{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194084,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194084,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4084","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"\u00d6ffentlichkeitsprinzip und Mitwirkungsrechte bei der Slotvergabe im Luftverkehr","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Flugplanm\u00e4ssige Linienfl\u00fcge gelten als \u00f6ffentlicher Luftverkehr - zumindest reklamiert das die Luftfahrtbranche f\u00fcr sich. Fahrpl\u00e4ne des \u00f6ffentlichen Verkehrs werden unter Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung erarbeitet und beschlossen. W\u00e4hrend der \u00f6ffentlichen Auflage der Fahrplanentw\u00fcrfe k\u00f6nnen alle Interessierten Stellung nehmen und Antr\u00e4ge stellen. Dies wird auch rege genutzt, insbesondere werden beabsichtigte \u00c4nderungen wahrgenommen, unterst\u00fctzt oder abgelehnt. Bearbeitung und Beschl\u00fcsse von hoheitlichen Aufgaben unterliegen grunds\u00e4tzlich dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip, darum ist es unverst\u00e4ndlich, dass die Bestimmung der Flugpl\u00e4ne der Schweizer Linien-Luftfahrt, insbesondere die Belegung der Slots, von einem privaten Verein, der Slot Coordination Schweiz, geheim bestimmt wird und damit der Kenntnisnahme und der Mitwirkung der Bev\u00f6lkerung entzogen bleibt.</p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Beantwortung nachfolgender Fragen:</p><p>1. Wer ist Mitglied beim privaten Verein Slot Coordination Schweiz, mit welcher Aufgabe und welcher Kompetenz?</p><p>2. In welcher Form erf\u00fcllt die Slot Coordination Schweiz hoheitliche Aufgaben?</p><p>3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage werden an die Slot Coordination Schweiz hoheitliche Aufgaben delegiert?</p><p>4. Wer bestimmt, welche Aufgaben der Slot Coordination Schweiz dem \u00d6ffentlichkeitsprinzip unterliegen und welche Dokumente der Slot Coordination Schweiz in Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sein m\u00fcssen?</p><p>5. Aus welchen Gr\u00fcnden wird die Slotvergabe nicht als \u00f6ffentliches Fahrplanverfahren behandelt?</p><p>6. Welche gesetzlichen Bestimmungen m\u00fcssten ge\u00e4ndert werden, damit die Slotvergaben wie ein \u00f6ffentliches Fahrplanverfahren behandelt werden m\u00fcssten?</p><p>7. Welche Rolle spielten das Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (BAZL) und Skyguide:</p><p>a. bei der Bestimmung der Anzahl m\u00f6glicher Slots an einem Flughafen,</p><p>b. bei der Genehmigung der Flugpl\u00e4ne?</p><p>8. Welche anfechtbare Verf\u00fcgung zum Flugplan wird von wem erlassen, und wie wird sie der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich gemacht?</p><p>9. Welche Aufgabe haben BAZL und Skyguide: </p><p>a. wenn festgestellt wird, dass infolge der vergebenen Anzahl Slots die bewilligten Betriebszeiten am Flughafen systematisch \u00fcberschritten werden,</p><p>b. wenn trotz systematischer \u00dcberschreitung der Betriebszeiten zus\u00e4tzliche Slots beantragt werden,</p><p>c. wenn bei systematischer \u00dcberschreitung der Betriebszeiten trotzdem wegfallende Slots wieder belegt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Im Luftverkehr bedeutet der Begriff Slot (\"Zeitnische\") eine Erlaubnis, die f\u00fcr den Betrieb eines Luftverkehrsdienstes erforderliche Flughafeninfrastruktur eines koordinierten Flughafens zu einem bestimmten Zeitpunkt nutzen zu d\u00fcrfen. Slots sind nicht an eine Flugstrecke gebunden.</p><p>1. Der Verein Slot Coordination Switzerland (SCS) ist eine nicht gewinnorientierte Organisation: Sie \u00fcbt ihre T\u00e4tigkeit mit den Koordinationsstellen der Flugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich aus. Der Verein untersteht der Aufsicht des Bundesamts f\u00fcr Zivilluftfahrt (BAZL). Dem Verein SCS geh\u00f6ren die Flugh\u00e4fen Genf und Z\u00fcrich sowie die Fluggesellschaften Easyjet, Edelweiss und Swiss an. Die Mitglieder sind zust\u00e4ndig f\u00fcr die Leitung des Vereins, die Anstellung der Gesch\u00e4ftsleitung und die Aufsicht \u00fcber die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die Genehmigung des Budgets und die Entgeltordnung. Die Vereinsmitglieder haben keinen Einfluss auf die Vergabe der Slots; die Zuteilung der Slots erfolgt durch die Koordinationsstellen.