{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193831,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193831,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3831","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Bundesgerichtsurteil zu Spitalrechnungen. Wie wird die R\u00fcckerstattung an Versicherte umgesetzt?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Eine von der Assura verwendete Berechnungsmethode f\u00fcr Spitalrechnungen benachteiligt Patientinnen und Patienten: Sie verlangt, dass Versicherte auf von ihnen selbst getragenen Kosten zus\u00e4tzlich einen Selbstbehalt an die Versicherung zahlen. Je nach Konstellation sind die von der Versicherung ausgestellten Rechnungen sogar h\u00f6her als die zugrunde liegenden Spitalrechnungen. </p><p>Im Urteil 9C_716/2018 vom 14. Mai 2019 stellt das Bundesgericht fest, dass diese Methode unzul\u00e4ssig ist. Die zu Unrecht einkassierten Gelder stehen also den Versicherten zu und m\u00fcssen r\u00fcckerstattet werden. </p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Haben auch andere Krankenkassen diese unzul\u00e4ssige Berechnungsmethode verwendet? Wenn ja, wie viele?</p><p>2. Seit wann wurde diese Berechnungsmethode verwendet?</p><p>3. Wie viele Versicherte sind von zu Unrecht verrechneten Kosten betroffen?</p><p>4. Wie hoch sind die f\u00e4lschlich erhobenen Betr\u00e4ge insgesamt?</p><p>5. Wie und bis wann wird die R\u00fcckerstattung umgesetzt?</p><p>6. Kann der Anspruch auf R\u00fcckerstattung dieser Betr\u00e4ge verj\u00e4hren? </p><p>7. K\u00f6nnen Versicherte diesbez\u00fcglich bei k\u00fcnftigen Pr\u00e4mienrechnungen Verrechnung geltend machen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) sieht vor, dass die Versicherten sich an den Kosten der f\u00fcr sie erbrachten Leistungen beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus einem festen Jahresbetrag (Franchise) und 10 Prozent der die Franchise \u00fcbersteigenden Kosten (Selbstbehalt). Die Versicherten leisten zudem einen Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital (Art. 64 Abs. 1, 2 und 5 KVG).</p><p>Diese Bestimmungen k\u00f6nnen unterschiedlich ausgelegt werden. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hatte die Versicherer darauf hingewiesen, dass die erhobene Kostenbeteiligung nicht h\u00f6her sein darf als die Spitalrechnung. Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 14. Mai 2019 (9C_716/2018) das BAG dahingehend gest\u00fctzt, dass die Kostenbeteiligung die Spitalrechnung nicht \u00fcberschreiten darf. Es hat auch die Frage der Reihenfolge f\u00fcr die Erhebung der Kostenbeteiligung gekl\u00e4rt: zuerst den Spitalkostenbeitrag, dann die Franchise und danach den Selbstbehalt. </p><p>1.-4. Da es verschiedene Interpretationsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Reihenfolge der Erhebung der Kostenbeteiligung gab, hat das BAG den Versicherern nur eine Empfehlung abgegeben und deren Umsetzung nicht gepr\u00fcft. Es kann deshalb auch keine Angaben dazu machen, welche Krankenversicherer bis anhin eine vom Bundesgerichtsurteil abweichende Erhebung der Kostenbeteiligung vorgenommen haben, seit wann sie das machen und wie viele Versicherte davon betroffen sind. Kinder, junge Erwachsene in Ausbildung und Frauen, soweit sie sich wegen Mutterschaft nicht an den Kosten beteiligen m\u00fcssen, bezahlen keine Spitalkostenbeitr\u00e4ge. Bei diesen Personenkategorien hat das Urteil des Bundesgerichtes keine Konsequenzen. Ist die Spitalrechnung h\u00f6her als die Franchise (300 bis 2500 Schweizerfranken) und der H\u00f6chstbetrag des Selbstbehaltes (700 Schweizerfranken), dann bleibt die angewendete Reihenfolge f\u00fcr die versicherte Person ohne finanzielle Konsequenzen. Ist die Spitalrechnung kleiner als die Franchise, dann kann die von einigen Versicherern angewendete Reihenfolge f\u00fcr die versicherte Person zu geringeren Kosten f\u00fchren als die vom Bundesgericht festgelegte Methode. In den F\u00e4llen, wo die Spitalrechnung h\u00f6her als die Franchise, aber kleiner als Franchise und H\u00f6chstbetrag des Selbstbehaltes ist, f\u00fchrt die Berechnungsart des Bundesgerichtes zu geringeren Kosten f\u00fcr die versicherte Person. </p><p>5./6. Das BAG hat die Krankenversicherer im Informationsschreiben vom 3. Juli 2019 \u00fcber die Auswirkungen des Bundesgerichtsurteils informiert. Die Krankenversicherer m\u00fcssen die Kostenbeteiligung in der vom Bundesgericht festgelegten Reihenfolge erheben: Spitalkostenbeitrag, Franchise und Selbstbehalt. Die Frage der R\u00fcckwirkung hat das BAG eingehend gepr\u00fcft. Es ist zum Schluss gekommen, dass das Bundesgerichtsurteil keine R\u00fcckwirkung im eigentlichen Sinn auf vor dem 14. Mai 2019 erhobene Kostenbeteiligungen entfaltet. Solange die Versicherten jedoch gest\u00fctzt auf den Grundsatz von Treu und Glauben eine Verf\u00fcgung \u00fcber eine Leistungsabrechnung verlangen k\u00f6nnen, die ihnen vor diesem Zeitpunkt zugestellt wurde (Art. 51 Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, ATSG, SR 830.1), k\u00f6nnen sie verlangen, dass die Abrechnung ge\u00e4ndert und die vom Bundesgericht festgelegte Berechnungsart angewendet wird. Das heisst, in der Praxis k\u00f6nnen die Versicherten in bestimmten F\u00e4llen, die bis zum 14. Mai 2019 noch nicht definitiv abgeschlossen waren, verlangen, dass das Urteil des Bundesgerichtes im Nachhinein angewendet wird. Das ist der Fall, wenn die Versicherten die Abrechnung der Kostenbeteiligung vor diesem Datum erhalten und innert n\u00fctzlicher Frist (90 Tage) bestritten haben. </p><p>7. Das KVG \u00e4ussert sich nicht zur Verrechnung durch die versicherte Person. Gem\u00e4ss bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat die versicherte Person kein Recht, ausstehende Pr\u00e4mien oder Kostenbeteiligungen mit der R\u00fcckerstattung von zu viel bezahlten Spitalkostenbeitr\u00e4gen zu verrechnen. </p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Birrer-Heimo Prisca","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107569803)\/","SubmissionDate":"\/Date(1561075200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}