{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194078,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194078,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4078","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer und Einf\u00fchrung einer kantonalen Gewinnsteuer auf beweglichem Verm\u00f6gen. H\u00f6chstsatz von 10 Prozent","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) vorzuschlagen, der folgende Punkte vorsieht:</p><p>1. die Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer und</p><p>2. eine neue kantonale Gewinnsteuer auf beweglichem Privatverm\u00f6gen zum H\u00f6chstsatz von 10 Prozent.</p><p>Der Satz dieser neuen Steuer wird abh\u00e4ngig von der Haltedauer degressiv ausgestaltet (zur F\u00f6rderung des langfristigen Haltens und zur Vorbeugung der Spekulation).</p>","ReasonText":"<p>In der Schweiz kann ein Verm\u00f6genswert wie folgt besteuert werden:</p><p>1. zweifach bei Privatpersonen: Einkommens- und Verm\u00f6genssteuer;</p><p>2. vierfach bei Eigent\u00fcmerinnen und Eigent\u00fcmern von Unternehmen: zuerst auf der Firmenebene (Gewinn- und Kapitalsteuer), dann auf der Ebene der Unternehmerin oder des Unternehmers selber (Besteuerung von Dividendeneink\u00fcnften sowie von Verm\u00f6gen, zu dem auch der Unternehmenswert z\u00e4hlt).</p><p>Die Verm\u00f6genssteuer besteuert das \"Arbeitsinstrument\". Sie ist kontraproduktiv, da sie die private Investitionst\u00e4tigkeit und die Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen bremst. Die Schweiz ist neben Spanien und Norwegen das einzige Mitglied der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), das diese Steuer erhebt.</p><p>Im Zusammenhang mit Negativzinsen wird die Verm\u00f6genssteuer sehr problematisch, da sie selbst dann erhoben wird, wenn es zu keinem Verm\u00f6gensanstieg kommt. Sie wird zu einem ernsthaften Beweggrund f\u00fcr eine steuerbedingte Verlagerung: In anderen L\u00e4ndern der OECD gibt es keine Verm\u00f6genssteuer mehr, und L\u00e4nder wie Italien oder Portugal, die attraktive Steuersysteme eingef\u00fchrt haben, ziehen Privatpersonen mit Verm\u00f6gen in der Schweiz an.</p><p>Es ist also vorzuziehen, Verm\u00f6gen auf eine intelligentere Art zu besteuern, damit dieses Steuersubstrat in der Schweiz bleibt.</p><p>Die Verm\u00f6genssteuer soll durch eine nachhaltigere und gerechtere Besteuerung ersetzt werden: eine von den Kantonen erhobene Gewinnsteuer auf beweglichem Privatverm\u00f6gen. Im Gegensatz zur Verm\u00f6genssteuer belastet die Kapitalgewinnsteuer den effektiven (realen) Mehrwert. Die Schweiz ist \u00fcbrigens das einzige Land der OECD, das keine Steuer auf privaten Kapitalgewinnen eingef\u00fchrt hat. Mit der vorgeschlagenen Revision werden zudem Einkommen aus selbstst\u00e4ndiger und unselbstst\u00e4ndiger Erwerbst\u00e4tigkeit sowie Gewinne aus der Ver\u00e4usserung von beweglichem Verm\u00f6gen und Gewinne aus der Ver\u00e4usserung von unbeweglichem Verm\u00f6gen steuerlich gleich behandelt. Die Eink\u00fcnfte, die durch diese neue Steuer erzielt werden, sollen die Steuerausf\u00e4lle der Kantone ausgleichen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nebst den Faktoren Einkommen und Konsum kann auch das Verm\u00f6gen ein Indikator f\u00fcr die wirtschaftliche Leistungsf\u00e4higkeit einer Person sein. Deshalb kann es grunds\u00e4tzlich gerechtfertigt sein, dieses Verm\u00f6gen zu besteuern. Wollte man darauf verzichten, so m\u00fcsste eine umfassende Reform des Steuersystems f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen gepr\u00fcft werden. Dabei m\u00fcsste nebst der Kapitalgewinnbesteuerung namentlich auch die Besteuerung von Erbschaften, der Besteuerungsumfang von Verm\u00f6gensertr\u00e4gen sowie die Ausdehnung auf Bundesebene in diese Pr\u00fcfung einbezogen werden.</p><p>In der Vernehmlassungsvorlage zur Unternehmenssteuerreform III hat der Bundesrat die Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften vorgeschlagen. Die Massnahme wurde weitestgehend abgelehnt, sodass der Bundesrat sie nicht weiterverfolgte. Die gleichzeitige Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer hat er nicht vorgeschlagen. Namentlich die Kantone machten jedoch geltend, dass die Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer den Druck auf die Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer erh\u00f6hen w\u00fcrde, was sie insbesondere aus finanzpolitischen Gr\u00fcnden ablehnten. Anders als in der vorliegenden Motion schlug der Bundesrat die Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer nicht nur auf Kantonsebene, sondern auch auf Bundesebene vor. Zudem ging er in seinem Vorschlag davon aus, dass die Kapitalgewinne ordentlich besteuert werden (bei Beteiligungen unter Anwendung des Teilbesteuerungsverfahrens), w\u00e4hrend in der Motion ein Maximalsteuersatz von 10 Prozent und Erleichterungen bei langer Haltedauer vorgesehen werden. Unter den damaligen Voraussetzungen belief sich die Sch\u00e4tzung der Mehreinnahmen aufgrund der Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften auf j\u00e4hrlich rund 1,1 Milliarden Franken, wovon rund 300 Millionen Franken auf den Bund und knapp 800 Millionen Franken auf Kantone und Gemeinden entfielen. Die Einnahmen der Kantone und Gemeinden aus der Verm\u00f6genssteuer betrugen im Jahr 2017 rund 7,3 Milliarden Franken. Die Einf\u00fchrung einer Kapitalgewinnsteuer und die gleichzeitige Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer h\u00e4tten f\u00fcr Kantone und Gemeinden somit zu gesch\u00e4tzten Mindereinnahmen in der Gr\u00f6ssenordnung von rund 6,5 Milliarden Franken gef\u00fchrt. W\u00fcrde gem\u00e4ss Motion der Steuersatz f\u00fcr Kapitalgewinne auf maximal 10 Prozent angesetzt und die Steuer degressiv ausgestaltet, w\u00e4ren die Mindereinnahmen noch umfangreicher.</p><p>\u00dcberdies stellt der in der Motion vorgeschlagene Maximalsteuersatz von 10 Prozent einen Eingriff in die Tarifautonomie der Kantone dar und erweist sich damit als nicht verfassungskonform.</p><p>Zusammenfassend kann ausgef\u00fchrt werden, dass die allf\u00e4llige Abschaffung der Verm\u00f6genssteuer mit der Pr\u00fcfung einer umfassenden Reform des Steuersystems einhergehen m\u00fcsste. Die in der Motion vorgeschlagene Gesetzes\u00e4nderung w\u00fcrde zu sehr hohen Mindereinnahmen bei Kantonen und Gemeinden f\u00fchren, die kompensiert werden m\u00fcssten. Zudem enth\u00e4lt der Vorschlag ein verfassungswidriges Element.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1573603200000)\/","SubmittedBy":"Barazzone Guillaume","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1631577600000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509915790)\/","SubmissionDate":"\/Date(1568851200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen|Steuer"}}