{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193769,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193769,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3769","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz des Vorsorgekapitals beim Austritt aus einem 1e-Vorsorgeplan","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, um das Freiz\u00fcgigkeitsgesetz (FZG) dahingehend zu \u00e4ndern, dass beim Stellenwechsel von einem Arbeitgeber mit einem 1e-Vorsorgeplan zu einem Arbeitgeber ohne 1e-Vorsorgeplan ein zwangsweiser Verlust auf der Freiz\u00fcgigkeitsleistung verhindert werden kann. Durch die \u00c4nderung des FZG soll dem Arbeitnehmer die M\u00f6glichkeit geboten werden, bei Austritt aus einem 1e-Vorsorgeplan sein entsprechendes Vorsorgeguthaben w\u00e4hrend l\u00e4ngstens zwei Jahren in einer Freiz\u00fcgigkeitseinrichtung zu belassen. Der betroffene Arbeitnehmer h\u00e4tte so die M\u00f6glichkeit, einen im Austrittszeitpunkt aus der Pensionskasse des alten Arbeitgebers realisierten Verlust durch Einbringen in eine Anlagestrategie mit \u00e4hnlichem Aktienanteil bei einer Freiz\u00fcgigkeitseinrichtung bei steigenden Kursen wieder wettzumachen. In der Folge k\u00f6nnte der Arbeitnehmer w\u00e4hrend zwei Jahren selbst den Verkaufszeitpunkt seines Vorsorgeguthabens und dessen Einbringung in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers bestimmen.</p>","ReasonText":"<p>Bei einem Stellenwechsel und damit auch Wechsel der Vorsorgeeinrichtung ist der Arbeitnehmer gem\u00e4ss Artikel\u00a03 des Freiz\u00fcgigkeitsgesetzes (FZG) gesetzlich verpflichtet, sein Vorsorgeguthaben in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers \u00fcbertragen zu lassen. Die gleiche Pflicht gilt, wenn das Vorsorgeguthaben zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder eines Auslandaufenthalts zwischenzeitlich auf einem Freiz\u00fcgigkeitskonto parkiert war: Mit dem neuen Stellenantritt muss das Vorsorgeguthaben gem\u00e4ss Artikel\u00a04 Absatz\u00a02bis FZG in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers \u00fcbertragen werden. Tritt ein Arbeitnehmer aus einem 1e-Vorsorgeplan aus und bietet die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers keinen 1e-Vorsorgeplan an, kann dies bei einem B\u00f6rsentief im Austrittszeitpunkt die zwangsweise Realisierung eines Verlusts auf der Anlagestrategie des 1e-Vorsorgeplans zur Folge haben. Dieser Verlust kann bei sp\u00e4ter steigenden B\u00f6rsenkursen nicht mehr wettgemacht werden, da der neue Arbeitgeber keinen 1e-Vorsorgeplan mit \u00e4hnlichen Anlagestrategien anbietet. Insbesondere im Fall eines unfreiwilligen Stellenverlusts sind solche zwangsweisen Verlustrealisierungen ohne M\u00f6glichkeit der Wettmachung besonders stossend, da der Arbeitnehmer neben dem Stellenverlust auch einen finanziellen Verlust auf dem Vorsorgekapital hinnehmen muss.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Gem\u00e4ss dem Freiz\u00fcgigkeitsgesetz (FZG; SR 831.42) m\u00fcssen alle Arbeitnehmenden bei einem Stellenwechsel ihre Austrittsleistung in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers einbringen. Denn nur mit der vollst\u00e4ndigen \u00dcbertragung der Austrittsleistung kann sichergestellt werden, dass der Vorsorgeschutz weiter aufgebaut wird, insbesondere auch der Schutz gegen die Risiken Tod und Invalidit\u00e4t. </p><p>Auf den 1. Oktober 2017 wurde das Freiz\u00fcgigkeitsgesetz ge\u00e4ndert. Von Personen, die in \"1e-Pl\u00e4nen\" versichert sind, wird seither mehr Eigenverantwortung verlangt. Sie k\u00f6nnen entsprechend ihrer pers\u00f6nlichen Risikof\u00e4higkeit unterschiedlich riskante Anlagestrategien w\u00e4hlen, wobei die Vorsorgeeinrichtung ihnen mindestens eine Anlagestrategie mit risikoarmen Anlagen anbieten muss. Die M\u00f6glichkeit eines Stellenwechsels sollte bei der Abw\u00e4gung der Risikof\u00e4higkeit ber\u00fccksichtigt werden. 1e-Pl\u00e4ne erm\u00f6glichen es den versicherten Personen grunds\u00e4tzlich, h\u00f6here Renditen zu erzielen. Im Gegenzug m\u00fcssen sie aber auch die negativen Konsequenzen ihrer Anlagestrategie selber tragen. </p><p>Die Strategiewahl darf keine negativen Auswirkungen auf die Vorsorgeeinrichtung eines neuen Arbeitgebers haben. Mit der vorliegenden Motion w\u00fcrde die explizit gewollte Eigenverantwortung jedoch reduziert: Gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) bilden alle Arbeitnehmenden eines Arbeitgebers ein Kollektiv, das zu den gleichen Rahmenbedingungen zu versichern ist. Diese Gleichbehandlung des Kollektivs w\u00fcrde verletzt, wenn nicht alle Versicherten ihre Austrittsleistung in ihre Vorsorgeeinrichtung einbringen m\u00fcssen. Das h\u00e4tte insbesondere dann Konsequenzen, wenn sich die neue Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet: M\u00fcssten einzelne Eintretende ihre Austrittsleistung nicht in ihre neue Vorsorgeeinrichtung einbringen, w\u00fcrden diese dadurch privilegiert, denn ihre Austrittsleistungen m\u00fcssten die Unterdeckung nicht mittragen. Bei einer allf\u00e4lligen Teilliquidation h\u00e4tten die Personen, die ihre Austrittsleistung nicht eingebracht haben, den Vorteil, dass ihre Guthaben nicht von der Unterdeckung betroffen w\u00e4ren, w\u00e4hrend alle anderen Versicherten, auch neu eingetretene, K\u00fcrzungen auf ihren Austrittsleistungen erleiden w\u00fcrden. Durch das Wahlrecht Einzelner w\u00fcrde sich die Unterdeckung auf die Guthaben der anderen Versicherten konzentrieren und w\u00fcrde so f\u00fcr sie versch\u00e4rft.</p><p>Die Situation beim Austritt aus einem 1e-Plan unterscheidet sich zudem nicht grundlegend von der Situation bei Personen, die, zum Beispiel aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Mutterschaft, ihre Austrittsleistung f\u00fcr eine gewisse Zeit auf ein Freiz\u00fcgigkeitskonto \u00fcberweisen m\u00fcssen und dort eine L\u00f6sung mit grossem Aktienanteil w\u00e4hlen. M\u00fcssen sie das Freiz\u00fcgigkeitskonto aufgrund einer Neuanstellung w\u00e4hrend einer Baisse aufl\u00f6sen, erleiden auch sie einen Verlust. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"Weibel Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|44|2811|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511241003)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration|Sozialer Schutz"}}