{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194169,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194169,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4169","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Vorsorgeprinzip. Wie wird es vom Bundesrat in den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik und Gebrauchsgegenst\u00e4nde angewendet?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Vorsorgeprinzip wird in der wissenschaftlichen Literatur oft genannt. Seine Anwendung kann unterschiedlich ausgestaltet sein, denn zum Beispiel haben D\u00e4nemark, Frankreich oder Kanada davon Gebrauch gemacht, um den Stoff Bisphenol A zu verbieten. In der Schweiz jedoch wurde es dazu nicht angewendet.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, im Allgemeinen f\u00fcr den Bereich Lebensmittel, Kosmetik und Gebrauchsgegenst\u00e4nde folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie definiert der Bundesrat das Vorsorgeprinzip?</p><p>2. Wie wendet er es in den Bereichen Lebensmittel, Kosmetik und Gebrauchsgegenst\u00e4nde an?</p><p>3. Ber\u00fccksichtigt er einzig die Untersuchungen \u00fcber eine bestimmte Substanz, oder zieht er auch die Kombination von bestimmten Substanzen (Cocktail-Effekt) in Betracht?</p><p>4. Wie integriert er das Konzept der Europ\u00e4ischen Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu diesem Thema, und inwiefern gedenkt er die Forschungsarbeiten zum Projekt Euromix zu ber\u00fccksichtigen?</p><p>5. Auf welche Kriterien und Studien st\u00fctzt sich der Bundesrat?</p><p>6. Wartet er mit dem Verbieten eines Produktes, bis die Europ\u00e4ische Union es tut?</p><p>7. Wenn ein Nachbarland der Schweiz ein Produkt vorsorglich verbietet (z. B. Frankreich, das Massnahmen zum Schutz der Bev\u00f6lkerung vor bestimmten Substanzen ergriffen hat, oder wie D\u00e4nemark in Bezug auf gef\u00e4hrliche Luftschadstoffe, HAP), was tut der Bundesrat dann, um die Schweizer Bev\u00f6lkerung, die unter \u00e4hnlichen Bedingungen lebt und vergleichbare Konsumgewohnheiten hat, in gleicher Weise zu sch\u00fctzen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenst\u00e4nden, zu denen auch die kosmetischen Mittel geh\u00f6ren, wird durch das Bundesgesetz \u00fcber Lebensmittel und Gebrauchsgegenst\u00e4nde (LMG, SR 817.0) geregelt. Artikel\u00a022 LMG definiert das Vorsorgeprinzip wie folgt: \"Stellt die zust\u00e4ndige Bundesbeh\u00f6rde nach einer Auswertung der verf\u00fcgbaren Informationen fest, dass ein Lebensmittel oder ein Gebrauchsgegenstand gesundheitssch\u00e4dliche Auswirkungen haben k\u00f6nnte, besteht aber wissenschaftlich noch Unsicherheit, so kann sie vorl\u00e4ufige Massnahmen zur Sicherstellung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus treffen, bis weitere wissenschaftliche Informationen f\u00fcr eine umfassendere Risikobewertung vorliegen.\"</p><p>2. Das Vorsorgeprinzip kommt zur Anwendung, wenn aufgrund von Indizien die Vermutung besteht, dass ein Lebensmittel oder ein Gebrauchsgegenstand gesundheitssch\u00e4dliche Auswirkungen haben kann, wissenschaftlich dar\u00fcber aber noch Unsicherheit besteht. Es ist subsidi\u00e4r zu anderen Instrumenten, wie zum Beispiel H\u00f6chstwerte oder Bewilligungspflichten, die das Lebensmittelrecht zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten vorsieht. Seit Inkrafttreten des neuen Lebensmittelgesetzes am 1. Mai 2017 musste das Vorsorgeprinzip noch nie unmittelbar angewendet werden.</p><p>3. Beim Festlegen von H\u00f6chstwerten in Lebensmitteln und Gebrauchsgegenst\u00e4nden, aber auch bei einer allf\u00e4lligen Anwendung des Vorsorgeprinzips werden auch die m\u00f6glichen negativen gesundheitlichen Auswirkungen von Mischungen von Stoffen ber\u00fccksichtigt. Dies geschieht, indem f\u00fcr Stoffe, die mit dem gleichen Wirkungsmechanismus auf das gleiche Zielorgan beim Menschen wirken, Summenh\u00f6chstwerte festgelegt werden. Sowohl das Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen wie auch die European Food Safety Authority (EFSA) untersuchen die m\u00f6glichen negativen Auswirkungen von Stoffmischungen und entwickeln hierf\u00fcr Bewertungsmodelle.</p><p>4./5. Der Bundesrat verfolgt die Forschungsarbeit zur Risikobeurteilung von Stoffen und st\u00fctzt seine Entscheide dazu auf die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Zur Weiterentwicklung der Verfahren f\u00fcr die Risikobeurteilung werden laufend neue Ans\u00e4tze entwickelt und getestet, woraus beispielsweise die Methode der kumulativen Risikobewertung der EFSA entstanden ist. Diese hat im Bereich der Pflanzenschutzmittel im September 2019 zwei Pilotbewertungen zur Konsultation ver\u00f6ffentlicht, bei denen die kumulative Risikobewertung angewandt wurde. Darin kommt die EFSA zum Schluss, dass die kumulative Exposition die festgelegten H\u00f6chstwerte nicht \u00fcbersteigt.</p><p>Das Projekt Euromix bezweckt, einen einheitlichen Ansatz sowie Methoden zur Testung der kumulativen Wirkung von chemischen Substanzen zu entwickeln und dabei s\u00e4mtliche Expositionswege zu ber\u00fccksichtigen. Da sich die Forschung noch in der Sondierungsphase befindet, k\u00f6nnen ihre Ergebnisse zurzeit noch nicht verwendet werden. Die Schweiz wird die Ergebnisse ber\u00fccksichtigen, wenn sie international anerkannt werden und in Bewertungsleitlinien, beispielsweise der EFSA, einfliessen.</p><p>6./7. Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz gest\u00fctzt auf toxikologische Beurteilungen. Dabei werden stets auch die Risikobeurteilungen der EFSA bzw. die darauf basierenden Verbote der EU ber\u00fccksichtigt. Ein Produkteverbot in der EU hat daher regelm\u00e4ssig ein entsprechendes Verbot in der Schweiz zur Folge. Die Schweiz ist jedoch frei, strengere Massnahmen als die EU zu treffen. Von dieser M\u00f6glichkeit hat sie etwa bei Nahrungserg\u00e4nzungsmitteln sowie fototoxischen Inhaltsstoffen von Pflanzen in Sonnenschutz- und Tagespflegemitteln Gebrauch gemacht. Vorsorgliche Produkteverbote einzelner L\u00e4nder sind wenig wirksam. Wenn die betroffenen Produkte in der EU rechtm\u00e4ssig im Verkehr sind, k\u00f6nnen sie dort n\u00e4mlich gest\u00fctzt auf das Cassis-de-Dijon-Prinzip trotz der oben erw\u00e4hnten allf\u00e4lligen Verbote weiterhin auf den Markt gebracht werden.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574812800000)\/","SubmittedBy":"Fehlmann Rielle Laurence","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1714646175990)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569369600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Gesundheit"}}