{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193885,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193885,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3885","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Pflicht zur Gratis\u00fcbertragung wichtiger Fussballspiele","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Schweizer Recht sei so anzupassen, dass die entsprechenden Sportveranstalter verpflichtet werden, die \u00dcbertragungsrechte der wichtigsten Fussballspiele bei Turnieren wie Welt- und Europameisterschaften der \u00d6ffentlichkeit unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen.</p>","ReasonText":"<p>Fussball ist der am meisten verbreitete Volkssport, der wichtige soziale und integrative Funktionen erf\u00fcllt und in der bisherigen Form der Allgemeinheit erhalten bleiben soll. Die Entwicklung zeigt nun aber, dass Teile der Bev\u00f6lkerung zunehmend nur noch dann Zugang zu bestimmten Fussballspielen haben, wenn sie daf\u00fcr zus\u00e4tzlich Geld bezahlen.</p><p>F\u00fcr die Organisationen, die den Fussball kontrollieren, bedeutet diese Entwicklung im Vergleich zum Aufwand immense \u00fcberproportionale Einnahmen, die im Clubfussball zum gr\u00f6ssten Teil an einen exklusiven Kreis von Vereinen verteilt werden. Resultat dieser Geldfl\u00fcsse sind unglaublich hohe Transfersummen, Spielerl\u00f6hne, Zahlungen an Agenten usw., die f\u00fcr Durchschnittsb\u00fcrger nicht mehr nachvollziehbar sind.</p><p>Der vorliegende Vorstoss ber\u00fchrt gezielt kartellrechtliche und urheberrechtliche Fragen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, marktbeherrschende und sch\u00e4dliche Entwicklungen zu begrenzen beziehungsweise zu verhindern. Wenn k\u00fcnftig gesetzlich vorgeschrieben wird, dass gewisse Spiele von internationalen Fussballturnieren (z. B. Final, Halb- und Viertelfinals) geb\u00fchrenfrei in der Schweiz empfangbar sein m\u00fcssen, haben sich s\u00e4mtliche Beteiligte an diese verbindliche Bestimmung zu halten. Monopol- bzw. Dachverb\u00e4nde wie die Fifa und die Uefa werden so gezwungen, einen Teil ihrer Privilegien abzugeben. Sie verlieren ihr Recht, betreffend die definierten Spiele in der Schweiz Einnahmen f\u00fcr Fernsehrechte zu generieren.</p><p>Der freie Zugang der Allgemeinheit zu ausgew\u00e4hlten Spielen ist umso gerechtfertigter, als die \u00d6ffentlichkeit f\u00fcr den Fussball sehr hohe externe Kosten tr\u00e4gt, f\u00fcr Infrastruktur (Errichtung und Unterhalt von Stadien), f\u00fcr die Sicherheit, f\u00fcr Unterst\u00fctzung ehrenamtlicher T\u00e4tigkeit in Vereinen, f\u00fcr Subvention des \u00f6ffentlichen Fernsehens zugunsten des Breitensports usw. </p><p>Der genaue Kreis der internationalen Spiele, f\u00fcr welche diese Regelung gelten soll, ist vom Gesetzgeber im Detail festzulegen, wenn die vorliegende Motion \u00fcberwiesen ist. M\u00f6glich ist, auch Teile anderer Grossveranstaltungen wie z. B. Olympische Spiele mit einzubeziehen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In den letzten Jahren ist ein weltweiter Trend feststellbar, dass Direkt\u00fcbertragungen von Premium-Sportinhalten im Fernsehen hinter die Bezahlschranke wandern. Insbesondere popul\u00e4re Fussballspiele k\u00f6nnen h\u00e4ufig nur noch gegen Bezahlung einer Abonnementsgeb\u00fchr konsumiert werden. Trotzdem sind bei gewissen Grossereignissen wie der Fussball-Weltmeisterschaft und den Olympischen Spielen die Sportverb\u00e4nde als Rechteinhaber nach wie vor interessiert, aufgrund von Sponsoring-Partnerschaften ein m\u00f6glichst breites Publikum zu erreichen und die Events deshalb im freien Fernsehen auszustrahlen.