{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194316,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194316,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4316","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Gemeinn\u00fctzigkeit f\u00f6rdern. Rechtssicherheit f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Stiftungen und Vereine schaffen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausnahme der gemeinn\u00fctzigen Stiftungen und Vereine vom automatischen Informationsaustausch in Steuersachen auf der Stufe des Bundesgesetzes zu verankern und so seiner heutigen Praxis erh\u00f6hte Rechtssicherheit zu geben.</p>","ReasonText":"<p>Derzeit bestehen in der Schweiz rund 13 000 gemeinn\u00fctzige Stiftungen und eine Vielzahl von gemeinn\u00fctzigen Vereinen. Gem\u00e4ss AIA k\u00f6nnen diese als Finanzinstitut qualifiziert werden, wenn die Bruttoeink\u00fcnfte der betroffenen Stiftung oder des betroffenen Vereins vorwiegend der Anlage oder Wiederanlage von Finanzverm\u00f6gen oder dem Handel damit zuzurechnen sind. Zudem muss das Verm\u00f6gen professionell verwaltet werden, und es muss ein Auslandbezug bestehen. Diese Kriterien treffen insbesondere, aber nicht ausschliesslich auf eine Vielzahl der rund 7500 F\u00f6rderstiftungen zu. Werden diese gemeinn\u00fctzigen Stiftungen als Finanzinstitut qualifiziert, dann werden sie dem AIA unterstellt.</p><p>Gest\u00fctzt auf eine Interpretation des AIA schafft der Bundesrat heute aber auf der Ebene der Verordnung eine Ausnahme f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Stiftungen und Vereine. Diese werden vom AIA ausgenommen. Diese Motion will die Weiterf\u00fchrung dieses pragmatischen Wegs sicherstellen. Damit er aber rechtssicher umgesetzt werden kann, braucht es seine Verankerung auf der Ebene des Bundesgesetzes. Gemeinn\u00fctzige Stiftungen und Vereine sind, wie der Name schon sagt, im Interesse und zum Wohl der Allgemeinheit t\u00e4tig. Sie werden im \u00dcbrigen von den Steuerbeh\u00f6rden und - im Fall der Stiftungen - auch von Aufsichtsbeh\u00f6rden beaufsichtigt. F\u00fcr die Zivilgesellschaft, f\u00fcr soziale und humanit\u00e4re Zwecke, f\u00fcr Bildung, Wissenschaft, Kultur usw. sind diese Stiftungen sehr wichtig. Diese Rolle ist zu w\u00fcrdigen und auszubauen.</p><p>Gem\u00e4ss internationalem Standard sollen jene Organisationen dem AIA unterstellt werden, die sich besonders als Instrumente f\u00fcr die Steuerhinterziehung eignen. Gem\u00e4ss der Einsch\u00e4tzung des Bundesrates besteht bei Schweizer gemeinn\u00fctzigen Stiftungen und Vereinen kein (erh\u00f6htes) Risiko, f\u00fcr die Zwecke der Steuerhinterziehung eingesetzt zu werden. Diese Einsch\u00e4tzung wird von den Standards, die beim US-amerikanischen Fatca und gem\u00e4ss dem OECD-Ausschuss Gafi zur Anwendung kommen, geteilt. Es ist also ein Gebot der Fairness, Rechtssicherheit f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Stiftungen und Vereine zu schaffen und die Ausnahme auf der Gesetzesebene zu verankern.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Standard f\u00fcr den internationalen automatischen Informationsaustausch \u00fcber Finanzkonten (AIA-Standard) enth\u00e4lt spezifische Kategorien von Finanzinstituten, die von dessen Anwendungsbereich ausgenommen sind, sowie eine Auffangklausel. Letztere erlaubt es den Staaten, auf nationaler Ebene weitere Rechtstr\u00e4ger vom Anwendungsbereich des AIA auszunehmen, sofern ein geringes Risiko besteht, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden, und sie im Wesentlichen \u00e4hnliche Eigenschaften aufweisen wie die im AIA-Standard beschriebenen Kategorien. In Artikel\u00a03 des Bundesgesetzes \u00fcber den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) werden die im AIA-Standard aufgef\u00fchrten Kategorien von nicht meldenden Finanzinstituten konkretisiert. Mit der Kompetenzdelegation nach Artikel\u00a03 Absatz\u00a011 AIAG wurde der Bundesrat weiter erm\u00e4chtigt, auf Verordnungsstufe jene Rechtstr\u00e4ger zu bezeichnen, die gest\u00fctzt auf die Auffangklausel der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) als nicht meldende schweizerische Finanzinstitute gelten. Diese Delegationsnorm erm\u00f6glicht es, neu identifizierte Finanzinstitute, die ein geringes Risiko aufweisen, dass sie zur Steuerhinterziehung missbraucht werden, und die im Wesentlichen \u00e4hnliche Eigenschaften aufweisen wie die im AIA-Standard beschriebenen Kategorien, rasch mittels bundesr\u00e4tlicher Verordnung vom Anwendungsbereich des AIA auszunehmen und damit gleich lange Spiesse mit Konkurrenzfinanzpl\u00e4tzen sicherzustellen. </p><p>Die Verordnung \u00fcber den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) f\u00fchrt mehrere Rechtstr\u00e4ger auf, die gest\u00fctzt auf diese Delegationsnorm vom Bundesrat von den Pflichten unter dem AIA befreit wurden, darunter gewisse in der Schweiz errichtete und organisierte Stiftungen und Vereine. Diese Ausnahmebestimmungen stellen einen zentralen Pfeiler in der Umsetzung des AIA-Standards dar, weshalb die interessierten Kreise von allf\u00e4lligen \u00c4nderungen in diesem Zusammenhang besonders betroffen sind. Diese Kreise sind deshalb fr\u00fchzeitig in allf\u00e4llige Prozesse mit einzubeziehen. Dazu sieht das Vernehmlassungsgesetz (VlG) f\u00fcr Verordnungen und andere Vorhaben von grosser politischer Tragweite explizit eine Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer Vernehmlassung vor (vgl. Art. 3 Abs. 1 Bst. d VlG). Dies wurde im Rahmen der anstehenden Revision der Schweizer AIA-Rechtsgrundlagen (AIAG und AIAV) entsprechend gemacht und die dabei eingebrachten Anliegen im weiteren Verfahren ber\u00fccksichtigt. Namentlich wird darauf hingearbeitet, dass auf die genannten Stiftungen und Vereine weiterhin Ausnahmebestimmungen anwendbar sind. Weiter k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen parlamentarischen Kommissionen nach Artikel\u00a0151 Absatz\u00a01 des Parlamentsgesetzes verlangen, dass ihnen der Entwurf zu einer wichtigen Verordnung des Bundesrates zur Konsultation unterbreitet wird. Mit diesen Verfahren wird Rechtssicherheit f\u00fcr die betroffenen Kreise sichergestellt. Der Bundesrat erachtet es aus diesem Grund nicht als notwendig, die Ausnahmebestimmungen f\u00fcr die genannten Stiftungen und Vereine auf Gesetzesstufe festzuhalten, w\u00e4hrend die \u00fcbrigen Ausnahmebestimmungen der dargelegten Systematik entsprechend auf Verordnungsstufe festgehalten sind.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Bigler Hans-Ulrich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1632268800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|15|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509948643)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Wirtschaft|Steuer"}}