{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194180,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194180,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4180","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Wiederherstellung der Transparenz bei den Gesundheitskosten","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Entwurf f\u00fcr eine \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen, die den Kantonen erneut das Recht einr\u00e4umt, auf die Buchhaltungsdaten zuzugreifen, die der Pr\u00e4mienberechnung der Versicherer zugrunde liegen, und Stellung dazu zu nehmen.</p>","ReasonText":"<p>Die Gesundheitskosten steigen unaufhaltsam an, insbesondere aufgrund der Alterung der Bev\u00f6lkerung, der Fortschritte in der Medizin und der Fehlanreize bei der Finanzierung der Spitalbehandlungen. Das heutige System zur \u00dcberwachung der k\u00fcnftigen Entwicklung der Gesundheitskosten, mit dem die Versicherer betraut sind, sowie deren j\u00e4hrliche Pr\u00e4mienberechnung sind undurchsichtig. Das muss ge\u00e4ndert werden.</p><p>Die kantonalen Beh\u00f6rden haben in der Tat keinen Zugriff auf die Daten und die Projektionen des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit, das diese auf der Grundlage der Angaben der Krankenversicherer erstellt. Dieser Umstand ist problematisch, denn diese Daten und Informationen sind f\u00fcr die kantonalen Beh\u00f6rden unentbehrlich bei der \u00dcberpr\u00fcfung und der Durchf\u00fchrung von eigenen Analysen in Zusammenhang mit der Kostenentwicklung, den Reserven der Versicherer und der \u00dcbernahme von Kosten auf Kantonsgebiet durch die Beh\u00f6rden. Dieser Umstand wird von den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren immer wieder ins Feld gef\u00fchrt und kritisiert. In der Vergangenheit hatten die Kantone auf der Grundlage der Artikel\u00a061 Absatz\u00a05 und 21a KVG Zugang zu den Daten, und sie hatten die M\u00f6glichkeit, zu den vorgesehenen Pr\u00e4mientarifen der Versicherer in ihrem Gebiet Stellung zu nehmen. Diese Bestimmungen waren vom Kanton Tessin angestossen und 1999 im KVG eingef\u00fcgt worden; mit der Annahme des neuen Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes wurden sie jedoch wieder aufgehoben. Artikel\u00a021a KVG regelte, dass die Kantone \"die gleichen amtlichen Dokumente einholen k\u00f6nnen, die von der Bundesbeh\u00f6rde f\u00fcr die Genehmigung der Pr\u00e4mientarife ben\u00f6tigt werden\"; damit hatten diese die M\u00f6glichkeit, die Buchf\u00fchrung der Versicherer zu \u00fcberpr\u00fcfen, was es ihnen damals erm\u00f6glichte festzustellen, dass diese gewillk\u00fcrte Reserven angeh\u00e4uft hatten, die von \u00fcberteuerten Pr\u00e4mien herr\u00fchrten, was dann unter verschiedenen Kantonen zu Ausgleichszahlungen f\u00fcr zu viel bezahlte Pr\u00e4mien f\u00fchrte. Diese gesetzlichen Grundlagen erlaubten also mehr Transparenz in Bezug auf die Mechanismen bei den Prognosen f\u00fcr die Gesundheits- und die Krankenkassenkosten. Ihre Aufhebung ist unter anderem auf das Unverst\u00e4ndnis des Bundesamtes f\u00fcr Gesundheit und den fehlenden Sachverstand der kantonalen Beh\u00f6rden und somit auf ein gewisses Misstrauen diesen gegen\u00fcber zur\u00fcckzuf\u00fchren. Wir m\u00fcssen zu einer besseren Zusammenarbeit und gegenseitigem Vertrauen zur\u00fcckfinden, insbesondere auch angesichts des grossen finanziellen Beitrags, den die Kantone im Gesundheitsbereich leisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Artikel\u00a021a Absatz\u00a01 und Artikel\u00a061 Absatz\u00a05 des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sahen in der Tat bis Ende 2015 vor, dass die Kantone bei den Versicherern die amtlichen Dokumente einholen konnten, aufgrund derer die Bundesbeh\u00f6rde die Genehmigung der Pr\u00e4mientarife vornahm. Ausserdem konnten die Kantone zu den f\u00fcr ihre Wohnbev\u00f6lkerung berechneten Pr\u00e4mientarifen Stellung nehmen. Mit der Inkraftsetzung des vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht \u00fcber die soziale Krankenversicherung (KVAG; SR 832.12) auf den 1. Januar 2016 wurden diese Bestimmungen aufgehoben.</p><p>Damit die Kantone ihre Ausgaben f\u00fcr die individuellen Pr\u00e4mienverbilligungen senken k\u00f6nnen, haben sie ein Interesse an m\u00f6glichst tiefen Pr\u00e4mien in ihrem Gebiet. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde hat im Rahmen des Pr\u00e4miengenehmigungsverfahrens daf\u00fcr zu sorgen, dass die Pr\u00e4mien in den einzelnen Kantonen den jeweiligen Kosten des Kantons entsprechen. Ausserdem hat sie im Rahmen dieses Verfahrens sicherzustellen, dass f\u00fcr s\u00e4mtliche Versicherer dieselben Voraussetzungen eingehalten werden.</p><p>In Artikel\u00a016 Absatz\u00a06 KVAG ist nun vorgesehen, dass die Kantone vor der Genehmigung der Pr\u00e4mientarife zu den f\u00fcr ihren Kanton gesch\u00e4tzten Kosten gegen\u00fcber den Versicherern und dem Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) Stellung nehmen k\u00f6nnen. Zu den Pr\u00e4mientarifen selbst k\u00f6nnen sich die Kantone nicht mehr \u00e4ussern, sondern nur noch zur Kostensch\u00e4tzung. Die Kantone sind n\u00e4mlich in erster Linie von der Kostenfrage betroffen, und sie verf\u00fcgen in diesem Bereich \u00fcber die besten Kenntnisse. Nach dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit (Art. 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes \u00fcber den Datenschutz, DSG; SR 235.1) k\u00f6nnen die Kantone die Pr\u00e4mientarife vor deren Genehmigung weder bei der Aufsichtsbeh\u00f6rde noch bei den Versicherern einholen. Die Kantone m\u00fcssen denn auch nicht Kenntnis von den Pr\u00e4mien haben, um Stellung zur Kostensch\u00e4tzung der Versicherer zu nehmen. Sie erhalten indessen s\u00e4mtliche ben\u00f6tigten Informationen, damit sie sich zu den Kosten f\u00fcr ihr Gebiet \u00e4ussern k\u00f6nnen.</p><p>Den Pr\u00e4mien liegen neben den Kosten noch weitere Faktoren zugrunde. Es obliegt dem BAG, diese zu pr\u00fcfen. Die Rollen und Zust\u00e4ndigkeiten von Bund und Kantonen in Bezug auf das Pr\u00e4miengenehmigungsverfahren sind verschieden. Deren Vermischung ist nicht ratsam, denn dies h\u00e4tte eine Schw\u00e4chung des Verfahrens zur Folge. Das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern beabsichtigt, diesbez\u00fcglich mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) in Kontakt zu bleiben, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren genauer zu definieren.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Lombardi Filippo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1741004111000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1771607851203)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569369600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}