{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194147,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194147,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4147","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verantwortung f\u00fcr die Kernenergiebeteiligungen von St\u00e4dten und Bund","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Die Stadt Bern will bis 2039 ihre Kernenergiebeteiligungen loswerden. Hat der Bundesrat Kenntnis von entsprechenden Vorbereitungen?</p><p>2. Die SBB werben damit, dass sie ab 2025 ausschliesslich mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Hat sie der Bundesrat mit dem Verkauf ihrer Kernenergiebeteiligungen beauftragt?</p><p>3. Wie beurteilt der Bundesrat die Absicht der St\u00e4dte Z\u00fcrich und Bern sowie der SBB, sich von ihren Kernenergiebeteiligungen trennen zu wollen - ausgerechnet gegen Betriebsende der Kraftwerke, nachdem die Stadt jahrzehntelang von einer wirtschaftlichen und sicheren Versorgung profitiert hat?</p><p>4. Haben St\u00e4dte und SBB - sofern sie keine K\u00e4ufer f\u00fcr ihre Kernenergiebeteiligungen finden - M\u00f6glichkeiten, sich \u00fcber spezielle juristische Konstrukte aus ihrer Verantwortung f\u00fcr Stilllegung und Entsorgung zur\u00fcckzuziehen?</p><p>5. Welche Auswirkungen hat ein Verkauf der Kernenergiebeteiligungen durch die St\u00e4dte oder die SBB auf die \u00fcbrigen Aktion\u00e4re der Partnerwerke und allenfalls auf den Bund?</p>","ReasonText":"<p>Die Betreiber von Kernkraftwerken (KKW) werden immer wieder verd\u00e4chtigt, ihre Verantwortung f\u00fcr die Finanzierung von Stilllegung und Entsorgung abstreifen zu wollen. K\u00fcrzlich haben die Medien \u00fcber die CSA Energy Infrastructure Switzerland berichtet. Das Anlagevehikel der Credit Suisse, das sich dem Vernehmen nach von einem ehemaligen Direktor des Bundesamtes f\u00fcr Energie beraten l\u00e4sst, ist neuer Grossaktion\u00e4r der Alpiq. Verantwortung f\u00fcr die Beteiligungen der Alpiq an Kernkraftwerken scheint sie gem\u00e4ss Berichterstattung aber nicht \u00fcbernehmen zu wollen und versucht, die Risiken in einem speziellen juristischen Konstrukt zu isolieren. </p><p>Die Diskussion folgt den \u00fcblichen ideologischen Reflexen. Dabei wird aber unterschlagen, dass auch links-gr\u00fcn dominierte St\u00e4dte und der Bund via SBB Kernenergiebeteiligungen halten und damit f\u00fcr Stilllegung und Entsorgung mitverantwortlich sind. Im Fall der Stadt Z\u00fcrich ist bekannt, dass sie sich von ihren Beteiligungen trennen will und daf\u00fcr K\u00e4ufer sucht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach Artikel\u00a031 Absatz\u00a01 des Kernenergiegesetzes vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) sind die Betreiber von Kernanlagen verpflichtet, ihre radioaktiven Abf\u00e4lle auf eigene Kosten sicher zu entsorgen. Entsorgungskosten, die w\u00e4hrend des Betriebs von Kernkraftwerken (KKW) anfallen, m\u00fcssen von ihnen laufend bezahlt werden. Hingegen werden die Kosten f\u00fcr die Stilllegung der KKW sowie die nach ihrer Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten f\u00fcr die Entsorgung der radioaktiven Abf\u00e4lle durch zwei unabh\u00e4ngige Fonds sichergestellt: den Stilllegungsfonds f\u00fcr Kernanlagen und den Entsorgungsfonds f\u00fcr Kernkraftwerke. Beide Fonds werden durch Beitr\u00e4ge der Eigent\u00fcmer der Kernanlagen ge\u00e4ufnet (Art. 77 Abs. 3 KEG).