{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194287,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194287,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4287","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wirtschaftsfreiheit und Eigentumsrechte versus gute landwirtschaftliche Praxis","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Messungen zeigen, dass Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte verbreitet auch auf nicht behandelten Parzellen anzutreffen sind. Die Verfrachtung erfolgt \u00fcber Abdrift, Verdunstung oder Verwehung von Bodenpartikeln. Bioprodukte enthalten trotz aller Vorkehrungen immer wieder Spuren von Pestiziden. In der Antwort auf meine Interpellation 16.3300 legt der Bundesrat dar, dass Anwender von Pflanzenschutzmitteln (PSM) Sicherheitsabst\u00e4nde zu Oberfl\u00e4chengew\u00e4ssern, entlang von Biotopen und \"n\u00f6tigenfalls\" auch gegen\u00fcber Wohngebieten einhalten m\u00fcssen. Keine Vorschriften gibt es gegen\u00fcber anderen Kulturen. Sofern die Einwirkungen auf sein Grundst\u00fcck nicht im Sinne von Artikel\u00a0684 ZGB \u00fcberm\u00e4ssig sind, hat der Nachbar gem\u00e4ss der Antwort des Bundesrates Abdrift zu dulden.</p><p>Biobetriebe sind durch die geltende Rechtspraxis gezwungen, Schutzstreifen auf ihrem eigenen Land auszuscheiden, um Kontaminationen zu vermeiden. Das Gleiche gilt f\u00fcr konventionelle Landwirte, die Abdrifte von nicht geeigneten Pestiziden auf ihre Kulturen vermeiden m\u00fcssen. Dies schr\u00e4nkt die Wirtschaftsfreiheit und das Eigentumsrecht der Produzenten erheblich ein.</p><p>Heute liegen ausgereifte Technologien und Anbaumethoden vor, die den Verzicht oder gezielteren Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden erlauben w\u00fcrden. So soll gem\u00e4ss Merkblatt des BLW vom Mai 2018 (Reduktion der Drift und Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im Acker- und Gem\u00fcsebau) eine Driftreduktion von 50 bis 95 Prozent erreicht werden, schon alleine, wenn mit geringerem Druck und Injektord\u00fcsen gespritzt wird.</p><p>1. Geh\u00f6ren die genannten Massnahmen zur Driftreduktion sowie die weiteren Massnahmen im Merkblatt des BLW zum Stand der Technik?</p><p>2. Muss die gute landwirtschaftliche Praxis unter dem Gesichtspunkt des heutigen Standes der Technik neu definiert werden?</p><p>3. Lassen sich die genannten Einschr\u00e4nkungen der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsrechte weiterhin rechtfertigen, wenn Massnahmen und Anbaumethoden nach dem Stand der Technik zur Verf\u00fcgung stehen, die diese Rechte besser wahren?</p><p>4. Wie k\u00f6nnen diese effizienten technischen Massnahmen zur Driftreduktion verbindlich vorgeschrieben werden, etwa mit einer Regelung in der Luftreinhalte-Verordnung wie bei den Partikelfiltern f\u00fcr Baumaschinen?</p><p>5. Muss die Agrarpolitik 22 plus zus\u00e4tzlich Massnahmen und Anbaumethoden nach dem Stand der Technik f\u00f6rdern bzw. als Voraussetzung f\u00fcr den \u00d6LN definieren?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das in der Interpellation erw\u00e4hnte technische Dokument informiert \u00fcber die M\u00f6glichkeiten zur Reduktion der Breite der Sicherheitsabst\u00e4nde, die im Rahmen der Bewilligung von Pflanzenschutzmitteln vorgegeben sind. Eine m\u00f6gliche Massnahme ist unter anderem die Verwendung spezieller Spritzger\u00e4te, insbesondere in Bezug auf die D\u00fcsen. Diese Ausstattung erm\u00f6glicht eine pr\u00e4zise Ausbringung im Zielbereich und reduziert die Driftrisiken. Dabei handelt es sich um spezifische Massnahmen, die die Landwirte anwenden m\u00fcssen, wenn sie bestehende Sicherheitsabst\u00e4nde reduzieren wollen, z. B. entlang von Fliessgew\u00e4ssern.