{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193757,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193757,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3757","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Neubehandlung der Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" im Parlament","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<text><p>Der Bundesrat wird beauftragt:</p><p>1. den Bundesbeschluss BBl 2015 4849 (respektive FF 2015 4403) \u00fcber die Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" vom 19. Juni 2015 mit sofortiger Wirkung aufzuheben;</p><p>2. dem Parlament eine Meinungsbildung zur Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" auf Basis von korrekten Informationen zu erm\u00f6glichen. Daf\u00fcr ist dem Parlament eine neue Botschaft zur Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" zu unterbreiten oder allenfalls eine Zusatzbotschaft zu einem relevanten, im Parlament h\u00e4ngigen Gesch\u00e4ft.</p></text>","ReasonText":"<text><p>Der Bundesrat hatte im Vorfeld der Beratungen zur CVP-Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe mit gravierenden Fehlinformationen gearbeitet. Auch die Gegner der Initiative hatten mit nachweislich falschen Zahlen der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung argumentiert: Statt nur 80 000 Ehepaare sind tats\u00e4chlich mehr als das F\u00fcnffache, sprich 454 000 Paare, von einer steuerlichen Diskriminierung betroffen. Insgesamt sind fast 1,4 Millionen Menschen von der Heiratsstrafe betroffen - \u00fcber 900 000 Berufst\u00e4tige und \u00fcber 400 000 Pensionierte.</p><p>Das Bundesgericht hat mit der Gutheissung der Abstimmungsbeschwerde zur Volksinitiative best\u00e4tigt, dass die Fehlinformationen gravierend waren und der Stimmbev\u00f6lkerung keine freie Meinungs\u00e4usserung gew\u00e4hrt wurde. Das Urteil verdeutlicht ebenfalls, dass nicht nur das Stimmvolk auf Basis von falschen offiziellen Zahlen abgestimmt hat, sondern dass das Schweizer Parlament im selben Ausmass davon betroffen war. Das Parlament hatte sich auf die Botschaft des Bundesrates verlassen, welche nachweislich mit falschen Zahlen versehen war. Damit sich auch das Parlament auf der Basis der korrekten Zahlen \u00e4ussern kann, ist es unabdingbar, dass das Parlament erneut \u00fcber die Volksinitiative debattieren kann.</p><p>Der Bundesrat muss seiner Verantwortung gegen\u00fcber dem Stimmvolk sowie dem Parlament nachkommen. Daher soll der Bundesbeschluss BBl 2015 4849 (respektive FF 2015 4403) \u00fcber die Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\", welcher unter Annahme von falschen Zahlen beschlossen wurde, aufgehoben werden. Somit soll der Bundesrat dem Parlament eine neue Botschaft zur Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" unterbreiten oder allenfalls eine Zusatzbotschaft zu einem relevanten, im Parlament h\u00e4ngigen Gesch\u00e4ft.</p></text>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<text><p>Der Bundesrat nahm am 21. Juni 2019 die schriftlichen Urteile des Bundesgerichtes vom 10. April 2019 betreffend die Aufhebung der Abstimmung vom 28. Februar 2016 \u00fcber die Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" zur Kenntnis und bestimmte das weitere Vorgehen. Der Bundesrat ist verpflichtet, die Urteile umzusetzen. In einem ersten Schritt hat er daher am 21. Juni 2019 den Erwahrungsbeschluss vom 19. April 2016 in Teilen aufgehoben (BBl 2019 4599).</p><p>Der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2015 \u00fcber die Volksinitiative \"f\u00fcr Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe\" (BBl 2015 4849) war nicht Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens und ist damit unver\u00e4ndert g\u00fcltig. Weder das Bundesgericht noch der Bundesrat k\u00f6nnen diesen Beschluss der Bundesversammlung ab\u00e4ndern oder aufheben.</p><p>Die Abstimmung muss grunds\u00e4tzlich wiederholt werden, da eine Volksinitiative nach Artikel\u00a0139 Absatz\u00a05 der Bundesverfassung (SR 101) Volk und St\u00e4nden zur Abstimmung zu unterbreiten ist. Mit der Aufhebung des Erwahrungsbeschlusses am 21. Juni 2019 wurde die Voraussetzung geschaffen, damit die Volksinitiative den Stimmberechtigten wieder vorgelegt werden kann. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Abstimmung sind nach Auffassung des Bundesrates die gesetzlichen Fristen nach Artikel\u00a075a des Bundesgesetzes \u00fcber die politischen Rechte (BPR; SR 161.1) analog anzuwenden. Nach Artikel\u00a075a Absatz\u00a03bis BPR betr\u00e4gt die Frist zur Unterbreitung von Volksinitiativen sechzehn Monate, wenn die Frist zum Zeitpunkt zwischen zehn und drei Monaten vor den n\u00e4chsten Nationalratswahlen zu laufen beginnt. Da die Erwahrung am 21. Juni 2019 aufgehoben wurde und damit die Frist bis zu den n\u00e4chsten Nationalratswahlen (20. Oktober 2019) rund vier Monate betr\u00e4gt, muss die Wiederholung der Abstimmung sp\u00e4testens am 27. September 2020 (ordentlicher Abstimmungstermin nach Art. 2a der Verordnung \u00fcber die politischen Rechte, VPR; SR 161.11) stattfinden. Die Abstimmungserl\u00e4uterungen des Bundesrates werden dabei die Hintergr\u00fcnde der Wiederholung sowie die in der Zwischenzeit geschehenen Entwicklungen darlegen.</p><p>Die vom Bundesgericht monierte fehlerhafte Information der Beh\u00f6rden lag nicht nur den Abstimmungserl\u00e4uterungen, sondern bereits der Botschaft des Bundesrates und damit auch der parlamentarischen Beratung der Volksinitiative zugrunde. Damit das Parlament die Anliegen der Volksinitiative, das heisst die Frage der Heiratsstrafe, nochmals inhaltlich beraten kann, hat der Bundesrat entschieden, zu dem gegenw\u00e4rtig in den R\u00e4ten h\u00e4ngigen Gesch\u00e4ft 18.034, \"Bundesgesetz \u00fcber die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)\", eine Zusatzbotschaft auszuarbeiten. Das Parlament wird die Anliegen der Volksinitiative somit im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens diskutieren und allenfalls eine alternative Regelung erarbeiten k\u00f6nnen. Die Zusatzbotschaft wurde Mitte August zuhanden der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te verabschiedet.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates hat das Initiativkomitee die M\u00f6glichkeit, das Volksbegehren mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder bedingungslos zur\u00fcckzuziehen, bis der Bundesrat das Abstimmungsdatum festlegt (vgl. Art. 73 Abs. 2 BPR). Der Bundesrat bestimmt die zur Abstimmung stehenden Vorlagen gem\u00e4ss Artikel\u00a010 Absatz\u00a01bis BPR jeweils vier Monate vor dem Abstimmungstermin.</p></text>","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"Pfister Gerhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|1211|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1688206412070)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Zivilrecht|Steuer"}}