</p><p>Die KKW G\u00f6sgen und Leibstadt sind als sogenannte Partnerwerke organisiert und im Eigentum der eigens f\u00fcr den Betrieb gegr\u00fcndeten Kernkraftwerk G\u00f6sgen-D\u00e4niken AG (KKG AG) bzw. Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL AG). Diese Aktiengesellschaften wiederum sind im Besitz mehrerer Aktion\u00e4re (Partner). Partnerwerke sind dadurch gekennzeichnet, dass die Aktion\u00e4re die produzierte Energie \u00fcbernehmen und im Gegenzug die sich ergebenden Jahreskosten erstatten.</p><p>Die Stadt Z\u00fcrich ist mit 15 Prozent und Energie Wasser Bern (selbstst\u00e4ndiges \u00f6ffentlich-rechtliches Unternehmen im Eigentum der Stadt Bern) mit 7,5 Prozent an der KKG AG beteiligt. Die SBB sind hingegen nicht direkt beteiligt und somit keine Partnerin von einem der beiden Partnerwerke. Sie sind mit einem Anteil von 13,5 Prozent Aktion\u00e4rin der Aktiengesellschaft f\u00fcr Kernenergiebeteiligungen Luzern (Akeb) und verf\u00fcgen dadurch unter anderem \u00fcber Bezugsrechte an Strom des KKL AG. \u00dcber ihr Elektrizit\u00e4tswerk ist die Stadt Z\u00fcrich mit 20,5 Prozent ebenfalls an der Akeb beteiligt.</p><p>1.-3. Dem Bundesrat sind nur vonseiten der Stadt Z\u00fcrich konkrete Bestrebungen bekannt, eine K\u00e4uferin f\u00fcr ihre Beteiligungen an der KKG AG sowie an der Akeb zu suchen. Dem Bundesrat steht es nicht zu, entsprechende Vorhaben von st\u00e4dtischen Aktion\u00e4ren der Partnerwerke zu beurteilen.</p><p>Die SBB haben sich im Rahmen der Initiative Energie-Vorbild freiwillig zum Ziel gesetzt, unter anderem ab 2025 mit Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energien zu fahren. Die Wahl des Energiemixes und damit die Frage, ob dieses Ziel mit Zertifikaten oder mit dem Verkauf von Beteiligungsrechten erreicht wird, geh\u00f6rt zu den operativen Aufgaben der SBB, auf welche der Bundesrat vorliegend keinen Einfluss nimmt.</p><p>4./5. Wie einleitend erw\u00e4hnt, sind in erster Linie die Eigent\u00fcmer der KKW verpflichtet, Stilllegungs- und Entsorgungskosten zu \u00fcbernehmen. Im Falle der beiden Partnerwerke sind dies die Betreibergesellschaften KKG AG und KKL AG. Deren Aktion\u00e4re tragen lediglich ein finanzielles Risiko im Umfang ihrer Beteiligung. Eine pers\u00f6nliche Haftung der einzelnen Aktion\u00e4re f\u00fcr Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft ist nach dem Obligationenrecht ausgeschlossen. Inwieweit die privatrechtlichen Partnervertr\u00e4ge eine \u00dcbernahme von allf\u00e4lligen ungedeckten Stilllegungs- und Entsorgungskosten vorsehen und ob es f\u00fcr die einzelnen Partner M\u00f6glichkeiten gibt, sich einer allf\u00e4lligen entsprechenden Verpflichtung zu entziehen, kann der Bundesrat mangels Kenntnis des genauen Inhalts der Vertr\u00e4ge nicht beurteilen. Aus denselben Gr\u00fcnden kann er die Auswirkungen eines Verkaufs der Beteiligungen eines Partners auf die \u00fcbrigen Partner und allenfalls auf den Bund nicht hinreichend exakt absch\u00e4tzen. Ohnehin, selbst wenn die Partnervertr\u00e4ge eine \u00dcbernahme aller ungedeckten Kosten vorsehen w\u00fcrden, k\u00f6nnte der Bund eine Kosten\u00fcbernahme durch einzelne Partner nicht rechtlich durchsetzen, weil er nicht Vertragspartei ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574812800000)\/","SubmittedBy":"Imark Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"48|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510772580)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569369600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Verkehr|Energie"}}