{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194251,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194251,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4251","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Umgang mit anonymen Samenspenden und unbekannter Vaterschaft","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die medizinisch unterst\u00fctzte Fortpflanzung (FMedG) legt fest, dass die Identit\u00e4t von Samenspendern erfasst werden muss (keine anonymen Samenspenden) und diese Daten dem Eidgen\u00f6ssischen Amt f\u00fcr das Zivilstandswesen \u00fcbermittelt und w\u00e4hrend 80 Jahren aufbewahrt werden m\u00fcssen. Ebenso h\u00e4lt das FMedG fest, dass durch Samenspenden gezeugte Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahrs das Recht haben, beim Amt Auskunft \u00fcber die Personalien des Samenspenders zu verlangen. Das Recht des Kindes, die Identit\u00e4t seines genetischen Vaters zu erfahren, besteht seit dem Jahr 2001. Damit werden im Jahr 2019 die ersten Kinder der registrierten Samenspenden vollj\u00e4hrig und k\u00f6nnen Auskunft verlangen.</p><p>Samenspenden k\u00f6nnen jedoch auch im Freundeskreis oder \u00fcber private Online-Plattformen (auch aus dem Ausland) anonym bezogen werden. Ebenso kann die Mutter die Auskunft \u00fcber die ihr bekannte Identit\u00e4t des Vaters verweigern. Beides kommt in der Praxis vor. Gerade die Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (Kesb) stellt dies vor Herausforderungen. Es bleibt in solchen F\u00e4llen ungel\u00f6st, wie die Identit\u00e4t des Vaters dem Kind in Zukunft einmal zug\u00e4nglich gemacht werden soll. Kennt die Mutter die Identit\u00e4t, teilt diese aber nicht mit, bleiben auch die heute gesetzlich vorhandenen Massnahmen (Beistandschaft, Weisung mit Bussenandrohung) wenig erfolgreich. Ebenso unklar ist der Umgang mit einem vaterlosen Kind im Zusammenhang mit einem Gesuch um Stiefkindadoption. Diese Situation tritt nach der Geburt eines Kindes von homosexuellen Paaren geh\u00e4uft auf. Es stellt sich die Frage, ob in solchen F\u00e4llen zuerst der Kl\u00e4rung der Vaterschaft Vorrang gegeben werden muss oder ob darauf - und somit auch auf die Zustimmung des Vaters zur Adoption - infolge Unbekanntheit verzichtet werden muss.</p><p>Der Bundesrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. Verf\u00fcgt der Bund \u00fcber Angaben zum Umfang anonymer Samenspenden in der Schweiz?</p><p>2. Wie geht der Bund den Umstand an, dass mit anonym angeforderten Samenspenden oder verweigerter Auskunft \u00fcber die Identit\u00e4t des Vaters die Bestimmungen des FMedG problemlos umgangen werden k\u00f6nnen?</p><p>3. Verf\u00fcgt der Bund \u00fcber Gutachten zum Thema? Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf?</p><p>4. Wie viele Personen haben im Jahr 2019 bisher Auskunft \u00fcber ihre genetische Herkunft verlangt? Ist ein Unterschied gegen\u00fcber Vorjahren festzustellen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bund verf\u00fcgt nicht \u00fcber Angaben zu F\u00e4llen, in denen sich Frauen die Samenzellen ausserhalb von den Bestimmungen des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG; SR 810.11) beschaffen.</p><p>2. Die Kantone haben gest\u00fctzt auf das FMedG sicherzustellen, dass die Insemination mit Samenzellen einer Drittperson nur durch \u00c4rztinnen oder \u00c4rzte durchgef\u00fchrt wird, welche eine entsprechende Bewilligung haben und \u00fcber die entsprechende Dokumentation hinsichtlich der gespendeten Samenzellen verf\u00fcgen. Das FMedG verbietet einer Frau jedoch nicht, sich auf privatem Weg eine Samenspende zu verschaffen und damit eine Schwangerschaft herbeizuf\u00fchren. Ist die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratetet, sieht der am 1. Juli 2014 in Kraft getretene Artikel\u00a0308 Absatz\u00a02 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) vor, dass dem Kind im Hinblick auf seinen Anspruch auf Kenntnis der Abstammung ein Beistand durch die Kindesschutzbeh\u00f6rde (Kesb) bestellt werden kann. In einem Entscheid vom 15. Juli 2016 (BGE 142 III 545) hat das Bundesgericht festgehalten, dass gest\u00fctzt auf diese Bestimmung ein Beistand in der Regel zu bestellen ist, wenn die Mutter nicht von sich aus t\u00e4tig wird, um die Vaterschaft festzustellen. Letztlich kann die Mutter aber nicht gezwungen werden, die Identit\u00e4t des Vaters des Kindes bekannt zu geben.</p><p>3. In einer vom Bundesamt f\u00fcr Justiz in Auftrag gegebenen Studie hat die Hochschule Luzern (Soziale Arbeit) s\u00e4mtliche Kesb befragt, wie sie in einem solchen Fall vorgehen. Die Studie gelangt zum Ergebnis, dass s\u00e4mtliche Beh\u00f6rden auf eine Geburtsmitteilung mit fehlender Vaterschaft reagieren, indem sie auf die Mutter zugehen bzw. ihr eine Frist f\u00fcr die Bekanntgabe des Vaters ansetzen. L\u00e4uft die Frist ab, ohne dass der Vater bekannt gegeben wurde, verhalten sich die Beh\u00f6rden unterschiedlich: Die eine H\u00e4lfte leitet eine Abkl\u00e4rung ein, die andere H\u00e4lfte errichtet automatisch eine Beistandschaft. Bei einem alleinerziehenden Elternteil erh\u00f6ht sich die Zahl derjenigen Beh\u00f6rden, die eine Beistandschaft errichten (Rosch/Jud/Mitrovic, Praxis des Vorgehens der KESB bei Vaterschaftsfeststellungen, bei Unterhaltsvertr\u00e4gen und beim Einbezug von verwandten und nicht verwandten Personen bei Kindesplatzierungen durch die KESB, 11. November 2016, abrufbar auf der Website des Bundesamts f\u00fcr Justiz, www.bj.admin.ch &gt; Gesellschaft &gt; Kindes- und Erwachsenenschutzrecht). Die betreffende Problematik wurde im Rahmen der Revision der elterlichen Sorge intensiv diskutiert. F\u00fcr den Bundesrat besteht diesbez\u00fcglich deshalb kein Handlungsbedarf.</p><p>4. Seit dem Inkrafttreten des FMedG im Jahr 2001 f\u00fchrt das Eidgen\u00f6ssische Amt f\u00fcr das Zivilstandswesen (EAZW) das Spenderdatenregister. Bis zum heutigen Datum sind beim EAZW keine Gesuche um Auskunft \u00fcber die genetische Herkunft eingegangen. In Bezug auf die fr\u00fcheren F\u00e4lle, in denen Fortpflanzungsverfahren mit gespendeten Samenzellen durchgef\u00fchrt worden sind, m\u00fcssen die damals zust\u00e4ndigen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte Auskunft geben. Der Bund verf\u00fcgt diesbez\u00fcglich \u00fcber keine Angaben hinsichtlich gestellter Auskunftsbegehren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Frei Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509933527)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Gesundheit"}}