{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194170,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194170,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4170","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wirkung der Regelungen rund um die Sportrechte \u00fcberpr\u00fcfen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Sportsendungen und Live-\u00dcbertragungen geh\u00f6ren zum Kernauftrag der SRG und zu den beliebtesten Sendungen. Zunehmend werden jedoch Sport-Live-\u00dcbertragungsrechte von den Sportverb\u00e4nden an kommerzielle \u00dcbertragungsdienstleister vergeben. J\u00fcngst gingen die Sportrechte der Fussball-Europameisterschaften an die deutsche Telekom und werden erstmalig nicht durch die \u00f6ffentlich-rechtliche ARD/ZDF f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung kostenlos ausgestrahlt. Auch in der Schweiz gehen Sportrechte zunehmend an die Swisscom oder an die UPC, die das exklusive Anbieten von Sport\u00fcbertragungen als Marketinginstrument gebrauchen. Dies verteuert einerseits die Kosten f\u00fcr Sportrechte, andererseits m\u00fcssen Sportfans neu zus\u00e4tzlich bezahlen, wollen sie die Live-\u00dcbertragung sehen. Dies ist keinesfalls im Interesse der Bev\u00f6lkerung.</p><p>1. Erachtet der Bundesrat es als ordnungspolitisch vertretbar, dass wir einem Monopsom (nur ein einziger Anbieter von Sportrechten) ein Oligopol (wenige Nachfrager) gegen\u00fcberstellen? Oder ist eine solche Konstruktion ungleicher Marktmacht nicht als kostentreibender Systemfehler zu werten und ordnungspolitisch fragw\u00fcrdig, wenn wir nicht, wie fr\u00fcher, dem einen Anbieter einen einzigen Nachfrager (Monopsom-Monopol) gegen\u00fcberstellen und damit ausgeglichene Marktmachtverh\u00e4ltnisse herstellen?</p><p>2. Von der Bev\u00f6lkerung stark nachgefragte Dienstleistungen wie Fussball-Live-\u00dcbertragungen werden zunehmend kostenpflichtig. Damit werden der Bev\u00f6lkerung unn\u00f6tig Zusatzkosten aufgeb\u00fcrdet, und ein wesentlicher Teil der Bev\u00f6lkerung wird vom Konsum ausgeschlossen. Wertet der Bundesrat dies als vertretbar?</p><p>3. In Zeiten, wo die Geb\u00fchreneinnahmen der SRG begrenzt wurden und die Werbeeinnahmen sinken, steigen die Kosten f\u00fcr die SRG bei den Sportrechten massiv. Bekommt die SRG die Sportrechte aus Kostengr\u00fcnden jedoch nicht, sinken die Werbeeinnahmen rund um die reichweitenstarken Sport\u00fcbertragungen. Ist diese doppelte Benachteiligung erw\u00fcnscht?</p><p>4. Ist es erw\u00fcnscht, dass die SRG im Bereich Sport faktisch ihren Leistungsauftrag nicht mehr wahrnehmen kann oder dann nur zu \u00fcberrissenen Kosten? Wenn nicht, was gedenkt der Bundesrat dagegen zu unternehmen?</p><p>5. Welcher gesetzliche Spielraum besteht, um sicherzustellen, dass die SRG wieder ihren verfassungs- und gesetzm\u00e4ssigen Auftrag wahrnehmen und die Bev\u00f6lkerung kostenlos mit Sport\u00fcbertragungen versorgen kann?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1.-4. Wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Stamm 19.3885 dargelegt hat, werden Premium-Sportinhalte zunehmend nur noch gegen Bezahlung von Abonnementsgeb\u00fchren oder im Einzelverkauf angeboten. Der Grund daf\u00fcr liegt in einem starken Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage. Ein knappes Angebot in Form einer begrenzten Anzahl Rechte, die bei den Sportverb\u00e4nden konzentriert sind, trifft auf eine zunehmende Nachfrage von nationalen und internationalen Medienakteuren, die publikumsattraktiven Sport ausstrahlen wollen.</p><p>Die ordnungspolitische Vertretbarkeit dieser Situation h\u00e4ngt von der Beurteilung ab, ob ein \u00fcberwiegendes \u00f6ffentliches Interesse besteht, das dem Schweizer Publikum ein Recht auf Zugang zur \u00dcbertragung von Sportereignissen im \"Free TV\" (d. h. ohne Zusatzkosten) einr\u00e4umt. F\u00fcr gewisse Sportveranstaltungen hat der Gesetzgeber dies bejaht. Gem\u00e4ss Artikel\u00a09a des Europ\u00e4ischen \u00dcbereinkommens \u00fcber das grenz\u00fcberschreitende Fernsehen (E\u00dcGF; SR 0.784.405) und Artikel\u00a073 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber Radio und Fernsehen vom 24. M\u00e4rz 2006 (SR 784.40) muss eine Anzahl wichtiger Sportereignisse frei zug\u00e4nglich bleiben. Diese sind in Anhang 2 der Verordnung des Eidgen\u00f6ssischen Departementes f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) \u00fcber Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) in einer Liste festgehalten, so z. B. die Halbfinal- und Finalspiele der Fussball-WM und -EM, die Olympischen Spiele, alle Schweizer Ski-Weltcuprennen oder die Eishockey-WM.