{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20193950,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20193950,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.3950","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Nachhaltigkeit f\u00f6rdern dank zeitgem\u00e4ssen Anlagerichtlinien","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat soll pr\u00fcfen und dar\u00fcber Bericht erstatten, wie die Anlagebestimmungen (zul\u00e4ssige Anlagen und Kategorienbegrenzungen) der beruflichen Vorsorge (BVV 2) angepasst werden k\u00f6nnten, dass nachhaltiges Investieren von Pensionskassen nicht l\u00e4nger durch hinderliche Bestimmungen erschwert wird. Dazu sollen die Bestimmungen zu den zul\u00e4ssigen Anlagen und die Kategorienbegrenzungen aufgehoben werden. Die bereits implementierte \"prudent investor rule\" soll vollumf\u00e4nglich als Richtwert f\u00fcr die Anlage der Pensionskassen verwendet werden.</p>","ReasonText":"<p>Die aktuellen Anlagebestimmungen (zul\u00e4ssige Anlagen und Kategorienbegrenzungen) in der Verordnung zur beruflichen Vorsorge (BVV 2) wirken unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit hinderlich, wenn nicht sogar sch\u00e4dlich, indem sie Pensionskassen in der Anlage der ihnen anvertrauten Gelder in langfristige und nachhaltige Investitionen einschr\u00e4nken. In der Schweiz werden aktuell knapp 10 Prozent der von Pensionskassen verwalteten Gelder nach ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) nachhaltig angelegt. Um die Ziele des Pariser Abkommens zu erreichen und eine Umschichtung der Finanzfl\u00fcsse zu erreichen, muss dieser Prozentsatz aber noch deutlich steigen. Indem die \u00fcberholten Anlagebestimmungen f\u00fcr alle Pensionskassen aufgehoben werden, kann eine entsprechende Wirkung erzielt werden. Die Pensionskassen erhalten dann die Gelegenheit, ihre Gelder nachhaltig, langfristig und in zweierlei Sinn im Interesse ihrer Versicherten anzulegen. So k\u00f6nnen ohne sch\u00e4dliche Anlagebestimmungen einerseits vermehrt nachhaltige, klimafreundliche Anlagen unterst\u00fctzt werden, andererseits zeigen Studien, dass ohne Limiten die Rendite gesteigert werden kann, was wiederum im Sinne der Versicherten ist. </p><p>Dank der \"prudent investor rule\", welche bereits in der Verordnung verankert ist, aber durch die Bestimmungen zu den zul\u00e4ssigen Anlagen und Kategorienbegrenzungen \u00fcberschattet wird, ist weiterhin gew\u00e4hrleistet, dass die Pensionskassen umsichtig, pflichtbewusst und im Sinne ihrer Versicherten die ihr anvertrauten Gelder verwalten. Die vollumf\u00e4ngliche Fokussierung auf die \"prudent investor rule\" sorgt zudem f\u00fcr mehr Transparenz und bewussteres Risikomanagement.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Motion Pezzatti 18.3806, \"Zeitgem\u00e4sse Anlagevorschriften zur St\u00e4rkung der beruflichen Vorsorge\", und die Interpellation Dittli 18.3816, \"Optimierung der Verm\u00f6gensertr\u00e4ge bei der beruflichen Vorsorge\", festgehalten hat, verhindern die heutigen Limiten keine Anlagen. Im Gegenteil stellen die Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge die Eigenverantwortung des obersten Organs der Vorsorgeeinrichtung und damit das Prudent-Investor-Prinzip in den Vordergrund. Die Limiten sind \u00fcberschreitbar. Treuh\u00e4nderische Verm\u00f6gensverwaltungen, welche auf dem Prudent-Investor-Prinzip basieren, setzen auch geeignete Rahmenbedingungen voraus wie beispielsweise ein Solvenzregime mit strengen Eigenmittelvorschriften bei institutionellen Anlegern. Diese stellen sicher, dass der \"Prudent Investor\" sich nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Realit\u00e4t als \"sorgf\u00e4ltiger\" Investor verh\u00e4lt. Die aktuellen Anlagevorschriften stellen auf einfache, kosteng\u00fcnstige und wirksame Art und Weise mit \"\u00fcberschreitbaren Limiten\" sicher, dass die Vorsorgeeinrichtungen die Grunds\u00e4tze der angemessenen Sorgfalt, der Sicherheit und der Diversifikation respektieren und im Rahmen ihrer Risikof\u00e4higkeit agieren. W\u00fcrden die Limiten abgeschafft, w\u00e4ren daher ein enormer und kostentr\u00e4chtiger Ausbau des Risikomanagements respektive die Einf\u00fchrung eines Solvenzregimes n\u00f6tig. Ein solcher Ausbau des Risikomanagements w\u00fcrde zu h\u00f6heren Verwaltungskosten f\u00fchren. Ein Solvenzregime wie in der Privatassekuranz w\u00fcrde erhebliche Mittel binden, die nicht f\u00fcr die Leistungen zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrden, und w\u00fcrde die heutige Flexibilit\u00e4t der beruflichen Vorsorge entscheidend schw\u00e4chen. In jedem Fall w\u00fcrde - anders als im Postulat behauptet - die Leistungsf\u00e4higkeit der beruflichen Vorsorge unter einer solchen Anpassung der Anlagerichtlinien leiden. Die aktuellen Anlagevorschriften haben sich ausserdem in mehreren Krisen bew\u00e4hrt. </p><p>Das Postulat zeichnet einen direkten (negativen) Zusammenhang zwischen den aktuellen Anlagevorschriften und einer nachhaltigen Anlagepolitik, was einer n\u00e4heren \u00dcberpr\u00fcfung jedoch nicht standh\u00e4lt. Vom Risiko einer Anlage allein kann nicht auf die Nachhaltigkeit einer Anlage geschlossen werden. Ebenso sagt Nachhaltigkeit noch nichts dar\u00fcber aus, wie risikoreich eine Investition ist. Die Abschaffung von Risikolimiten respektive von Anlagelimiten w\u00fcrde demnach nicht automatisch zu mehr Nachhaltigkeit f\u00fchren. Nachhaltige Anlagen gibt es nicht nur im Hochrisikobereich, sondern in allen Risiko- und Anlagekategorien. Ob \"gr\u00fcne\" Bonds, Aktien von nachhaltigen Unternehmen oder Solarenergieanlagen, die Vorsorgeeinrichtungen k\u00f6nnen schon heute aus dem ganzen nachhaltigen Anlageuniversum ausw\u00e4hlen und tun dies auch. Verschiedene Vorsorgeeinrichtungen investieren dementsprechend bereits heute im Rahmen von strengen Nachhaltigkeitskriterien. Die bestehenden Anlagevorschriften hindern sie nicht daran. Die nachhaltigen Anlagen haben zudem in den Portfolios der Vorsorgeeinrichtungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Swiss Sustainable Finance meldet bei den Vorsorgeeinrichtungen per Ende 2018 nachhaltige Anlagen im Umfang von etwa 250 Milliarden Franken. Der Anteil an nachhaltigen Anlagen bei den Vorsorgeeinrichtungen ist demnach bereits erheblich, und die Anlagevorschriften der beruflichen Vorsorge stellen kein Hindernis dar.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1566950400000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1718106061000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1718192483150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1561507200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt|Sozialer Schutz"}}