{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193927,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193927,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3927","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Familienzulagen. Die rechtliche Situation von unregelm\u00e4ssig Besch\u00e4ftigten ist zu verbessern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Bereich der Familienzulagen die Situation unregelm\u00e4ssig besch\u00e4ftigter Personen zu verbessern. Er soll f\u00fcr diese Art von Besch\u00e4ftigten einen Status oder administrativ einfache Verfahren schaffen. Von der Verbesserung profitieren sollen Personen, die sich in einer prek\u00e4ren Lage befinden und immer wieder nur kurzzeitige Arbeitseins\u00e4tze haben oder bei denen sich Perioden der Erwerbst\u00e4tigkeit mit Perioden der Arbeitslosigkeit abwechseln, wie bei den Freischaffenden im Kulturbetrieb.</p>","ReasonText":"<p>Das Familienzulagengesetz ist auf die Personen in stabilen beruflichen Verh\u00e4ltnissen ausgerichtet. Weder dieses Gesetz noch die Verordnung \u00fcber die Familienzulagen enthalten Bestimmungen zu Personen, deren Situation sich oft ver\u00e4ndert und bei denen sich Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zeiten der Erwerbst\u00e4tigkeit abwechseln. In dieser Situation sind zahlreiche junge Leute, aber auch 50-J\u00e4hrige, zwei Kategorien, die von Langzeitarbeitslosigkeit mit kurzen Unterbr\u00fcchen, in denen sie arbeiten, betroffen sind. In dieser Situation finden sich aber auch besondere Berufskategorien wie die Freischaffenden im Kulturbetrieb.</p><p>F\u00fcr diese Personen wird das Erlangen von Familienzulagen zu einem kafkaesken Unterfangen. Ihre prek\u00e4re Lage verschlimmert sich durch den Verlust des Anspruchs oder die grossen, der b\u00fcrokratischen Komplexit\u00e4t geschuldeten Versp\u00e4tungen der Zahlungen.</p><p>Bei unregelm\u00e4ssiger Besch\u00e4ftigung (z. B. Arbeit auf Abruf, im Stundenlohn bezahlte Arbeit) haben die betroffenen Personen nur Anspruch auf die Zulagen, w\u00e4hrend sie einer Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen. Wenn beispielsweise jemand nur im Januar und im Juli besch\u00e4ftigt war, so bekommt diese Person Familienzulagen nur f\u00fcr diese beiden Monate, auch wenn ihr Gesamteinkommen den j\u00e4hrlichen Mindestbetrag erreicht. Ist diese Person zwischenzeitlich arbeitslos, kommt das Arbeitslosenregime zum Tragen. Im Fall eines Zwischenverdiensts jedoch werden die Zulagen f\u00fcr die Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses vom Arbeitgeber entrichtet, sofern das erforderliche Mindesteinkommen erreicht wird. Erzielt eine arbeitslose Person aus einer unselbstst\u00e4ndigen oder selbstst\u00e4ndigen Erwerbst\u00e4tigkeit einen Zwischenverdienst, der das erforderliche monatliche Mindesteinkommen erreicht, muss ihr der Arbeitgeber oder die Familienausgleichskasse f\u00fcr die Zeit, in der sie besch\u00e4ftigt ist, die Familienzulagen ausrichten. Obendrein werden die Einkommen aus verschiedenen Erwerbst\u00e4tigkeiten zusammengerechnet. Wenn die Besch\u00e4ftigung zu einem Zwischenverdienst f\u00fchrt, bezahlt die Arbeitslosenversicherung einen Zuschlag f\u00fcr die Zeit, in der die arbeitslose Person keinen Anspruch auf Familienzulagen hat.</p><p>Wenn sich da nicht eine Vereinfachung aufdr\u00e4ngt!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Anspruch auf Familienzulagen ist grunds\u00e4tzlich an eine Erwerbst\u00e4tigkeit und an einen Lohnanspruch gekn\u00fcpft. Denn die Leistungen werden \u00fcber die Arbeitgeber finanziert beziehungsweise \u00fcber die Beitr\u00e4ge, die sie an die Familienausgleichskassen (FAK) \u00fcberweisen. Ein Arbeitgeberwechsel ist oft auch mit dem Wechsel der FAK verbunden. In der Schweiz gibt es \u00fcber 200 solcher Kassen.