{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194060,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194060,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4060","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gendersensible Risikoanalyse bei Waffenexporten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schweiz hat sich verschiedentlich dazu verpflichtet, der Ungleichheit der Geschlechter und Gewalt an Frauen sowohl innenpolitisch als auch aussenpolitisch entgegenzuwirken und die Menschenrechte zu achten, z. B. mit der Ratifizierung von internationalen Menschenrechtsstandards wie des UNO-\u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) und als Mitgliedstaat der UNO mit der Umsetzung der \"Frauen, Frieden und Sicherheit\"-Agenda des Sicherheitsrates. Zudem hat die Schweiz den Vertrag \u00fcber Waffenhandel (ATT, Arms Trade Treaty) ratifiziert.</p><p>Der ATT setzt erstmals verbindliche v\u00f6lkerrechtliche Standards zum internationalen Waffenhandel. Zudem anerkennt er den Zusammenhang zwischen geschlechtsspezifischer Gewalt und dem internationalen Handel mit Waffen. Artikel\u00a07 ATT h\u00e4lt fest, dass der Export von Waffen, Kriegsmaterialien, Munition sowie Einzelteilen illegal ist, wenn er zu schweren Menschenrechtsverletzungen, zu schwerwiegender geschlechtsspezifischer Gewalt oder schwerwiegender Gewalt gegen Frauen und Kinder (Art. 7 Paragraf 4) beitragen k\u00f6nnte. </p><p>Artikel\u00a07 Paragraf 4 verlangt denn auch vor Bewilligung eines Exports nach einer Pr\u00fcfung der Risiken, dass die Waffen, Kriegsmaterialien, Munition oder Einzelteile zur Begehung oder Erm\u00f6glichung schwerwiegender geschlechtsspezifischer Gewalt oder Gewalt gegen Frauen und Kinder benutzt werden k\u00f6nnten, und gegebenenfalls danach, den Export nicht zu bewilligen. Diese Pr\u00fcfung betrifft nicht nur L\u00e4nder, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, sondern alle Staaten. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie stellt die Schweiz sicher, Artikel\u00a07 Paragraf 4 ATT einzuhalten?</p><p>2. Wie konkret f\u00fchrt die Schweiz eine gendersensitive Risikoanalyse durch? Auf welche Evidenz st\u00fctzt sich die Schweiz dabei?</p><p>3. Wie stellt die Schweiz sicher, dass die Analyse objektiv und unabh\u00e4ngig durchgef\u00fchrt wird, wenn man bedenkt, dass es sich bei den zu bewilligenden Exporten teilweise um Gesuche von bundesnahen Unternehmen handelt?</p><p>4. Stellt die Schweiz im Rahmen der \u00dcberpr\u00fcfung von Kriegsmaterialexporten (Post-Shipment Verification) sicher, dass ausgef\u00fchrte Kleinwaffen und leichte Waffen die Sicherheitssituation von Frauen, auch im privaten Umfeld, nicht verschlechtern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit Waffen verursachte oder erleichterte geschlechterspezifische Gewalt ist oft in bewaffneten Konflikten anzutreffen oder in L\u00e4ndern, in denen Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzt werden.</p><p>Schwerwiegende Handlungen geschlechterspezifischer Gewalt und schwerwiegende gewaltt\u00e4tige Handlungen gegen Frauen und Kinder nach Artikel\u00a07 Paragraf 4 des Vertrags \u00fcber den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT, SR 0.518.61) werden bei Bewilligungen von Kriegsmaterialexporten in erster Linie im Rahmen m\u00f6glicher Verletzungen der Menschenrechte ber\u00fccksichtigt. Die Bewilligungskriterien der Kriegsmaterialverordnung (KMV, SR 514.511) verlangen, insbesondere die Situation im Innern des Bestimmungslandes zu ber\u00fccksichtigen, namentlich die Respektierung der Menschenrechte und der Verzicht auf Kindersoldaten (Art. 5 Abs. 