{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194264,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194264,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4264","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Landwirtschaft ersetzt CO2-frei die AKW M\u00fchleberg, Beznau I und II","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine \u00c4nderung des Energiegesetzes vorzuschlagen, wonach folgende Anliegen umzusetzen sind: </p><p>1. Die Einmalverg\u00fctung f\u00fcr Fotovoltaikanlagen nach Artikel\u00a025 EnG kann auch f\u00fcr dach- und fassadenintegrierte Fotovoltaikanlagen f\u00fcr Gesch\u00e4fts-, Landwirtschafts- und Wohnbauten mit einer Leistung von 30 bis 200 Kilowatt geleistet werden. Fotovoltaikanlagen k\u00f6nnen die 200 Kilowatt Leistung auch \u00fcberschreiten, wenn ganzfl\u00e4chige Dach- und soweit notwendig auch Fassadenanlagen geb\u00e4udetechnisch m\u00f6glich sind. Entscheidend ist die architektonische Gestaltung und Integration der Solaranlagen als Geb\u00e4udebestandteil.</p><p>2. Mit Anreizbeitr\u00e4gen von h\u00f6chstens 30 Prozent der energierelevanten Bauinvestitionen werden insbesondere Landwirtschafts-, Gesch\u00e4fts- und Wohnbauten entsprechend gef\u00f6rdert. Eine eventuell notwendige Verst\u00e4rkung des Netzanschlusses erfolgt durch das in der Region zust\u00e4ndige Energieversorgungsunternehmen (EVU); allf\u00e4llige Zusatzaufwendungen werden dem EVU von der EVS zur\u00fcckerstattet.</p><p>3. Zur raschen Sicherung einer CO2-freien elektrischen Energieversorgung werden j\u00e4hrlich rund 10 Prozent der Schweizer Landwirtschaftsbetriebe mit durchschnittlich 200 Kilowatt fachm\u00e4nnisch integrierten Fotovoltaikanlagen gef\u00f6rdert. In Bau- und Landwirtschaftszonen sind gut integrierte Solaranlagen, welche die Voraussetzung erf\u00fcllen, in der Regel innert vier Monaten zu bewilligen.</p><p>4. Der Bundesrat regelt weitere Detailbestimmungen und eventuelle Ausnahmen f\u00fcr H\u00e4rtef\u00e4lle sowie eine proportionale Reduktion der Anreizf\u00f6rderung von 30 Prozent f\u00fcr Anlagen, welche die \u00e4sthetischen oder technischen Voraussetzungen nur teilweise erf\u00fcllen.</p>","ReasonText":"<p>Die solare Nutzung von etwa vier F\u00fcnfteln der heute in rund 2300 Gemeinden brachliegenden rund 43 200 Landwirtschaftsd\u00e4cher kann die ben\u00f6tigten 8,7 Terawattstunden pro Jahr aller drei AKW M\u00fchleberg, Beznau I und II in etwa zehn Jahren ersetzen. Werden bloss ein Viertel oder 0,6 Rappen pro Kilowattstunde der EVS von 2,3 Rappen pro Kilowattstunde in gr\u00f6sstenteils erschlossene Landwirtschaftsanlagen investiert, die f\u00fcr gleiche Energieinvestition rund achtmal mehr CO2-freien Strom generieren im Vergleich zu Kleinwasserkraftwerken, k\u00f6nnen die Landwirtschaftsbetriebe am preisg\u00fcnstigsten die 8,7 Terawattstunden pro Jahr garantieren. Folglich sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass diese Zielsetzung rasch umgesetzt werden kann.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat unterst\u00fctzt weitestgehend die Anliegen der Motion. Er will aufgrund des bedeutenden Potenzials eine Intensivierung der k\u00fcnftigen Fotovoltaikf\u00f6rderung im Bereich Landwirtschaft. Im Rahmen einer geplanten Revision des Energiegesetzes sollen bei den Einmalverg\u00fctungen f\u00fcr grosse Fotovoltaikanlagen Auktionen eingef\u00fchrt werden - davon k\u00f6nnten insbesondere auch Anlagen der Landwirtschaft profitieren. Damit und mit dem Geb\u00e4udeprogramm werden die in der Motion genannten Punkte bereits gr\u00f6sstenteils angegangen:</p><p>Schon