</p><p>Sport ist aufgrund seiner hohen integrativen und identit\u00e4tsstiftenden Bedeutung Teil des Leistungsauftrags der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG). Sie spielt deshalb eine zentrale Rolle bei den Sport\u00fcbertragungen im Free TV. Aber nicht alle publikumsattraktiven Sportereignisse haben die gleiche Relevanz f\u00fcr den Service public. Entsprechend hat der Bundesrat k\u00fcrzlich in Artikel\u00a010 der Konzession f\u00fcr die SRG SSR vom 29. August 2018 (SRG-Konzession; BBl 2018 5545) den Auftrag zur Sportberichterstattung pr\u00e4zisiert. Demnach soll die SRG prim\u00e4r \u00fcber Sport mit starkem Schweizer Bezug und in jedem Falle auch \u00fcber die oben erw\u00e4hnten gelisteten Sportereignisse berichten. Weiter muss sie Minderheiten- und Breitensport angemessen ber\u00fccksichtigen. Sie soll schliesslich beim Rechteerwerb Kooperationen mit anderen Veranstaltern anstreben. Damit bringt der Bundesrat seine Erwartung zum Ausdruck, dass die SRG ihre Sportberichterstattung k\u00fcnftig effizienter erbringen soll. Die enormen Preissteigerungen f\u00fcr Sportrechte in den letzten Jahren hatten zur Folge, dass die Marktdominanz der SRG im Sport geschw\u00e4cht wurde. Auch die Rechte f\u00fcr die nationale Fussball- und Eishockey-Liga sind von dieser Entwicklung betroffen. Immerhin hat die SRG von ihren nationalen Konkurrenten stets Sublizenzen zur \u00dcbertragung relevanter Spiele f\u00fcr beide Ligen erhalten.</p><p>Dennoch nimmt der Bundesrat die Bedenken \u00fcber die f\u00fcr den medialen Service public ung\u00fcnstigen Entwicklungen bei den Rechtepreisen ernst. Es ist f\u00fcr ihn w\u00fcnschenswert, dass das Schweizer Fernsehpublikum weiterhin ohne Zusatzkosten ein angemessenes Angebot an Sport\u00fcbertragungen mit Schweizer Athletinnen und Athleten, Schweizer Teams oder \u00fcber bedeutende Sportereignisse in der Schweiz erhalten kann. Er wird die Entwicklung verfolgen und Massnahmen pr\u00fcfen, sollte dieser Teil des Service public nicht mehr effektiv zu erf\u00fcllen sein.</p><p>5. Der Bundesrat hat bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Stamm 19.3885 ausgef\u00fchrt, dass eine Verpflichtung der Sportverb\u00e4nde zur unentgeltlichen \u00dcbertragung der Rechte an die Programmveranstalter nicht realistisch ist.</p><p>Hingegen w\u00e4re eine \u00dcberpr\u00fcfung und allf\u00e4llige \u00c4nderung der in Anhang 2 der Verordnung des UVEK \u00fcber Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) festgelegten Liste an frei zug\u00e4nglichen Sportereignissen denkbar. Der Bundesrat weist aber darauf hin, dass die Durchsetzbarkeit der Liste bei ausl\u00e4ndischen Marktakteuren infrage zu stellen ist. Einerseits sind Programmveranstalter ausserhalb der E\u00dcGF-Vertragsstaaten nicht an die Liste gebunden. Andererseits ist unklar, inwiefern sie gegen\u00fcber Veranstaltern aus E\u00dcGF-Vertragsstaaten noch durchgesetzt werden kann. Der f\u00fcr Auslegungsfragen und f\u00fcr die j\u00e4hrliche Publikation der konsolidierten Listen vorgesehene St\u00e4ndige Ausschuss (Art. 20 und 21 E\u00dcGF) erh\u00e4lt vom Europarat keine Ressourcen mehr und das E\u00dcGF hat allgemein an Relevanz eingeb\u00fcsst. Grund daf\u00fcr war ein Kompetenzkonflikt mit der EU. Die EU-Kommission hat im Jahr 2008 den EU-Mitgliedstaaten untersagt, das damals in Revision befindliche E\u00dcGF zu unterzeichnen, da die EU f\u00fcr ihre Mitglieder exklusiv mit der Richtlinie 2010/13/EU die audiovisuellen Mediendienste regeln w\u00fcrde. Verschiedene Bem\u00fchungen des Europarates, die Revision wiederaufzunehmen, sind bislang erfolglos geblieben.</p><p>Andere Massnahmen des Gesetzgebers im Sportrechtemarkt w\u00e4ren im Einzelnen zu pr\u00fcfen, insbesondere im Hinblick auf m\u00f6gliche Einschr\u00e4nkungen der Wirtschaftsfreiheit der Akteure (vgl. die Ausf\u00fchrungen betreffend das \u00fcberwiegende \u00f6ffentliche Interesse in der Antwort auf die Fragen 1-4).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574812800000)\/","SubmittedBy":"Badran Jacqueline","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510377530)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569369600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Medien und Kommunikation"}}