{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193790,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193790,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3790","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Ist der \u00f6kologische Leistungsnachweis nach wie vor wirkungslos?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Interpellation 14.3142 schrieb ich im M\u00e4rz 2014: \"Die k\u00fcrzlich ver\u00f6ffentlichte Studie der Eawag hat ergeben, dass in den Schweizer Gew\u00e4ssern ein ganzer Cocktail an Pestiziden enthalten ist. Von rund 300 zugelassenen und erfassbaren Wirkstoffen wurden \u00fcber 100 Wirkstoffe in Wasserproben gefunden. In 78 Prozent der Proben lag die aufaddierte Pestizidkonzentration \u00fcber 1 Mikrogramm pro Liter. F\u00fcr 31 Substanzen wurde sogar der Grenzwert der Gew\u00e4sserschutzverordnung verletzt. Die Untersuchung ... kommt zum Schluss, dass eine Beeintr\u00e4chtigung von Organismen in den Gew\u00e4ssern durch Pflanzenschutzmittel nicht ausgeschlossen werden kann.\"</p><p>Auf die Frage, warum 16 Jahre nach Einf\u00fchrung des \u00d6LN immer noch dermassen hohe Pestizideintr\u00e4ge aus der Landwirtschaft zu verzeichnen sind, antwortete der Bundesrat damals, dass \"die Wirkung der \u00d6komassnahmen auf Stoffeintr\u00e4ge, u. a. auch auf die Eintr\u00e4ge von Pflanzenschutzmitteln, in die Gew\u00e4sser wenig Einfluss hat\", sowie: Die \"ab 2005 zus\u00e4tzlich ergriffenen Massnahmen ... konnten ebenfalls die Eintr\u00e4ge von PSM in die Gew\u00e4sser nicht signifikant reduzieren\". Er schliesst seinen Befund mit den Worten: \"Ohne neue und wirkungsvolle Massnahmen werden die Gew\u00e4sser daher weiterhin stark mit PSM belastet werden.\"</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wenn 16 Jahre nach seiner Einf\u00fchrung das Verdikt des Bundesrates \"wirkungslos\" lautete: Wie wurde der \u00d6LN inzwischen konkret angepasst?</p><p>2. Welche konkrete Massnahmen sind seit diesem Befund ergriffen worden, um die alarmierende Pestizidkonzentration in Gew\u00e4ssern signifikant zu senken?</p><p>3. Sind seit 2014 messbare Verbesserungen bez\u00fcglich der Belastung von Gew\u00e4ssern durch Pestizide zu verzeichnen, insbesondere auch durch Insektizide?</p><p>4. Wie wird belegt, dass PSM in der Schweiz inzwischen gew\u00e4sserschonender eingesetzt werden?</p><p>5. Welche Massnahmen im Aktionsplan Pestizide f\u00fchren zu einer messbaren Reduktion der toxischen Belastung bzw. der Mehrfachbelastung von Gew\u00e4ssern?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen sind in der Agrarpolitik 22 plus vorgesehen, um solche toxischen Konzentrationen bzw. Mehrfachbelastungen signifikant und dauerhaft zu senken?</p><p>7. Mit welchen konkreten Massnahmen wird sichergestellt, dass direktzahlungsberechtigte Betriebe beim Schutz der Kulturen nicht chemische Methoden prim\u00e4r anwenden, entgegen Artikel\u00a018 Absatz\u00a01 DZV?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Seit 2014 wurden keine spezifischen Anpassungen am \u00f6kologischen Leistungsnachweis (\u00d6LN) vorgenommen, welche zu einer signifikanten Entlastung der Gew\u00e4sser von Pflanzenschutzmittel(PSM)-Verunreinigungen h\u00e4tten f\u00fchren k\u00f6nnen. Eine Anpassung ist im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vorgesehen (vgl. Antwort auf die Frage 6).</p><p>2. Mit der Agrarpolitik 2014 wurden in Erg\u00e4nzung zum \u00d6LN die Ressourceneffizienzbeitr\u00e4ge (REB) eingef\u00fchrt. Mit diesen freiwilligen Programmen werden der Herbizidverzicht und die pr\u00e4zise Applikationstechnik f\u00fcr den Ackerbau und die Spezialkulturen gef\u00f6rdert. Der Bundesrat verabschiedete im Herbst 2017 den Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (AP PSM) mit 51 Massnahmen (vgl. Antwort auf die Frage 5). Weiter hat die Europ\u00e4ische Union seit 2014 diverse PSM-Wirkstoffe verboten oder in der Verwendung eingeschr\u00e4nkt. Diese Entscheide wurden von der Schweizer Zulassungsbeh\u00f6rde nachvollzogen. Dadurch d\u00fcrfen heute einige PSM, welche f\u00fcr die Wasserlebewesen besonders problematisch sind, nicht mehr oder nur noch eingeschr\u00e4nkt eingesetzt werden.