1 Bst. b KMV). Zudem werden Ausfuhrgesuche nicht bewilligt, wenn das Bestimmungsland Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzt (Art. 5 Abs. 2 Bst. b KMV) oder ein hohes Risiko besteht, dass das auszuf\u00fchrende Kriegsmaterial gegen die Zivilbev\u00f6lkerung eingesetzt wird (Art. 5 Abs. 2 Bst. d KMV). Geschlechterspezifische und sexuelle Gewalt ist somit insbesondere ein Teilaspekt der Menschenrechtskriterien in der Schweizer Kriegsmaterialgesetzgebung und folglich Bestandteil der Risikobeurteilung. Da die Ver\u00fcbung geschlechterspezifischer Gewalt durch die Beschaffung von Waffen auf dem Schwarzmarkt erleichtert wird, tr\u00e4gt die Vermeidung der Weitergabe der Waffen an unerw\u00fcnschte Endempf\u00e4nger, wie sie durch das Ausschlusskriterium in Artikel\u00a05 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0e KMV vorgesehen ist, ebenfalls zur indirekten Verhinderung von geschlechterspezifischer Gewalt bei.</p><p>In diesen F\u00e4llen tragen die Bewilligungskriterien und Ausschlussgr\u00fcnde f\u00fcr Kriegsmaterialexporte bereits dazu bei, dass Waffenlieferungen aus der Schweiz nicht f\u00fcr geschlechterspezifische Gewalt verwendet werden.</p><p>2./3. Ausfuhrbewilligungen werden einzelfallweise durch das SECO im Einvernehmen mit den zust\u00e4ndigen Dienststellen des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) erteilt. Bei der Risikobeurteilung im Zusammenhang mit der Einhaltung der Menschenrechte sind verschiedene Dienststellen involviert. Seitens EDA handelt es sich insbesondere um die Abteilung Sicherheitspolitik, die Abteilung Menschliche Sicherheit, die Direktion f\u00fcr V\u00f6lkerrecht, die Direktion f\u00fcr Entwicklung und Zusammenarbeit sowie die Botschaft des jeweiligen Bestimmungslandes. Dadurch werden die relevanten Kompetenzbereiche in den Bewilligungsprozess mit eingebunden - namentlich auch die Expertise zu geschlechterspezifischer Gewalt.</p><p>Als Hilfsmittel f\u00fcr die Risikoanalyse dienen \u00fcberdies externe Quellen, wie beispielsweise Berichte des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen f\u00fcr Menschenrechte (OHCHR) oder Berichterstattungen zivilgesellschaftlicher Gruppen wie z. B. Amnesty International oder Human Rights Watch. Im Rahmen der Einzelfallpr\u00fcfung werden alle Gesuchsteller gleichbehandelt.</p><p>4. Mit der Post-Shipment Verification (PSV) wird gem\u00e4ss Artikel\u00a05a Absatz\u00a03 KMV die Einhaltung der Nichtwiederausfuhr-Erkl\u00e4rung eines staatlichen Endempf\u00e4ngers vor Ort \u00fcberpr\u00fcft. Damit tr\u00e4gt die PSV pr\u00e4ventiv auch dazu bei, dass die aus der Schweiz ausgef\u00fchrten Waffen nicht an einen unerw\u00fcnschten Endempf\u00e4nger weitergegeben und so z. B. in Konfliktregionen gelangen und dort f\u00fcr die Aus\u00fcbung geschlechterspezifischer Gewalt missbraucht werden. Dies vermindert indirekt das Risiko der Aus\u00fcbung geschlechterspezifischer Gewalt durch Schweizer Kriegsmaterial.</p><p>Der Schweizer Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Resolution 1325 zielt auf eine gendersensible Sicherheitspolitik und erw\u00e4hnt u. a. Massnahmen zur Erh\u00f6hung des Frauenanteils und zur st\u00e4rkeren Ber\u00fccksichtigung von Gender-Aspekten in der Abr\u00fcstung, R\u00fcstungs- und Waffenkontrolle.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1573603200000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|15|28|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690511441580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1568764800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Wirtschaft|Soziale Fragen|Menschenrechte"}}