{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193923,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193923,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3923","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesetzliche H\u00fcrden behindern Ausbauschritte bei der Solarenergie","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die politische Botschaft ist klar: Die Geb\u00e4ude sollen smart und effizient werden, energetisch als Gesamtsystem funktionieren und sich zum autonomen Kraftwerk weiterentwickeln. Die Geb\u00e4udetechnikbranchen stellen sich dieser Herausforderung und sind bestrebt, dem Bauherrn die Planer- oder Ausf\u00fchrungsarbeiten \u00fcbergreifend und als Gesamtpaket anzubieten. Speziell im Bereich der W\u00e4rmeerzeugung sind Fragen der Systemwahl und der Stromproduktion kaum mehr zu trennen und im Sinne einer optimierten Eigenverbrauchsregelung gesamtheitlich zu l\u00f6sen. Das Tagesgesch\u00e4ft sieht jedoch anders aus: Kein \"normaler\" Heizungs- oder Geb\u00e4udeh\u00fcllenbetrieb kann eigenst\u00e4ndig Fotovoltaikanlagen anbieten. Das Problem liegt nicht am unternehmerischen Willen, sondern an der Bewilligungspraxis des Eidgen\u00f6ssischen Starkstrominspektorates (Esti). Diese verlangt vom konzessionierten Elektroinstallateur, dass er nur noch Elektrowechselrichter anschliessen soll, welche Anlageteile bis zum Panel umfassen, die er selber geplant, geliefert und verbaut hat.</p><p>In der Niederspannungsverordnung (NIV) existiert die M\u00f6glichkeit einer Installationsbewilligung f\u00fcr besondere Anlagen. Die Auflagen an diese Zusatzausbildung sind jedoch so hoch, dass diese f\u00fcr die erw\u00e4hnten Geb\u00e4udetechnikbranchen kaum zu erf\u00fcllen sind. Weitere Hindernisse f\u00fcr die Realisierung einer Fotovoltaikanlage sind der Zusatzaufwand durch akkreditierte Kontrollorgane und die verordnete Kontrolle im F\u00fcnfjahresrhythmus.</p><p>Diese Umst\u00e4nde f\u00fchren dazu, dass die Umsetzung von Fotovoltaikanlagen sowohl beim Geb\u00e4udetechnik-Unternehmer wie auch beim Bauherrn an den gesetzlichen H\u00fcrden scheitert. Das ist besonders f\u00fcr die Zielerreichung der Energiestrategie 2050 hinderlich.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Existiert eine Schadensstudie, welche den hohen Schutzgrad f\u00fcr die Realisierung von Fotovoltaikanlagen rechtfertigt?</p><p>2. Beurteilt der Bundesrat die aktuellen Sicherheitsvorschriften gem\u00e4ss NIV als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig?</p><p>3. Wie soll die Problemstellung der sicherheits- und kontrollbedingten H\u00fcrden bei der Realisierung von Fotovoltaikanlagen sowie diejenige der hohen Einstiegsh\u00fcrden f\u00fcr eine Pr\u00fcfungszulassung nach Artikel\u00a014 NIV gel\u00f6st werden?</p><p>4. W\u00e4re eine spezielle Sonderbewilligung vorstellbar, welche mittels entsprechenden Bildungsausweises die Erstellung von Fotovoltaikanlagen (bis zum Wechselstromrichter) auch f\u00fcr Geb\u00e4udetechnikbranchen erm\u00f6glicht?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat misst sowohl der F\u00f6rderung der Fotovoltaik als auch der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit entsprechender elektrischer Installationen hohe Bedeutung zu. Das Gef\u00e4hrdungspotenzial von Fotovoltaikanlagen ist einerseits durch die hohe Anzahl der festgestellten M\u00e4ngel anl\u00e4sslich der Abnahmekontrollen wie auch durch ihre technischen Besonderheiten erwiesen und ist auch von Vertretern der Solarbranche erkannt. Die bestehenden schweizerischen Vorschriften tragen diesen Umst\u00e4nden Rechnung. Sie setzen zudem Artikel\u00a03 des Elektrizit\u00e4tsgesetzes vom 24. Juni 1902 (EleG; SR 734.0) um, wonach der Bundesrat daf\u00fcr zu sorgen hat, dass elektrische Anlagen keine Personen und Sachen gef\u00e4hrden.