{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194227,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194227,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4227","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Reduktion der CO2-Emissionen und der Energieverluste f\u00fcr Geb\u00e4udeinhaberinnen und -inhaber, Mieterinnen und Mieter sowie KMU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird ersucht, folgende Massnahmen zur Reduktion der hohen Energieverluste im Geb\u00e4udebereich zu realisieren, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen:</p><p>1. Die Einmalverg\u00fctung f\u00fcr Fotovoltaikanlagen nach Artikel\u00a025 Absatz\u00a01 des Energiegesetzes (EnG) kann auch f\u00fcr Fotovoltaikanlagen von Gesch\u00e4fts- und Wohnbausanierungen mit einer Leistung von 30 bis 200 Kilowatt geleistet werden. Bei Geb\u00e4uden k\u00f6nnen Fotovoltaikanlagen die 200 Kilowatt Leistung auch \u00fcberschreiten, wenn ganzfl\u00e4chige Dach- und, soweit notwendig, auch Fassadenanlagen geb\u00e4udetechnisch m\u00f6glich sind. Entscheidend ist die architektonische Integration der Anlagen als Geb\u00e4udebestandteil bzw. Geb\u00e4udeersatzbestandteil, die, wie bei traditionellen D\u00e4chern und Fassaden, dach-, first-, seiten- und traufb\u00fcndig sowie fachm\u00e4nnisch einheitlich in die Geb\u00e4udeh\u00fclle integriert sind.</p><p>2. Mit Anreizbeitr\u00e4gen von h\u00f6chstens 30 Prozent der energierelevanten Bauinvestitionen k\u00f6nnen Wohn- und Gesch\u00e4ftsbauten gef\u00f6rdert werden, welche den Minergie-P- oder einen vergleichbar effizienten Baustandard erf\u00fcllen. Zur Reduktion der 80 Prozent bzw. 90 Terawattstunden Energieverluste pro Jahr f\u00f6rdert der Bund insbesondere entsprechende kantonale Massnahmen. W\u00e4hrend einer auf 10 Jahre befristeten Einf\u00fchrungsphase k\u00f6nnen auch Neubauten, welche die Voraussetzungen der Punkte 1 und 2 erf\u00fcllen, gef\u00f6rdert werden.</p><p>3. In Bau- und Landwirtschaftszonen sind gut integrierte Solaranlagen, welche die Voraussetzungen der Punkte 1 und 2 erf\u00fcllen, in der Regel innert vier Monaten zu bewilligen. Davon ausgenommen sind Baudenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung, die im Inventar des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1966 \u00fcber den Schutz der Kulturg\u00fcter bzw. im Kulturg\u00fcterschutzverzeichnis als Einzelobjekte aufgef\u00fchrt sind. Geb\u00e4ude, welche die Voraussetzungen gem\u00e4ss den Punkten 1 und 2 nur teilweise erf\u00fcllen, erfahren eine proportionale Reduktion der Anreizf\u00f6rderung.</p>","ReasonText":"<p>Die Motivation muss sein: Effizienz und Energie statt 8 Milliarden Franken f\u00fcr Energieverluste und B\u00fcrokratie. Geb\u00e4ude weisen 80 Prozent Energieverluste auf (Interpellation Wehrli 10.3873). Die Ziele des Pariser Klimaabkommens sind so unerreichbar. Statt f\u00fcr Sanierungen bezahlen Mieterinnen und Mieter, Geb\u00e4udeinhaberinnen und -inhaber \u00fcber 8 Milliarden Franken pro Jahr f\u00fcr Energieverluste.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt weitestgehend die Anliegen der Motion. Er f\u00f6rdert die Reduktion der CO2-Emissionen und die Steigerung der Energieeffizienz bereits heute mit verschiedenen Massnahmen. Mit der Revision des CO2-Gesetzes, das sich zurzeit in Beratung der eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te befindet, sind weitere Massnahmen mit dieser Zielsetzung geplant. Zudem beabsichtigt der Bundesrat, als Begleitmassnahme zur vollst\u00e4ndigen \u00d6ffnung des Strommarktes die Investitionsanreize in einheimische erneuerbare Energien zu verbessern. Die in der Motion genannten Punkte werden damit bereits gr\u00f6sstenteils angegangen.