{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193758,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193758,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3758","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Der Bundesrat wird ersucht, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ausl\u00e4ndische, rechtskr\u00e4ftig verurteilte Gewaltt\u00e4ter und Kriminelle ihre Strafen zwangsweise in ihrem Heimatland zu verb\u00fcssen haben","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Strafvollzug in der Schweiz entspricht einem Standard, der \u00fcber die Normen in den meisten L\u00e4ndern hinausgeht, namentlich \u00fcber die Normen in nichteurop\u00e4ischen Staaten. In der Folge wirkt die Strafe nicht erziehend und schon gar nicht abschreckend, was sich in der Kriminalstatistik deutlich zeigt: Rund 70 Prozent der Straft\u00e4ter sind ausl\u00e4ndischer Herkunft. Besonders verheerend und stossend ist dies bei der wachsenden Zahl der Delikte, bei denen die T\u00e4ter eine r\u00fccksichtslose Brutalit\u00e4t an den Tag legen.</p><p>Da die Straftaten stetig ansteigen, m\u00fcssen vielerorts Gef\u00e4ngnisse aus- oder neugebaut werden. Diese Bauten werden in n\u00e4chster Zeit mehrere Hundert Millionen Franken verschlingen. Dazu kommen die Kosten f\u00fcr Kost und Logis und teure Therapien. Mit Tagespauschalen von 580 bis 1600 Schweizerfranken ist zu rechnen.</p><p>Damit diese Kostenspirale gestoppt werden kann, braucht es \u00dcbereinkommen und die Anpassung der Gesetzgebung, damit verurteilte Straft\u00e4ter ihre Strafe in den jeweiligen Herkunftsl\u00e4ndern verb\u00fcssen m\u00fcssen.</p><p>Der Strafvollzug stellt in der Folge f\u00fcr ausl\u00e4ndische Straft\u00e4ter - auch wegen den Verdienstm\u00f6glichkeiten w\u00e4hrend der Haft - geradezu falsche Anreize und steht somit im Gegensatz zum eigentlichen Ziel der Sicherheitspolitik, T\u00e4ter davon abzuhalten, in unserem Land wieder zuzuschlagen. Angesichts der Zunahme der Mobilit\u00e4t ist es dringend notwendig, die Rechtsgrundlagen den neuen Herausforderungen anzupassen und insbesondere mit den L\u00e4ndern, aus denen die meisten Straft\u00e4ter stammen, unverz\u00fcglich Abkommen anzustreben, damit Kriminelle ihre Strafe in ihrer Heimat verb\u00fcssen m\u00fcssen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Motion verlangt die Schaffung rechtlicher Grundlagen, damit verurteilte Personen ohne ihre Zustimmung \u00fcberstellt werden k\u00f6nnen (zwangsweise \u00dcberstellung). Die Versch\u00e4rfung der Rechtsgrundlagen f\u00fcr die \u00dcberstellung ausl\u00e4ndischer Staatsangeh\u00f6riger war bereits Gegenstand mehrerer parlamentarischer Gesch\u00e4fte. Von einer zwangsweisen \u00dcberstellung war bisher jedoch noch nie die Rede. Wie in der Stellungnahme zur Motion Stamm 18.4369, dem letzten Vorstoss zum Thema, dargelegt, hat die Schweiz ihre Bem\u00fchungen im Bereich der \u00dcberstellung allgemein verst\u00e4rkt und intensiviert sie weiterhin. </p><p>Auf nationaler Ebene besteht keine Rechtsgrundlage f\u00fcr die zwangsweise \u00dcberstellung aus einem bestimmten Grund. Eine \u00dcberstellung setzt das Einverst\u00e4ndnis des Urteilsstaates sowie des Vollstreckungsstaates voraus - unabh\u00e4ngig davon, ob sie zwangsweise oder mit Zustimmung erfolgt. Deshalb