{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194203,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194203,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4203","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Unentgeltliche Rechtspflege und Mehrwertsteuer. Keine Diskriminierung zulasten der mittellosen Personen und der Kantone bei Gerichtsverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Artikel\u00a021 Absatz\u00a02 des Mehrwertsteuergesetzes (\"Von der Steuer ausgenommene Leistungen\") ist um eine weitere Ausnahme zu erg\u00e4nzen: Absatz\u00a02 \"Von der Steuer ausgenommen sind\", Ziffer 31 (neu) die Entsch\u00e4digungen der amtlich bestellten Rechtsbeist\u00e4nde und Rechtsbeist\u00e4ndinnen im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege nach den Artikeln 117 und folgende der Zivilprozessordnung sowie die Entsch\u00e4digungen der amtlichen Verteidiger und Verteidigerinnen nach den Artikeln 132 und folgende der Strafprozessordnung.</p>","ReasonText":"<p>Bei der amtlichen Verteidigung besteht zwischen dem Verteidiger oder der Verteidigerin und dem Staat ein besonderes Verh\u00e4ltnis: Der Verteidiger oder die Verteidigerin erf\u00fcllt eine Aufgabe, die im \u00f6ffentlichen Interesse liegt (und kann sich ihr somit nicht entziehen), und wird daf\u00fcr vom Staat entsch\u00e4digt. Das Bundesgericht hat in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass es zwar die beschuldigten Personen sind, die die Leistungen beziehen, dass aber der Staat als Leistungsempf\u00e4nger anzusehen ist. Die Entsch\u00e4digungen der Verteidigung geh\u00f6ren nicht zu den Leistungen, die von der Mehrwertsteuer (MWST) ausgenommen sind. Ist der Anwalt oder die Anw\u00e4ltin mehrwertsteuerpflichtig, so zahlt die Beh\u00f6rde die Entsch\u00e4digung zuz\u00fcglich MWST aus. Das Bundesgericht hat aber festgestellt, dass amtliche Verteidiger und Verteidigerinnen eine selbstst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit aus\u00fcben, dies aufgrund des \u00f6ffentlich-rechtlichen Charakters ihres Auftrags, und zwar auch dann, wenn sie bei einer Anwaltskanzlei angestellt sind. Die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden fragen die Anw\u00e4lte und Anw\u00e4ltinnen danach, ob sie mehrwertsteuerpflichtig sind, und je nach Antwort wird die Zahlung der MWST an- oder aberkannt. Daraus ergibt sich eine paradoxe Situation, da nur ein Teil der Entsch\u00e4digungen zuz\u00fcglich MWST ausbezahlt wird. Dieses System f\u00fchrt zu einer Ungleichbehandlung, da der Einsatz bestimmter Anw\u00e4lte und Anw\u00e4ltinnen (jener, die mehrwertsteuerpflichtig sind) teurer ist als der Einsatz anderer. Dies kann auch Auswirkungen auf die Leistungsbeziehenden haben: Verbessern sich deren wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse, so m\u00fcssen sie dem Staat die Ausgaben zur\u00fcckzahlen, die dieser in ihrem Interesse \u00fcbernommen hat. Wenn bei gewissen Personen die MWST hinzugerechnet wird, bei anderen hingegen nicht, ist das nicht gerecht. Ausserdem ist es nicht korrekt, dass die Anwaltskanzleien von der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) dazu gezwungen werden, die Steuer zu entrichten, auch wenn bei ihnen Anw\u00e4lte und Anw\u00e4ltinnen angestellt sind, deren Kostennoten ohne MWST in Rechnung gestellt werden - dies, weil die ESTV sich weigert zu ber\u00fccksichtigen, dass die Rechnungen ohne MWST erlassen wurden. Es sei auch daran erinnert, dass der gr\u00f6sste Teil der Kosten von den Kantonen getragen wird. M\u00fcssten diese den Anw\u00e4lten und Anw\u00e4ltinnen nicht die MWST bezahlen, k\u00f6nnten sie das so eingesparte Geld anderswo einsetzen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Dank der unentgeltlichen Rechtspflege kann jedermann ungeachtet seiner finanziellen Verh\u00e4ltnisse Streitsachen, die nicht von vornherein aussichtslos erscheinen, zur gerichtlichen Beurteilung bringen und sich im Prozess, soweit dies sachlich n\u00f6tig ist, durch einen Rechtsbeistand vertreten lassen (Art. 29 Abs. 3 BV). Empf\u00e4nger der erbrachten Dienstleistungen ist der Staat und nicht die vertretene Partei, denn der verfassungsm\u00e4ssige Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege ist vom Staat zugunsten der vertretenen Person zu erf\u00fcllen.