</p><p>1. F\u00fcr Deutschland hat das Fraunhofer Institut f\u00fcr solare Energiesysteme (ISE) Daten zum Auftreten von Sch\u00e4den (Br\u00e4nden) im Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen erhoben und im Bericht \"Aktuelle Fakten zur Fotovoltaik in Deutschland\" publiziert (aktuelle Fassung vom 29. Mai 2019 abrufbar unter <a href=\"http://www.pv-fakten.de\">www.pv-fakten.de</a>). Es h\u00e4lt fest, dass in Deutschland in den letzten 20 Jahren in 120 F\u00e4llen eine Fotovoltaikanlage Ursache f\u00fcr einen Brand mit gr\u00f6sserem Schaden bzw. Totalschaden gewesen sei. Br\u00e4nde entst\u00fcnden vor allem dann, wenn Anlagen unter Zeitdruck und durch unqualifiziertes Personal erstellt w\u00fcrden. Deshalb seien auch Vorschriften zur Kontrolle wichtig. Es empfiehlt deshalb, eine Abnahmekontrolle durch unabh\u00e4ngige Dritte vorzuschreiben und die Einf\u00fchrung von periodischen Kontrollen zu pr\u00fcfen. </p><p>F\u00fcr die Schweiz sind dem Bundesrat keine solchen Erhebungen bekannt. Das Eidgen\u00f6ssische Starkstrominspektorat (Esti) stellt indes bei Abnahmekontrollen von Fotovoltaikanlagen eine hohe Anzahl von M\u00e4ngeln (\u00fcber 50 Prozent aller kontrollierten Anlagen) fest. </p><p>2. Aus Sicht des Bundesrates sind die bestehenden Vorschriften notwendig und geeignet, um die Sicherheit von elektrischen Installationen zu gew\u00e4hrleisten und das Schadenrisiko zu minimieren. Der Bundesrat beurteilt die bestehenden Vorschriften deshalb als verh\u00e4ltnism\u00e4ssig. </p><p>3. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltenden Vorschriften bez\u00fcglich der Gew\u00e4hrleistung der Sicherheit und der Kontrollen von elektrischen Anlagen keine Hindernisse f\u00fcr Erstellung und Betrieb solcher Anlagen darstellen. Das Gleiche gilt f\u00fcr die Voraussetzungen f\u00fcr die Erlangung einer eingeschr\u00e4nkten Installationsbewilligung f\u00fcr besondere Anlagen nach Artikel\u00a014 der Verordnung \u00fcber elektrische Niederspannungsinstallationen vom 7. November 2001 (NIV; SR 734.27). Eine gute Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche bei der Erstellung von Fotovoltaikanlagen erscheint effizienter und zielf\u00fchrender als die Konzentration aller relevanten T\u00e4tigkeiten in einer Person oder einem Betrieb. </p><p>4. Mit der Bewilligung f\u00fcr besondere Anlagen nach Artikel\u00a014 NIV besteht bereits eine Sonderbewilligung, wie sie vom Interpellanten angeregt wird. Angesichts der Gefahren, die von elektrischen Anlagen ausgehen, ist es notwendig, dass f\u00fcr die Erteilung einer solchen Bewilligung ein Grundwissen in Elektrotechnik und Sicherheitsvorschriften vorausgesetzt wird. Dabei sind die Anforderungen im Vergleich zu den Anforderungen f\u00fcr eine allgemeine Installationsbewilligung bereits wesentlich herabgesetzt.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":"Schilliger Peter","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511682027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1561075200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}