{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194302,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194302,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4302","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche rechtlichen Anspr\u00fcche haben Frauen, die eine Fehlgeburt oder Totgeburt erlitten haben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele freie Tage sieht das geltende Recht vor f\u00fcr den Fall, dass eine Frau vor der 23. Schwangerschaftswoche (post menstruationem) ihr Kind verliert oder eine Fehlgeburt erleidet?</p><p>2. K\u00f6nnten Frauen, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, besser gesch\u00fctzt werden, wenn f\u00fcr den Fall, dass eine Frau ihr Kind vor der 23. Schwangerschaftswoche verliert, ein Anspruch auf freie Tage eingef\u00fchrt w\u00fcrde?</p><p>3. Auf wie viele freie Tage hat eine Frau allenfalls Anspruch bei einer Fehlgeburt oder dem Verlust eines Kindes ab der 23. Schwangerschaftswoche?</p>","ReasonText":"<p>Nach geltendem Schweizer Recht muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die \u00fcblichen freien Stunden und Tage gew\u00e4hren (Art. 329 Abs. 3 des Obligationenrechts, OR).</p><p>Gem\u00e4ss Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft geh\u00f6ren dazu beispielsweise: 1 Tag bei Geburt eines Kindes (f\u00fcr den Vater), Umzug oder Tod einer oder eines Angeh\u00f6rigen; 2 Tage bei Hochzeit; 3 Tage bei Tod eines Kindes. </p><p>Bei einer Geburt hat die Frau Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (Art. 329f OR). </p><p>Das Arbeitsgesetz (ArG) sieht zudem vor, dass W\u00f6chnerinnen w\u00e4hrend 8 Wochen nach der Geburt nicht arbeiten d\u00fcrfen (Art. 35a Abs. 3 ArG).</p><p>Der Anspruch auf Mutterschaftsentsch\u00e4digung entsteht, wenn das Kind lebensf\u00e4hig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat (Art. 16c des Erwerbsersatzgesetzes und Art. 23 der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz).</p><p>Das Bundesgericht geht davon aus, dass zivilrechtlich die Schwangerschaft mit der Befruchtung der Eizelle (Empf\u00e4ngnis) beginnt (BGE 143 III 21 E. 2.3).</p><p>Nach geltendem Recht scheint eine Frau, die ihr Kind vor der 23. Schwangerschaftswoche (oder 23 Wochen Amenorrh\u00f6) verliert, keinen Anspruch auf freie Tage zu haben. Der Entscheid dar\u00fcber liegt demnach im Ermessen des Arbeitgebers, wenn nicht die behandelnde \u00c4rztin oder der behandelnde Arzt anders entscheidet.</p><p>Ein totes Kind zu geb\u00e4ren, ist aber alles andere als harmlos. Denn eine Fehlgeburt hat physische und psychische Folgen f\u00fcr die Mutter, und zwar unabh\u00e4ngig davon, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten war.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Obligationenrecht (OR; SR 220) haben Frauen nach der Niederkunft Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen (Art. 329f OR). Der Anspruch auf Entsch\u00e4digung entsteht, wenn das Kind lebensf\u00e4hig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat (Art. 23 der Verordnung zum Erwerbsersatzgesetz, EOV; SR 834.11). Die Schwelle der 23 vollendeten Schwangerschaftswochen geben eine Zeitspanne vor, ab der die Lebenschancen des Kindes aus medizinischer Sicht realistisch sind.</p><p>Aus rechtlicher Sicht wird eine Fehlgeburt oder Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche als Arbeitsverhinderung ohne Verschulden der Arbeitnehmerin, aber aus Gr\u00fcnden, die in ihrer Person liegen, betrachtet (Art. 324a Abs. 1 OR). Solange eine Arbeitsleistung f\u00fcr eine Arbeitnehmerin nicht zumutbar ist, hat sie w\u00e4hrend der gesamten Dauer der Arbeitsunf\u00e4higkeit Anspruch auf Lohnzahlung. Allerdings ist die Lohnfortzahlungspflicht zeitlich begrenzt (Art. 324a Abs. 2 OR). Die Dauer der Lohnfortzahlungspflicht durch den Arbeitgeber h\u00e4ngt von kantonal unterschiedlichen Skalen ab, die von den Gerichten zur Verbesserung der Vorhersehbarkeit entwickelt wurden. Wenn die f\u00fcr das betreffende Jahr vorgesehene Dauer bereits f\u00fcr andere Verhinderungen genutzt wurde, steht der Arbeitnehmerin der Anspruch nicht zu. Vorbehalten bleiben F\u00e4lle, in denen die Arbeitnehmerin \u00fcber eine weitergehende Deckung auf der Grundlage einer Krankentaggeldversicherung verf\u00fcgt.</p><p>Zudem ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmenden im Rahmen der \u00fcblichen Arbeitszeit die f\u00fcr besondere Ereignisse erforderliche freie Zeit zu gew\u00e4hren (Art. 329 Abs. 3 OR). Die Bestimmung gilt f\u00fcr Ereignisse, die nicht als Arbeitsverhinderung aus in der Person des Arbeitnehmenden liegenden Gr\u00fcnden betrachtet werden. Die Aus\u00fcbung der Arbeit ist m\u00f6glich und zumutbar, aufgrund eines Gesamtarbeitsvertrags, eines Vertrags oder der Usanz besteht jedoch ein Anspruch auf einen Kurzurlaub f\u00fcr pers\u00f6nliche Verpflichtungen. Aus rechtlicher Sicht stellt der Tod eines Kindes oder eines Verwandten ein solches Ereignis dar. Die anerkannte Dauer des Urlaubs kann zwischen 1 und 3 Tagen betragen. Sie wird an die besonderen Umst\u00e4nde des konkreten Einzelfalls angepasst, kann sich aber auch auf eine Vereinbarung st\u00fctzen, wodurch ein l\u00e4ngerer Urlaub als das gesetzliche Minimum gew\u00e4hrt werden muss.</p><p>2./3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche besonders ersch\u00fctternde Ereignisse darstellen, die im geltenden Recht nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt werden. Doch nur mit einer vertieften Pr\u00fcfung k\u00f6nnte festgestellt werden, ob eine bessere Ber\u00fccksichtigung der Auswirkungen eines solchen Verlustes f\u00fcr die Arbeitnehmerin m\u00f6glich ist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Reynard Mathias","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|1211|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510276150)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Zivilrecht|Gesundheit"}}