</p><p>Der Europarat hat die Gefahren der zunehmenden Exklusivit\u00e4t von Bezahlinhalten im Fernsehen schon seit l\u00e4ngerer Zeit erkannt. Mit dem Ziel, der identit\u00e4tsstiftenden und integrativen Bedeutung des Sports Rechnung zu tragen, sieht das von ihm erlassene und von der Schweiz ratifizierte Europ\u00e4ische \u00dcbereinkommen \u00fcber das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen (E\u00dcGF; SR 0.784.405) in Artikel\u00a09a vor, dass die Signatarstaaten \"Ereignisse von erheblicher Bedeutung\" f\u00fcr die Allgemeinheit zug\u00e4nglich halten sollen. Diese Pflicht trifft nicht die Sportverb\u00e4nde, sondern die Fernsehveranstalter als Erwerber der \u00dcbertragungsrechte.</p><p>Entsprechend hat die Schweiz als Vertragspartei des E\u00dcGF in Artikel\u00a073 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen vom 24. M\u00e4rz 2006 (SR 784.40) und in Artikel\u00a071 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. M\u00e4rz 2007 (SR 784.401) vorgesehen, dass in jeder Sprachregion mindestens 80 Prozent der Haushalte Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung frei empfangen werden k\u00f6nnen. </p><p>Zu diesen Ereignissen geh\u00f6ren auch die f\u00fcr das Schweizer Publikum relevantesten Fussballspiele. Diese sind in Anhang 2 der Verordnung des UVEK \u00fcber Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) festgehalten und umfassen die \u00dcbertragung der Halbfinal- und Finalspiele der WM und EM sowie aller Spiele (inklusive Qualifikationsspiele) mit Beteiligung der schweizerischen Nationalmannschaft. Zus\u00e4tzlich sind der Final des schweizerischen Fussball-Cups und der Champions League (bei schweizerischer Beteiligung) im Free-TV zu zeigen. Ferner sind auch andere relevante Sportevents wie die Olympischen Spiele, die Eishockey-WM, alle Ski-Weltcuprennen in der Schweiz oder das Eidgen\u00f6ssische Schwing- und \u00c4lplerfest auf der Liste vermerkt. Die SRG wird in ihrer Konzession explizit darauf hingewiesen, \u00fcber diese Veranstaltungen zu berichten (Art. 10 Abs. 1 Bst. c der Konzession f\u00fcr die SRG SSR vom 29. August 2018, BBl 2018 5545).</p><p>Folglich gibt es sowohl im schweizerischen Radio- und Fernsehrecht als auch auf europ\u00e4ischer Ebene bereits ein Instrument, welches den freien Zugang des Schweizer Publikums zu den wichtigsten Sportarten und insbesondere zu den wichtigsten Fussballspielen garantiert. Diese rechtlichen Vorgaben sind bis heute von den Sportveranstaltern bzw. den Rechteinhabern und den TV-Sendern respektiert worden. </p><p>Eine Verpflichtung aber, \u00dcbertragungsrechte unentgeltlich zur Verf\u00fcgung zu stellen, erachtet der Bundesrat als nicht realistisch. Sie liesse sich gegen\u00fcber Sportveranstaltern bzw. Rechteinhabern im Ausland nicht durchsetzen oder h\u00e4tte zur Folge, dass keine \u00dcbertragungsrechte mehr f\u00fcr die Schweiz vergeben werden. Und eine entsprechende Verpflichtung inl\u00e4ndischer Sportveranstalter bzw. Rechteinhaber w\u00e4re vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit problematisch.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1565740800000)\/","SubmittedBy":"Stamm Luzi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|15|28|34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511273560)\/","SubmissionDate":"\/Date(1561075200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Wirtschaft|Soziale Fragen|Medien und Kommunikation|Steuer"}}