</p><p>Gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen (FamZG; SR 836.2) haben alle Erwerbst\u00e4tigen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen von mindestens 592 Franken pro Monat beziehungsweise 7110 Franken pro Jahr Anspruch auf Familienzulagen. F\u00fcr Personen mit einer unregelm\u00e4ssigen Erwerbst\u00e4tigkeit gelten die gleichen Anspruchsvoraussetzungen wie f\u00fcr die anderen Erwerbst\u00e4tigen. Personen mit mehreren Arbeitgebern unterliegen hingegen einer Sonderregelung: Ihre Erwerbseinkommen werden zusammengerechnet, und es wird das Gesamteinkommen ber\u00fccksichtigt. Das ist f\u00fcr Personen mit mehreren kleinen Einkommen von Vorteil, da die einzelnen Einkommen unter dem Mindestbetrag f\u00fcr den Leistungsanspruch liegen w\u00fcrden. Damit nichterwerbst\u00e4tige Personen Anspruch auf Familienzulagen haben, m\u00fcssen sie im Sinne der AHV als solche gelten. Zudem darf ihr steuerbares Einkommen 42 660 Franken pro Jahr nicht \u00fcbersteigen, und sie d\u00fcrfen keine Erg\u00e4nzungsleistungen zur AHV/IV beziehen.</p><p>Arbeitslose sind dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (SR 837.0) und nicht dem FamZG unterstellt. Sie haben Anspruch auf einen Zuschlag zum Taggeld, der den Familienzulagen entspricht, auf die sie Anspruch h\u00e4tten, wenn sie in einem Arbeitsverh\u00e4ltnis stehen w\u00fcrden. Personen, bei denen sich Zeiten der Arbeitslosigkeit und Zeiten der Erwerbst\u00e4tigkeit abwechseln, unterliegen somit zwei verschiedenen Gesetzgebungen, die jedoch aufeinander abgestimmt sind, insbesondere bei einem Zwischenverdienst.</p><p>Die Auszahlung der Familienzulagen f\u00fcr Personen mit unregelm\u00e4ssiger Erwerbst\u00e4tigkeit verursacht tats\u00e4chlich einen gr\u00f6sseren Aufwand und ist zeitintensiver. Das kann zu versp\u00e4teten Leistungszahlungen f\u00fchren. Auch kann es vorkommen, dass Betroffene keinen Anspruch auf Leistungen haben, w\u00e4hrend sie keiner Erwerbst\u00e4tigkeit nachgehen oder nicht arbeitslos sind und die Anspruchsvoraussetzungen bei Erwerbslosigkeit nicht erf\u00fcllen. Diese Schwierigkeiten gehen allerdings auf das Familienzulagensystem zur\u00fcck. </p><p>Der Bundesrat ist sich der Nachteile, die Betroffenen durch die heutige Gesetzgebung entstehen, bewusst. Allerdings l\u00e4sst sich die in der Motion geforderte Vereinfachung nicht allein durch eine \u00c4nderung der administrativen Verfahren erreichen. F\u00fcr den Bezug von Familienzulagen einen Sonderstatus f\u00fcr diese Personengruppe einzuf\u00fchren w\u00e4re ebenfalls nicht sinnvoll, da dies nicht mit den bestehenden Status in den Sozialversicherungen vereinbar w\u00e4re. </p><p>Aus den genannten Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Auffassung, dass eine grundlegende Neuordnung des Familienzulagensystems unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig w\u00e4re, um diese sehr spezifische Problematik zu regeln.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566345600000)\/","SubmittedBy":"Sommaruga Carlo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1622678400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2831|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511748570)\/","SubmissionDate":"\/Date(1561075200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5018,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Kultur|Sozialer Schutz"}}