{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194017,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194017,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4017","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Tierversuche. F\u00fcr eine bessere Koordination auf nationaler Ebene und eine effizientere Verwendung der \u00f6ffentlichen Gelder","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>2009 verfasste die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) einen Bericht \u00fcber die fehlende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Versuchstierhaltungen und die damit verbundenen Kosten. Sie gab mehrere Empfehlungen ab, unter anderem folgende:</p><p>Die EFK empfiehlt dem Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen im Rahmen der Tierbestandeskontrolle pro Tierhaltung, Daten \u00fcber die Kapazit\u00e4ten, die Hygienebedingungen, den Auslastungsgrad, den Personalbestand und die Kostenstruktur dieser Anlagen zu beschaffen und seine EDV-Datenbank \u00fcber Tierversuche entsprechend auszubauen.</p><p>In seiner Antwort auf meine Interpellation 18.3047 schreibt der Bundesrat:</p><p>\"Gest\u00fctzt auf die Tierschutzgesetzgebung m\u00fcssen Versuchstierhaltungen Daten bereithalten, die den Beh\u00f6rden dazu dienen zu pr\u00fcfen, ob bei Tierversuchen die W\u00fcrde und das Wohlergehen der Tiere sichergestellt ist. Dagegen besteht in der Tierschutzgesetzgebung keine Grundlage f\u00fcr das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen (BLV), um strukturierte Daten von einzelnen Betrieben \u00fcber die Kapazit\u00e4ten, den Auslastungsgrad, den Personalbestand und die Kostenstruktur zu erheben. Der Zweck der Tierschutzgesetzgebung zielt auf den Schutz der W\u00fcrde und auf das Wohlergehen des Tieres und nicht auf Wirtschaftlichkeitsaspekte.\"</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Der Bundesrat bewilligt Kredite f\u00fcr Tierversuche, aber gleichzeitig hat er keine M\u00f6glichkeit, diese Ausgaben auf ihre Wirtschaftlichkeit zu pr\u00fcfen. Ist es nicht an der Zeit, den Bau von Versuchstierhaltungen auf nationaler Ebene zu koordinieren, um deren Wirtschaftlichkeit zu steigern?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, den Versuchstierhaltungen, die in Bezug auf die bestehenden Kapazit\u00e4ten \u00fcberf\u00e4llig sind, die Kredite zu verweigern?</p><p>3. Wie muss die Gesetzgebung ge\u00e4ndert werden, damit es dem BLV m\u00f6glich ist, die n\u00f6tigen Daten f\u00fcr den Aufbau einer EDV-Datenbank \u00fcber Tierversuche zu sammeln, wie die EFK es verlangt hat?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass man die W\u00fcrde des Tieres auch dadurch sch\u00fctzen kann, dass man wirtschaftlich handelt und die Zahl der Versuchstierhaltungen reduziert?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin, dass eine effiziente Verwendung der \u00f6ffentlichen Gelder auch im Bereich Tierversuche wichtig ist. In diesem Sinne kann er die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1./2. Der Bundesrat erinnert daran, dass der Bau und die Finanzierung von Versuchstierhaltungen in erster Linie in die Zust\u00e4ndigkeit der Kantone fallen. Die Beitr\u00e4ge des Bundes an die Hochschulen werden unter anderem nach dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit gew\u00e4hrt (Art. 55 Abs. 1 Bst. b HFKG; SR 414.20). Die Koordination der Versuchstierhaltungen wurde bereits von einer Arbeitsgruppe der fr\u00fcheren Rektorenkonferenz der Schweizer Universit\u00e4ten (Crus) untersucht. In diesem Rahmen wurde auch das Netzwerk Swiss Animal Facilities Network (SAFN) gegr\u00fcndet. Das SAFN kam zum Schluss, dass dezentralisierte Tierhaltungen weiterhin notwendig sind, dass aber gewisse Dienste auf nationaler Ebene organisiert werden k\u00f6nnen. Ziel des SAFN ist es insbesondere, gewisse Dienste im Zusammenhang mit den Tierversuchen zu koordinieren und den Austausch bew\u00e4hrter Praktiken zwischen den Institutionen zu f\u00f6rdern. Strukturen und Instrumente f\u00fcr eine nationale und wirtschaftliche Koordination der Versuchstierhaltungen und f\u00fcr das Wohlergehen der Tiere sind bereits vorhanden.</p><p>3. 2009 ersuchte die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle (EFK) das damalige Bundesamt f\u00fcr Veterin\u00e4rwesen (heute Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen, BLV) darum, seine EDV-Datenbank zu Tierversuchen auszubauen, wobei sie sich auf die Versuchstierhaltungen der Hochschulen bezog. Heute sind die Kantone verpflichtet, das BLV \u00fcber die Anzahl gehaltener oder eingef\u00fchrter Tiere in Tierhaltungen zu informieren. Alle in der Interpellation erw\u00e4hnten Daten (Hygienebedingungen, Personalbestand, Kostenstrukturen, Auslastungsgrad) werden von den Kantonen bereits kontrolliert. Nach Ansicht des Bundesrates ist eine Erhebung zus\u00e4tzlicher Daten und die Ausweitung der EDV-Datenbank auf Bundesebene nicht notwendig, um das Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455) umzusetzen und die Oberaufsicht \u00fcber die Kantone im Bereich Tierversuche durch das BLV zu gew\u00e4hrleisten. Wie in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 erw\u00e4hnt, f\u00e4llt der Aspekt der Wirtschaftlichkeit der Tierhaltungen in die Zust\u00e4ndigkeit der Hochschulen und der Kantone und nicht in diejenige des BLV. Eine entsprechende Revision des TSchG ist somit nicht zweckm\u00e4ssig.</p><p>4. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0137 der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) muss bei einem Tierversuch die kleinste notwendige Anzahl Tiere eingesetzt und die geringstm\u00f6gliche Belastung der Tiere angestrebt werden. Die Anzahl gehaltener Tiere beruht somit auf einer Interessenabw\u00e4gung zur Erreichung des jeweiligen Versuchsziels. \u00dcberdies sind die Anforderungen f\u00fcr den Erhalt einer Bewilligung und f\u00fcr die Leitung einer Versuchstierhaltung sehr hoch, weshalb die Hochschulen keinerlei Interesse daran haben, die Anzahl Tierhaltungen k\u00fcnstlich hoch zu halten. Mit der Unterst\u00fctzung des 3R-Kompetenzzentrums Schweiz (3RCC) und seiner Grunds\u00e4tze f\u00fcr Tierversuche in der Schweiz (Vermindern, Verbessern, Vermeiden) tr\u00e4gt der Bund bereits heute zur Wirtschaftlichkeit in diesem Bereich sowie zum Tierwohl bei.</p><p>Die Hochschulrektorenkonferenz Swissuniversities misst den Zuchtbedingungen in den Versuchstierhaltungen in ihrer strategischen Planung 2021-2024 grosse Bedeutung bei; Massnahmen wie das Zusammenlegen von Tierhaltungen und neue Standards f\u00fcr das Wohl der Tiere werden umgesetzt. Auch dem Bundesrat ist es ein Anliegen, die W\u00fcrde des Tieres zu sch\u00fctzen, angesichts der erw\u00e4hnten Punkte sieht er aber keinen zus\u00e4tzlichen Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Chevalley Isabelle","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|36|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510398377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1568246400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Wissenschaft und Forschung|Umwelt"}}