{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194156,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194156,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4156","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Digitale Medien. Recht auf Abschalten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Obligationenrecht dahingehend anzupassen, dass der Arbeitgeber die n\u00f6tigen Massnahmen treffen muss, um die Verwendung der digitalen Medien durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausserhalb der w\u00f6chentlichen Arbeitszeit zu beschr\u00e4nken.</p>","ReasonText":"<p>Eine 2015 in Frankreich durchgef\u00fchrte Studie hat gezeigt, dass 71 Prozent der F\u00fchrungskr\u00e4fte ihre E-Mails ausserhalb der Arbeitszeit lesen und dass 76 Prozent von ihnen der Ansicht sind, die digitalen Medien h\u00e4tten einen negativen Effekt auf ihr Privatleben.</p><p>Die Erfahrungen aus verschiedenen Unternehmen zeigen immer deutlicher, dass die Produktivit\u00e4t steigt, wenn die Angestellten zwischendurch abschalten k\u00f6nnen. Deutsche Grosskonzerne haben das verstanden: VW beispielsweise f\u00fchrte 2011 ein System ein, das die E-Mails gewisser Angestellter zwischen 18.15 Uhr und 7.00 Uhr blockiert. Andere Unternehmen wie Canon Frankreich, Orange, Viacom, Michelin, Intel oder Mercedes haben \u00e4hnliche Massnahmen getroffen.</p><p>K\u00fcrzlich hat die franz\u00f6sische Rechtsprechung das Recht auf Abschalten der Kommunikationsger\u00e4te, das im franz\u00f6sischen Arbeitsgesetz verankert ist, in einem konkreten Fall anerkannt und einem Angestellten eine Entsch\u00e4digung zugesprochen, weil er rund um die Uhr erreichbar sein musste. Belgien hat ebenfalls gesetzliche Regelungen erlassen.</p><p>In seiner Antwort auf die Motion Mazzone 17.3201 hat der Bundesrat im Wesentlichen ausgesagt, es sei nicht sinnvoll, gesetzgeberisch t\u00e4tig zu werden. Tats\u00e4chlich ist die Arbeitszeit im Arbeitsgesetz (ArG) geregelt, und Artikel\u00a013 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz legt fest, dass als Arbeitszeit die Zeit gilt, w\u00e4hrend der sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Verf\u00fcgung des Arbeitgebers zu halten hat. </p><p>Doch f\u00fcr viele Kategorien von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Unternehmen ist das ArG gar nicht anwendbar (vgl. Art. 2 und 3 ArG). Hinzu kommt, dass der Schutz der dem ArG unterstehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht optimal ist, insbesondere nicht der Schutz derjenigen, die unter sehr prek\u00e4ren Bedingungen arbeiten. Denn alle Angestellten sind einem gewissen Druck ausgesetzt, f\u00fcr ihre Arbeitgeber rund um die Uhr verf\u00fcgbar zu sein, sei dies aufgrund expliziter Weisungen des Arbeitgebers, aufgrund eines stark leistungsorientierten Beurteilungssystems oder aufgrund der faktischen Gegebenheiten, wenn beispielsweise starkes Konkurrenzdenken unter den Arbeitskolleginnen und -kollegen herrscht.</p><p>Es besteht somit zurzeit eine L\u00fccke im Schweizer Recht. Eine Regelung, in der f\u00fcr alle Angestellten, ungeachtet ihrer Funktion, ein Recht auf Abschalten verankert wird, ist daher unumg\u00e4nglich.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme zur Motion Mazzone 17.3201, \"Abschalten ausserhalb der Arbeitszeit. Den rechtlichen Rahmen f\u00fcr die technologischen Ver\u00e4nderungen am Arbeitsplatz festlegen\", zum rechtlichen Rahmen in Bezug auf die Frage des Rechts auf Abschalten der Kommunikationsger\u00e4te ge\u00e4ussert: Das Recht auf Abschalten leitet sich aus den Bestimmungen zur Arbeitszeit und zur Freizeit ab. W\u00e4hrend der Arbeitszeit haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verf\u00fcgung des Arbeitgebers zu halten und m\u00fcssen gegebenenfalls erreichbar sein. Ausserhalb der Arbeitszeit sind sie dagegen rechtlich nicht dazu verpflichtet, per E-Mail oder Telefon auf berufliche Anfragen zu reagieren. Das Recht auf Abschalten der Kommunikationsger\u00e4te ergibt sich folglich bereits aus dem geltenden Recht zur Arbeitszeit und muss nicht mit besonderen Gesetzesbestimmungen geregelt werden. Es ist auch in den Unternehmen gem\u00e4ss ihrer Organisation und den spezifischen Anforderungen des Berufs und der Funktion der betroffenen Arbeitnehmenden umzusetzen.</p><p>Auch die Gesetzgebung in Frankreich und in Belgien umfasst kein Recht auf Abschalten der Kommunikationsger\u00e4te; dagegen besteht eine Pflicht, \u00fcber diesen Punkt auf Stufe des Unternehmens zu verhandeln (Art. L 2242-17 Ziff. 7 des Arbeitsgesetzes [Code du travail]; Art. 16 des Gesetzes zur Erh\u00f6hung des Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts [Loi du 26 mars 2018 relative au renforcement de la croissance \u00e9conomique et de la coh\u00e9sion sociale]). Auch das franz\u00f6sische Kassationsgericht hat kein solches Recht eingef\u00fchrt. Gem\u00e4ss dem Gericht gilt die Zeit, in der man erreichbar sein muss, aber als Arbeitszeit und muss als Bereitschaftsdienst (\"temps d'astreinte\") entl\u00f6hnt werden; dieser entspricht im Schweizer Recht dem Pikettdienst oder dem Bereitschaftsdienst bei Arbeit auf Abruf.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632700800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|34|44|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510660910)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569369600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Medien und Kommunikation|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht"}}