Beziehungen auf Augenh\u00f6he interessiert ist, aber keinen Vertrag unterschreiben kann, der gegen den Zweckartikel der Bundesverfassung verst\u00f6sst, welcher die Unabh\u00e4ngigkeit des Landes und die Rechte des Volkes garantiert.</p><p>Doch es ist auch an der Zeit, dass der Bundesrat dem Schweizervolk reinen Wein einschenkt und nicht weiter Nebelpetarden wirft. Die Schweizerinnen und Schweizer m\u00fcssen wissen, dass das Insta die direkte Demokratie aush\u00f6hlt, die schweizerische Unabh\u00e4ngigkeit, die Neutralit\u00e4t und den F\u00f6deralismus missachtet und die Schweizer Wohlfahrt gef\u00e4hrdet. Das Insta k\u00e4me einer Preisgabe der Schweiz gleich. Aus diesem Grund ist das Insta entschieden an die EU zur\u00fcckzuweisen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Zweckartikel der Bundesverfassung (BV) verpflichtet die Schweizerische Eidgenossenschaft auf verschiedene allgemein gehaltene Ziele, welche (teilweise) in der BV eine weitere Konkretisierung erfahren. </p><p>Als eine der Konkretisierungen werden in den Artikeln 138ff. BV die Beteiligungsrechte von Volk und St\u00e4nden am staatlichen Handeln definiert, darunter die f\u00fcr den Abschluss von v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen einzuhaltenden Verfahren. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0140 Absatz\u00a01 Litera b BV wird Volk und St\u00e4nden der Beitritt zu Organisationen f\u00fcr kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften zur Abstimmung unterbreitet. Zudem unterstellt Artikel\u00a0141 Absatz\u00a01 Litera d BV bestimmte v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge dem fakultativen Referendum. </p><p>Damit der Marktzugang der Schweiz langfristig gesichert ist, m\u00fcssen die Marktzugangsabkommen Schweiz-EU regelm\u00e4ssig an die relevanten Entwicklungen des EU-Rechts angepasst werden. Geschieht dies nicht, entstehen Rechtsabweichungen, die zu Handelsh\u00fcrden f\u00fchren k\u00f6nnen, die den gegenseitigen Marktzugang erschweren und insbesondere Schweizer Akteure benachteiligen.</p><p>Das institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (Insta) setzt diesbez\u00fcglich einen einheitlichen Rahmen f\u00fcr die betroffenen Abkommen. Das Insta sieht entsprechend vor, dass Entwicklungen des relevanten EU-Rechts in die betroffenen Marktzugangsabkommen - nach den Regeln der jeweiligen Abkommen und unter Ber\u00fccksichtigung der innerstaatlichen Verfahren - integriert werden. Jede einzelne Anpassung muss weiterhin im zust\u00e4ndigen gemischten Ausschuss oder in direkten Verhandlungen vereinbart werden. Im Rahmen dieser Vereinbarungen k\u00f6nnen auch allf\u00e4llige Modalit\u00e4ten, wie besondere \u00dcbergangsfristen, institutionelle Anpassungen oder Sondervorschriften festgelegt werden. Die definitive Zustimmung der Schweiz zu jeder Anpassung kann erst nach Abschluss der entsprechenden innerstaatlichen Genehmigungsverfahren (inkl. Durchf\u00fchrung eines allf\u00e4lligen Referendums) erfolgen. Jede \u00dcbernahme von EU-Recht in ein bilaterales Abkommen erfordert deshalb einen selbstst\u00e4ndigen Entscheid der Schweiz. Dies bietet der Schweiz weiterhin die M\u00f6glichkeit, frei und entsprechend ihren bestehenden internen Genehmigungsverfahren f\u00fcr v\u00f6lkerrechtliche Vertr\u00e4ge \u00fcber die \u00dcbernahme von EU-Rechtsentwicklungen zu entscheiden. Das Insta sieht hierf\u00fcr auch ausreichend lange \u00dcbernahmefristen vor (bis drei Jahre bei allf\u00e4lligen Referendumsabstimmungen). Dies versteht man denn auch unter dem Begriff der dynamischen Rechts\u00fcbernahme. Kein Abkommen der Schweiz mit der EU - auch nicht das Insta - sieht eine automatische Rechts\u00fcbernahme, bei der EU-Recht ohne Zutun der Schweiz Bestandteil eines bilateralen Abkommens w\u00fcrde, vor. </p><p>Das Insta sieht neu auch einen eigentlichen Streitbeilegungsmechanismus vor. Im Falle eines Streits \u00fcber die Auslegung oder Anwendung eines der betroffenen Marktzugangsabkommen oder auch des Insta selbst sowie bei Differenzen in der Frage einer Rechts\u00fcbernahme konsultieren sich die Vertragsparteien zun\u00e4chst wie \u00fcblich im jeweiligen gemischten Ausschuss und versuchen, einvernehmlich eine L\u00f6sung f\u00fcr den Streit zu finden. Gelingt dies nicht, kann jede Vertragspartei die Einsetzung eines parit\u00e4tischen Schiedsgerichtes verlangen. Wirft die Streitigkeit eine Frage der Auslegung oder Anwendung von EU-Recht auf, deren Kl\u00e4rung f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit relevant und notwendig ist, befasst das Schiedsgericht den Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) damit und hat dessen Entscheid zu beachten. Den Streit selbst legt aber schlussendlich das Schiedsgericht bei.</p><p>Die einzuhaltenden internen Genehmigungsverfahren f\u00fcr Staatsvertr\u00e4ge sowie die Beteiligungsrechte von Volk und St\u00e4nden w\u00fcrden durch das Insta unber\u00fchrt bleiben.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"F\u00f6hn Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1568678400000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|10","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511700603)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Europapolitik"}}