ist ein zwischenstaatliches Abkommen erforderlich. Auf internationaler Ebene dient das \u00dcbereinkommen \u00fcber die \u00dcberstellung verurteilter Personen (UvPUe; SR 0.343), das die Schweiz ratifiziert hat, als wichtigste Rechtsgrundlage f\u00fcr die \u00dcberstellung. Das \u00dcbereinkommen wurde von 68 Staaten ratifiziert (22 Staaten davon sind nicht Mitglied des Europarates, z. B. die USA, Kanada und Indien). Das Zusatzprotokoll zum \u00dcbereinkommen (ZP-UvPUe; SR 0.343.1; 39 Mitgliedstaaten, darunter die Schweiz und die Mehrheit der Mitgliedstaaten des Europarates) bildet die Rechtsgrundlage f\u00fcr die zwangsweise \u00dcberstellung. Gem\u00e4ss dem Protokoll muss im Zuge der Verurteilung der betroffenen Person eine Ausweisung oder Abschiebung angeordnet werden (Art. 3 des Protokolls, vgl. insbesondere Art. 66a und 66abis des Schweizerischen Strafgesetzbuches; SR 311.0). Die Schweiz setzt sich \u00fcberdies daf\u00fcr ein, dass Staaten, die das Protokoll nicht ratifiziert haben, es ebenfalls ratifizieren, etwa Italien, Portugal, Albanien, Bosnien und Herzegowina oder Drittstaaten, die dem UvPUe beigetreten sind. Die zwangsweise \u00dcberstellung ist ferner auf Grundlage eines bilateralen Abkommens mit Kosovo m\u00f6glich. </p><p>Nicht m\u00f6glich sind zwangsweise \u00dcberstellungen in Staaten, welche die Menschenrechtsstandards gem\u00e4ss der Europ\u00e4ischen Menschenrechtskonvention (EMRK; SR 0.101) nicht beachten. Bei begr\u00fcndeter Geltendmachung von Menschenrechtsverletzungen wird die Schweiz von der Stellung eines Ersuchens um zwangsweise \u00dcberstellung absehen. Dies ist auch in der Botschaft zum Zusatzprotokoll so festgehalten (02.035; S. 4349). </p><p>Doch auch wenn bereits internationale Rechtsgrundlagen f\u00fcr die zwangsweise \u00dcberstellung bestehen, ist daf\u00fcr im Einzelfall eine Einigung erforderlich. Einige Vertragsstaaten des ZP-UvPUe haben Vorbehalte gegen\u00fcber Artikel\u00a03 angebracht, sodass keine zwangsweise \u00dcberstellung m\u00f6glich ist. Andere Vertragsstaaten weigern sich, ihre eigenen Staatsangeh\u00f6rigen zu \u00fcbernehmen, obwohl sie keinen Vorbehalt angebracht haben. Die Staaten k\u00f6nnen gest\u00fctzt auf die Rechtsgrundlagen zur \u00dcberstellung in eine solche einwilligen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. </p><p>Vor diesem Hintergrund w\u00fcrde eine nationale Rechtsgrundlage das in der Motion angesprochene Problem nicht l\u00f6sen. Problematisch ist vielmehr die Umsetzung in der Praxis und die Weigerung bestimmter Staaten, ihre in einem anderen Land verurteilten Staatsangeh\u00f6rigen zu \u00fcbernehmen. Diese Probleme k\u00f6nnen nicht mit weiteren Rechtsgrundlagen gel\u00f6st werden. Was die internationalen Rechtsgrundlagen betrifft, setzt die Schweiz ihre Bem\u00fchungen fort und baut ihr Netz zwischenstaatlicher Abkommen mit Staaten, in denen die Menschenrechtslage den Mindeststandards gem\u00e4ss EMRK entspricht, weiter aus.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Geissb\u00fchler Andrea Martina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1620086400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1216|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511474397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Strafrecht|Migration"}}