</p><p>1. Schon heute wird eine Einmalverg\u00fctung f\u00fcr alle Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 2 Kilowatt bis h\u00f6chstens 50 Megawatt ausgerichtet (Art. 36 der Energief\u00f6rderungsverordnung, EnFV; SR 730.03), und dies unabh\u00e4ngig vom Geb\u00e4udetyp. In die Geb\u00e4udeh\u00fclle integrierte Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt - also Anlagen, wie sie typischerweise auf Wohngeb\u00e4uden erstellt werden - werden mit h\u00f6heren Beitr\u00e4gen unterst\u00fctzt. Der Bundesrat h\u00e4lt eine Unterst\u00fctzung der Bem\u00fchungen um eine bessere \u00c4sthetik insbesondere bei Wohngeb\u00e4uden f\u00fcr wichtig - dies mit dem Ziel, die Akzeptanz der Solarenergie in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen.</p><p>2. Das Geb\u00e4udeprogramm von Bund und Kantonen f\u00f6rdert seit 2010 die energetische Sanierung von Geb\u00e4uden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abw\u00e4rmenutzung und die Optimierung der Geb\u00e4udetechnik. Die Grundlage f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm ist das CO2-Gesetz (SR 641.71). Darin verankert ist auch die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, die zu einem Drittel f\u00fcr die Finanzierung des Geb\u00e4udeprogramms verwendet wird. Seit 2018 d\u00fcrfen aus der CO2-Abgabe maximal 450 Millionen Franken pro Jahr f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm und die F\u00f6rderung der Geothermie verwendet werden. Die Mittel f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm werden den Kantonen in Form von globalen Finanzhilfen ausbezahlt. Voraussetzung ist ein kantonales F\u00f6rderprogramm, das auf dem harmonisierten F\u00f6rdermodell der Kantone (HFM) von 2015 basiert. Mit den Massnahmen \"M-16: Neubau/Ersatzneubau Minergie-P\" und \"M-12: Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat\" k\u00f6nnen Kantone bereits heute ausreichende Anreize zum Bau von energieeffizienten Wohn- und Gesch\u00e4ftsbauten geben. Gem\u00e4ss HFM kann der Beitrag maximal 50 Prozent der Investitionen betragen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der St\u00e4nderat im Rahmen der Beratungen zur Revision des CO2-Gesetzes in der Herbstsession 2019 beschlossen hat, auf eine Befristung des Geb\u00e4udeprogramms zu verzichten und die Beitr\u00e4ge an die Kantone zu erh\u00f6hen. Auch sollen die Kantone f\u00fcr Ersatzneubauten und umfassende energetische Geb\u00e4udesanierungen einen Ausn\u00fctzungsbonus bis maximal 30 Prozent gew\u00e4hren k\u00f6nnen.</p><p>3. Artikel\u00a018a des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) definiert die bewilligungspflichtigen Solaranlagen sowie diejenigen Anlagen, die lediglich der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gemeldet werden m\u00fcssen. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Festlegung der verschiedenen Zonen bleibt jedoch der Kanton oder die Gemeinde.</p><p>Die Einmalverg\u00fctung ist nicht an solche Anforderungen gekn\u00fcpft, und die ausgerichteten Betr\u00e4ge h\u00e4ngen nicht vom Geb\u00e4udetyp oder von der Zone ab, in der sich das Geb\u00e4ude befindet. Nach Ansicht des Bundesrates w\u00e4re eine entsprechende Anpassung der Einmalverg\u00fctung nicht gerechtfertigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1573603200000)\/","SubmittedBy":"Seiler Graf Priska","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632355200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|52|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510410027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Umwelt|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}