</p><p>Mehrwertsteuerpflichtige Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte m\u00fcssen die Vertretung von Parteien in gerichtlichen Angelegenheiten versteuern. Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte, die weniger als 100 000 Franken Umsatz pro Jahr erwirtschaften, sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit und m\u00fcssen ihre Dienstleistungen nicht versteuern. Folglich zahlt der Staat bei amtlichen Mandaten die Mehrwertsteuer auf den Honoraren nur an steuerpflichtige Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte.</p><p>Keine Rolle spielt hingegen, ob Anw\u00e4ltinnen oder Anw\u00e4lte angestellt oder selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig sind. Liegt ein Anstellungsverh\u00e4ltnis vor, so tritt nicht die angestellte Person selbst, sondern ihre Anwaltskanzlei gegen aussen auf. \u00dcberschreitet die Anwaltskanzlei die Umsatzgrenze f\u00fcr die Mehrwertsteuerpflicht, wird sie mehrwertsteuerpflichtig und muss s\u00e4mtliche Mandate versteuern. Unerheblich ist, ob die Anwaltskanzlei die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat. Ob die Mehrwertsteuer \u00fcberw\u00e4lzt werden soll oder nicht, ist eine Frage des Privatrechts und kann folglich von den Parteien frei vereinbart werden.</p><p>Muss die vom Staat f\u00fcr die unentgeltliche Rechtspflege bezahlte Summe von der beg\u00fcnstigten Person sp\u00e4ter r\u00fcckerstattet werden, weil sich deren wirtschaftliche Verh\u00e4ltnisse verbessert haben, so ist die Summe mit oder ohne Mehrwertsteuer geschuldet, abh\u00e4ngig davon, ob die amtliche Vertretung mehrwertsteuerpflichtig war oder nicht. Genau gleich verh\u00e4lt es sich auch bei einer Wahlverteidigung.</p><p>Im Ergebnis verlangt die Motion, die durch die Befreiung von der Steuerpflicht bis zu einem Umsatz von 100 000 Franken entstehende Ungleichbehandlung von Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten durch eine neue Steuerausnahme f\u00fcr die amtliche Verteidigung zu beseitigen. Bei dieser Motion zeigt sich beispielhaft die Problematik von Steuerausnahmen: Die eine Steuerausnahme verlangt immer schon nach der n\u00e4chsten. Dies f\u00fchrt zu einer fortschreitenden Schm\u00e4lerung der Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer, was wiederum dazu f\u00fchrt, dass der Druck f\u00fcr eine Erh\u00f6hung der Steuers\u00e4tze weiter zunimmt. Ausserdem macht jede neue Steuerausnahme das Mehrwertsteuersystem noch komplexer und wirft neue Abgrenzungsfragen auf. F\u00fcr steuerpflichtige Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lte w\u00fcrde diese Steuerausnahme bedeuten, dass sie gleichartige Leistungen unterschiedlich behandeln m\u00fcssten und wegen der ausgenommenen Leistungen nicht mehr die ganze Vorsteuer in Abzug bringen k\u00f6nnten. Sie h\u00e4tten also deutlich mehr administrativen Aufwand.</p><p>Die j\u00e4hrlichen Mindereinnahmen bei Umsetzung der Motion werden auf einen mittleren einstelligen Millionenbetrag gesch\u00e4tzt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632268800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|28|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1718108858043)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Soziale Fragen|Steuer"}}