{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193799,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193799,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3799","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Beachtung des Willens von Patientinnen und Patienten. \"Do not resuscitate\"-Armb\u00e4nder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Mit \"Do not resuscitate\"-Armb\u00e4ndern k\u00f6nnen die Personen, die sie tragen, ihren Willen bekunden, nicht durch Herzmassage, Defibrillation oder Herzinjektion reanimiert zu werden. Ist der Bundesrat - gleich wie einige Patientinnen und Patienten - der Meinung, dass diese Armb\u00e4nder eine L\u00fccke im aktuellen System der Patientenverf\u00fcgungen schliessen k\u00f6nnten, zumal es viele Situationen gibt, in denen der Wille der betroffenen Person trotz Patientenverf\u00fcgung nicht zum Ausdruck kommt?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen des Berichtes zum Postulat 18.3384, \"Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende\", die Einf\u00fchrung solcher Armb\u00e4nder zu pr\u00fcfen oder allf\u00e4llige Alternativen zu untersuchen, die es ebenfalls erlauben w\u00fcrden, den Willen einer Person in Notfallsituationen, in denen kein Zugang zum Patientendossier besteht, zum Ausdruck zu bringen?</p><p>3. Falls der Bundesrat der Ansicht ist, dass die Einf\u00fchrung solcher Armb\u00e4nder kein ad\u00e4quates Mittel ist zur Erg\u00e4nzung der Patientenverf\u00fcgung: Welche anderen erg\u00e4nzenden Massnahmen w\u00fcrde er vorschlagen?</p>","ReasonText":"<p>\"Do not resuscitate\"-Armb\u00e4nder werden bereits in einigen L\u00e4ndern verwendet, namentlich in einzelnen Bundesstaaten der USA. Sie erm\u00f6glichen es Personen, die - beispielsweise im Falle eines best\u00e4tigten Herzinfarkts - nicht reanimiert werden wollen, ihren Willen zu \u00e4ussern und ihn vor allem gegen\u00fcber dem Pflegepersonal und den \u00c4rztinnen und \u00c4rzten, die im Notfall zum Einsatz kommen, kundzutun.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.<b></b>Die Bestimmungen \u00fcber die Patientenverf\u00fcgung (Art. 370-373 ZGB; SR 210) sind am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. In dieser kann eine urteilsf\u00e4hige Person festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunf\u00e4higkeit zustimmt und welchen nicht. Die Verf\u00fcgung muss dabei schriftlich festgehalten werden, und der Arzt oder die \u00c4rztin muss sie grunds\u00e4tzlich befolgen.</p><p>Der Patientenwille ist in der Patientenverf\u00fcgung jedoch h\u00e4ufig sehr allgemein formuliert, was zu schwierigen Situationen f\u00fchren kann. Wenn beispielsweise eine Person, die sich zu Lebzeiten gegen eine Wiederbelebung ausgesprochen hatte, mit grosser Wahrscheinlichkeit erfolgreich und ohne gesundheitliche Folgen wiederbelebt werden kann, stellt sich die Frage, ob diese dennoch durchgef\u00fchrt werden soll. In einem solchen Fall m\u00fcssen \u00c4rzte und \u00c4rztinnen - trotz einer f\u00fcr sie rechtsverbindlichen Vorabentscheidung des Patienten - entscheiden, ob sie davon abweichen wollen. Es ist daher fragw\u00fcrdig, ob ein Armband in einem solchen Fall eine ausreichende Entscheidungsunterst\u00fctzung darstellt. </p><p>2./3.<b></b>Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit ist daran, den Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates SGK-S 18.3384, \"Bessere Betreuung und Behandlung von Menschen am Lebensende\", zu erstellen. Er wird voraussichtlich noch in diesem Jahr vom Bundesrat verabschiedet werden. Darin soll auch die Frage beantwortet werden, wie die gesundheitliche Vorausplanung - insbesondere im Kontext von krankheitsspezifischen Situationen - verbessert werden kann. </p><p>Eine Studie im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms \"Lebensende\" (NFP 67) zum Nutzen von Patientenverf\u00fcgungen weist einen Handlungsbedarf bei der Anwendung in der medizinischen Praxis nach: Einerseits fehlen Patientenverf\u00fcgungen oft oder werden nicht (rechtzeitig) aufgefunden. Andererseits erschwert wie bereits dargelegt die meist zu allgemeine Formulierung den konkreten Nutzen in einer Akutsituation. Ein Armband k\u00f6nnte diesbez\u00fcglich keine ausreichende Entscheidungsunterst\u00fctzung darstellen<b>.</b></p><p>In Anbetracht dieser Ergebnisse ist es aus Sicht des Bundesrates zum einen wichtig, den Zugang zu Patientenverf\u00fcgungen zu verbessern. Zum andern sollen Patientenverf\u00fcgungen vermehrt im Rahmen von standardisierten Prozessen gemeinsam mit Gesundheitsfachpersonen erarbeitet werden. Ein solcher Prozess ist zum Beispiel die gesundheitliche Vorausplanung. Das Ergebnis dieses Prozesses sind eindeutig formulierte Patientenverf\u00fcgungen, die den Patientenwillen in medizinisch klare Handlungsanweisungen \u00fcbersetzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Crottaz Brigitte","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511935130)\/","SubmissionDate":"\/Date(1560988800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Gesundheit"}}