</p><p>2. Das vom Bundesamt f\u00fcr Umwelt (BAFU) und vom Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) gemeinsam erarbeitete Dokument \"Vollzugshilfe - Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft\" (2013) enth\u00e4lt eine Definition von guter Pflanzenschutzpraxis. Gem\u00e4ss dieser Definition m\u00fcssen Pflanzenschutzmittel in \u00dcbereinstimmung mit dem durch die Bewilligung abgedeckten Verwendungszweck und insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung der lokalen Bedingungen angewendet werden. In bestimmten Risikosituationen, insbesondere, wenn sich die Parzellen entlang von Fliessgew\u00e4ssern befinden, m\u00fcssen die Landwirte bereits heute die Massnahmen des in Frage 1 genannten technischen Dokuments einhalten. Ausserdem erfordert die gute Pflanzenschutzpraxis, dass bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln auch die meteorologischen Bedingungen und insbesondere der Wind, der ein entscheidender Faktor zur Vermeidung von Abdrift auf benachbarte Gebiete ist, ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Seit 2014 unterst\u00fctzt der Bund die Anschaffung von Spritzen zur gezielten Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln in Dauerkulturen. Es handelt sich um Beitr\u00e4ge f\u00fcr driftreduzierte Spritzger\u00e4te im Sinn von Artikel\u00a082 der Direktzahlungsverordnung, die im Rahmen der Ressourceneffizienzbeitr\u00e4ge ausgerichtet werden.</p><p>3. Die Ausscheidung von Schutzstreifen zwischen Parzellen wird in der Landwirtschaftsgesetzgebung nicht vorgeschrieben. Es erfolgt damit keine Einschr\u00e4nkung der Wirtschaftsfreiheit oder von Eigentumsrechten. Der Bundesrat hat zudem im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) vorgeschlagen, den Einsatz von Technologien und Massnahmen zur Reduktion der Abdrift und der Abschwemmung von Pflanzenschutzmitteln im \u00f6kologischen Leistungsnachweis (\u00d6LN) - auf allen Parzellen - f\u00fcr verbindlich zu erkl\u00e4ren. Betriebe, die Direktzahlungen erhalten, sollen somit zur Umsetzung von entsprechenden emissionsmindernden Massnahmen verpflichtet werden (siehe Antworten zu den Fragen 4 und 5).</p><p>4./5. Im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 22 plus schl\u00e4gt der Bundesrat vor, die obligatorische Umsetzung von Massnahmen zur Reduktion der Emissionen von Pflanzenschutzmitteln ausserhalb des Zielbereichs in den \u00d6LN aufzunehmen. Diese Anforderung soll in Zukunft f\u00fcr alle Parzellen gelten, auf denen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, und nicht nur f\u00fcr Parzellen, auf denen die Ausbringung ein Risiko darstellt, wie es bisher gehandhabt wurde. Die vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, die Emissionen durch Drift um 75 Prozent zu reduzieren. Dar\u00fcber hinaus wird erwartet, dass dank neuer \u00d6LN-Bestimmungen eine 95-prozentige Reduktion der Schadstoffemissionen, die durch das Bef\u00fcllen, das Sp\u00fclen und die Reinigung der Spritzger\u00e4te verursacht werden, erreicht werden kann. Zu diesem Zweck muss Wasser, das R\u00fcckst\u00e4nde von Pflanzenschutzmitteln enth\u00e4lt, gesammelt und aufbereitet werden.</p><p>Zudem sieht die AP 22 plus vor, die Produktionssystembeitr\u00e4ge (PSB) zu st\u00e4rken. Im Bereich Pflanzenbau ermutigen die PSB die Landwirte, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten und so weit wie m\u00f6glich andere Methoden anzuwenden.</p><p>Die in der AP 22 plus vorgeschlagenen Massnahmen zielen darauf ab, die Mengen der verwendeten Pflanzenschutzmittel sowie das Driftrisiko auch zwischen aneinander angrenzenden Parzellen zu verringern.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1572998400000)\/","SubmittedBy":"Graf Maya","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510487157)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}