</p><p>3. Seit 2014 ist noch keine Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t festzustellen. Vergleichbare Untersuchungen aus den Jahren 2015 und 2017 best\u00e4tigten die zu hohe Belastung der mittleren und kleinen Fliessgew\u00e4sser (Aqua&amp;Gas, Nr. 4, 2017; Aqua&amp;Gas Nr. 4, 2019). Der Aktionsplan wurde im Herbst 2017 beschlossen, und die ersten Massnahmen wurden 2018 eingef\u00fchrt (vgl. Antwort auf die Frage 5). Eine Verbesserung der Wasserqualit\u00e4t der Gew\u00e4sser kann sich nicht so rasch einstellen.</p><p>4. Der AP PSM beinhaltet unter anderem Massnahmen, mit denen F\u00f6rderprogramme zum Verzicht oder Teilverzicht auf Herbizide und Verzicht auf Fungizide und Insektizide mittels extensiver Produktion ausgebaut werden. Die Zunahme der Anbaufl\u00e4chen, die nach den entsprechenden Programmen bewirtschaftet werden, wird erfasst. Zudem werden emissionsarme Spritzger\u00e4te und kontinuierliche Innenreinigungssysteme f\u00fcr Spritzger\u00e4te gef\u00f6rdert. Auch die Anzahl der gef\u00f6rderten Ger\u00e4te wird erfasst. Derzeit kann nicht belegt werden, dass der PSM-Einsatz gew\u00e4sserschonender erfolgt. Im Rahmen des AP PSM wird ebenfalls das Gew\u00e4ssermonitoring ausgebaut. Die entsprechenden Messstationen sollen bis Ende 2019 aufgebaut sein, sodass erste Ergebnisse bis Ende 2020 ausgewertet werden k\u00f6nnen. Um eine Aussage machen zu k\u00f6nnen, ob Pflanzenschutzmittel gew\u00e4sserschonender eingesetzt werden, bedarf es jedoch mehrj\u00e4hriger Messreihen.</p><p>5. Die Umsetzung der meisten Massnahmen des AP PSM wurde seit 2018 angegangen. Das heisst, ihren konkreten Beitrag zur Risikoreduktion k\u00f6nnen sie heute noch nicht leisten. Dies ist erst in einigen Jahren zu erwarten. Die Massnahmen haben jedoch das Potenzial, bei konsequenter Ausgestaltung und Umsetzung im Sinne des Gew\u00e4sserschutzes einen Beitrag zur Entlastung der Gew\u00e4sser zu leisten. Die wichtigsten Massnahmen sind: i) die F\u00f6rderung des Verzichts auf den Einsatz von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden und die Reduktion der Emissionen, ii) ein Verbot des Einsatzes von PSM mit erh\u00f6htem Umweltrisiko f\u00fcr direktzahlungsberechtigte Betriebe, iii) strengere Anwendungsvorschriften zur Reduktion der Gew\u00e4sserbelastung durch Abschwemmung und iv) die Reduktion der Eintr\u00e4ge via Punktquellen (z. B. von Waschpl\u00e4tzen).</p><p>6. Die Vernehmlassungsvorlage zur AP 22 plus enth\u00e4lt ein Massnahmenpaket zur Verbesserung des Gew\u00e4sserschutzes, welches im Bereich Pflanzenschutzmittel folgende Massnahmen vorsieht: Im \u00f6kologischen Leistungsnachweis sollen Pflanzenschutzmittel mit erh\u00f6htem Umweltrisiko nicht mehr angewendet werden d\u00fcrfen (vgl. Antwort auf die Frage 5). Die Emissionen aus Drift und Abschwemmung sollen um 75 Prozent und diejenigen von Waschpl\u00e4tzen um 95 Prozent reduziert werden. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel soll mit Produktionssystembeitr\u00e4gen verst\u00e4rkt gef\u00f6rdert werden. Wenn trotzdem regional zu hohe Stoffeintr\u00e4ge in Gew\u00e4ssern festgestellt werden, sollen Bund und Kantone im Rahmen von regionalen landwirtschaftlichen Strategien regionsspezifische Massnahmen f\u00f6rdern und gezielt die Anforderungen regional versch\u00e4rfen k\u00f6nnen.</p><p>7. Artikel\u00a018 Absatz\u00a01 der Verordnung \u00fcber die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV; SR 910.13) beinhaltet das Grundprinzip des integrierten Pflanzenschutzes, welches Anfang der Neunzigerjahre entwickelt und ab 1999 im \u00d6LN verankert wurde. Es bildet heute die Basis des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel, das mit der AP 22 plus mit Massnahmen im \u00d6LN konkretisiert wird.</p><p>Zu Artikel\u00a018 Absatz\u00a01 der DZV gibt es aktuell keine konkreten Massnahmen. Anhand der Einhaltung der Bek\u00e4mpfungsschwellen und der Ber\u00fccksichtigung der Informationen von Prognose- und Warndiensten (Art. 18 Abs. 2 DZV) kann f\u00fcr diejenigen Indikationen, f\u00fcr welche es Schadschwellen oder Warndienste gibt, beurteilt werden, ob eine Pflanzenschutzmittelbehandlung erforderlich war oder nicht. Ob der Landwirt allerdings zuvor pr\u00e4ventive oder nichtchemische Methoden priorisiert angewendet hat (z. B. eine mechanische Unkrautbek\u00e4mpfung oder der Anbau resistenter Sorten), wird bis anhin nicht \u00fcberpr\u00fcft.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1567555200000)\/","SubmittedBy":"Semadeni Silva","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510929533)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}