</p><p>2./3. Grundlagen sind die Verordnung (EWG) Nr. 95/93, in der jeweils verbindlichen Fassung (aktuell Verordnung (EG) Nr. 793/2004), Art. 39a des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie die Verordnung \u00fcber die Flugplanvermittlung und die Koordination von Zeitnischen (Slots) auf Flugh\u00e4fen (SR 748.131.2). Mit dieser Verordnung wurden die Aufgaben des Koordinators gem\u00e4ss den europ\u00e4ischen Vorgaben an SCS \u00fcbertragen. Der Koordinator hat die Slots nach den Vorgaben der EU-Verordnung zuzuteilen. Dabei beachtet er ebenfalls die Empfehlungen der International Air Transport Association. Diese Aufgabe ist unabh\u00e4ngig, transparent und nicht diskriminierend wahrzunehmen.</p><p>4. Die SCS unterliegt einem beschr\u00e4nkten \u00d6ffentlichkeitsprinzip, nicht jedoch dem \u00d6ffentlichkeitsgesetz (BG\u00d6; SR 152.3). Informationen, welche vom Koordinator zur Verf\u00fcgung gestellt werden m\u00fcssen, sind in der Verordnung (EG) Nr. 793/2004 festgelegt. Der Koordinator kann den Zugang zu Informationen einschr\u00e4nken oder verweigern, wenn es sich um sch\u00fctzenswerte Daten handelt.</p><p>5. Der Luftverkehr wird im LFG geregelt und untersteht nicht dem Personenbef\u00f6rderungsgesetz (SR 745.1). Die Zuweisung der Slots hat von unabh\u00e4ngiger Stelle zu erfolgen; eine Einflussnahme der \u00d6ffentlichkeit wie auch der Flugh\u00e4fen ist nicht m\u00f6glich. Der Luftverkehr ist Teil eines globalen Marktes und weitgehend liberalisiert. Die Netzwerkplanung und der daraus resultierende Flugplan sind Sache der Fluggesellschaften. Im Gegensatz dazu ist beispielsweise der Schienenverkehr auf nationaler Ebene reguliert. Er richtet sich nach der Fahrplanverordnung bzw. nach einem Fahrplanverfahren und wird, speziell im Regionalverkehr, in einem Bestellverfahren koordiniert und abgegolten.</p><p>6. Ein \u00f6ffentliches Vergabeverfahren w\u00e4re nur m\u00f6glich, wenn die zahlreichen bilateralen Luftverkehrsabkommen und insbesondere das Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU ge\u00e4ndert w\u00fcrden. Solche Absichten bestehen nicht.</p><p>7.a. Die Anzahl Slots wird durch den Flughafenbetreiber in Zusammenarbeit mit der Skyguide definiert und in einem Koordinierungsausschuss beraten. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das BAZL.</p><p>b. Die Genehmigung der Flugpl\u00e4ne obliegt gem\u00e4ss der Luftfahrtverordnung dem BAZL.</p><p>8. Die Genehmigung der Flugpl\u00e4ne im Linienverkehr erfolgt durch die zust\u00e4ndigen Luftfahrtbeh\u00f6rden. Nicht betroffene Parteien k\u00f6nnen die Genehmigung nicht anfechten. Es erfolgt keine separate Publikation, da die von den Fluggesellschaften publizierten Flugpl\u00e4ne mit der Genehmigung \u00fcbereinstimmen. Vorbehalten bleiben Zugangsgesuche gem\u00e4ss dem BG\u00d6. Zudem entf\u00e4llt f\u00fcr Luftfahrtunternehmen aus dem EWR f\u00fcr Fl\u00fcge zwischen dem EWR und der Schweiz die Genehmigungspflicht von Flugpl\u00e4nen. Der Anteil der Flugbewegungen im Linien- und Charterverkehr von und nach dem EWR betr\u00e4gt 78 Prozent.</p><p>9. Die Skyguide hat in diesem Zusammenhang keine Verantwortlichkeiten wahrzunehmen.</p><p>a. Grunds\u00e4tzlich werden die Betriebszeiten an den Landesflugh\u00e4fen eingehalten. Am Flughafen Z\u00fcrich z\u00e4hlt die halbe Stunde zwischen 23.00 und 23.30 Uhr, die zum Versp\u00e4tungsabbau genutzt werden darf, zur ordentlichen Betriebszeit. Derzeit sind Anstrengungen zur Reduktion von Versp\u00e4tungen und gegen L\u00e4rmgrenzwert\u00fcberschreitungen in den Tagesrand- und Nachtstunden im Gang. Auf der Grundlage des jeweiligen Objektblatts im Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Luftfahrt wurde bzw. wird f\u00fcr die Flugh\u00e4fen Z\u00fcrich und Genf ein L\u00e4rmmonitoring eingerichtet. Die Flugh\u00e4fen berichten dem BAZL j\u00e4hrlich \u00fcber die effektive Flugl\u00e4rmbelastung und weisen bei Grenzwert\u00fcberschreitungen Massnahmen aus.</p><p>b. Gest\u00fctzt auf den Monitoringbericht f\u00fcr das Betriebsjahr 2016 hat das BAZL am 23. Juli 2018 f\u00fcr den Flughafen Z\u00fcrich verf\u00fcgt, dass zu bestimmten Zeiten keine zus\u00e4tzlichen Slots vergeben werden d\u00fcrfen (f\u00fcr Landungen ab 21.00 Uhr und Starts ab 22.20 Uhr).</p><p>c. Der Koordinator muss gem\u00e4ss der EU-Verordnung frei gewordene Slots wieder zuteilen, es sei denn, das BAZL verf\u00fcgt, dass diese nicht mehr zugeteilt werden d\u00fcrfen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574812800000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509741173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1568851200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr"}}