heute wird eine Einmalverg\u00fctung f\u00fcr alle Fotovoltaikanlagen mit einer Leistung von mindestens 2 Kilowatt bis h\u00f6chstens 50 Megawatt ausgerichtet (Art. 36 der Energief\u00f6rderungsverordnung, EnFV; SR 730.03), und dies unabh\u00e4ngig vom Geb\u00e4udetyp. In die Geb\u00e4udeh\u00fclle integrierte Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt - also Anlagen, wie sie typischerweise auf Wohngeb\u00e4uden erstellt werden - werden mit h\u00f6heren Beitr\u00e4gen unterst\u00fctzt. Der Bundesrat h\u00e4lt eine Unterst\u00fctzung der Bem\u00fchungen um eine bessere \u00c4sthetik insbesondere bei Wohngeb\u00e4uden f\u00fcr wichtig - dies mit dem Ziel, die Akzeptanz der Solarenergie in der Bev\u00f6lkerung zu erh\u00f6hen.</p><p>Das Geb\u00e4udeprogramm von Bund und Kantonen f\u00f6rdert seit 2010 die energetische Sanierung von Geb\u00e4uden sowie Investitionen in erneuerbare Energien, die Abw\u00e4rmenutzung und die Optimierung der Geb\u00e4udetechnik. Die Grundlage f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm ist das CO2-Gesetz (SR 641.71). Darin verankert ist die CO2-Abgabe auf Brennstoffen, die zu einem Drittel f\u00fcr die Finanzierung des Geb\u00e4udeprogramms verwendet wird. Seit 2018 d\u00fcrfen aus der CO2-Abgabe maximal 450 Millionen Franken pro Jahr f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm und die F\u00f6rderung der Geothermie verwendet werden. Die Mittel f\u00fcr das Geb\u00e4udeprogramm werden den Kantonen in Form von globalen Finanzhilfen ausbezahlt. Voraussetzung ist ein kantonales F\u00f6rderprogramm im Geb\u00e4udeh\u00fcllenbereich, das auf dem harmonisierten F\u00f6rdermodell der Kantone (HFM) von 2015 basiert. Mit den Massnahmen \"M-16: Neubau/Ersatzneubau Minergie-P\" und \"M-12: Umfassende Gesamtsanierung mit Minergie-Zertifikat\" k\u00f6nnen Kantone bereits heute ausreichende Anreize zum Bau von energieeffizienten Wohn-, Landwirtschafts- und Gesch\u00e4ftsbauten geben. Gem\u00e4ss HFM kann der Beitrag maximal 50 Prozent der Investitionen betragen. Weiter ist darauf hinzuweisen, dass der St\u00e4nderat im Rahmen der Beratungen zur Revision des CO2-Gesetzes in der Herbstsession 2019 beschlossen hat, auf eine Befristung des Geb\u00e4udeprogramms zu verzichten und die Beitr\u00e4ge an die Kantone zu erh\u00f6hen. Auch sollen die Kantone f\u00fcr Ersatzneubauten und umfassende energetische Geb\u00e4udesanierungen einen Ausn\u00fctzungsbonus bis maximal 30 Prozent gew\u00e4hren k\u00f6nnen.</p><p>Artikel\u00a018a des Raumplanungsgesetzes (RPG; SR 700) definiert die bewilligungspflichtigen Solaranlagen sowie diejenigen Anlagen, die lediglich der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde gemeldet werden m\u00fcssen. Zust\u00e4ndig f\u00fcr die Festlegung der verschiedenen Zonen bleibt jedoch der Kanton oder die Gemeinde.</p><p>Die Einmalverg\u00fctung ist nicht an solche Anforderungen gekn\u00fcpft, und die ausgerichteten Betr\u00e4ge h\u00e4ngen nicht vom Geb\u00e4udetyp oder von der Zone ab, in der sich das Geb\u00e4ude befindet. Nach Ansicht des Bundesrates w\u00e4re eine entsprechende Anpassung der Einmalverg\u00fctung nicht gerechtfertigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Leo","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1633046400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"55|66|2846","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509749323)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569456000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Landwirtschaft|Energie|Raumplanung und Wohnungswesen"}}