{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194359,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194359,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4359","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wurde Chlorothalonil in der Schweiz weniger restriktiv zugelassen als in Deutschland und \u00d6sterreich?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im April 2019 wurde in der EU die Zulassung von Chlorothalonil als Wirkstoff f\u00fcr Pestizide widerrufen. Auch in \u00d6sterreich und Deutschland waren Produkte mit diesem Wirkstoff zugelassen, offenbar aber praktisch ausschliesslich f\u00fcr den Getreideanbau. In der Schweiz sind Chlorothalonilhaltige Produkte nach wie vor zugelassen, f\u00fcr eine Vielzahl von Anwendungen im Acker-, Gem\u00fcse-, Wein- und Zierpflanzenbau und trotz gr\u00f6sster Bedenken gegen\u00fcber ihrer gesundheitssch\u00e4digenden Wirkung. Die Zulassung wird laut Informationen auf der entsprechenden Liste seit Dezember 2018 \u00fcberpr\u00fcft.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat, folgende Fragen zum Fall Chlorothalonil zu beantworten:</p><p>1. Werden in Ackerbaugebieten in Deutschland bzw. in \u00d6sterreich vergleichbare Werte von Chlorothalonil-Metaboliten im Grundwasser nachgewiesen, wie im Schweizer Mittelland?</p><p>2. Wurde Chlorothalonil in Deutschland bzw. \u00d6sterreich restriktiver zugelassen, als in der Schweiz? Wenn ja, seit wann und warum?</p><p>3. Chlorothalonil wird in der Schweiz seit dem 11. Dezember 2018 \u00fcberpr\u00fcft. Vergleicht man das mit dem Fungizid Penconazole, das seit November 2014, dem Insektizid Tebufenozide, das seit August 2015 oder dem Herbizid Triflusulfuron-methyl, das seit Oktober 2015 \u00fcberpr\u00fcft wird, k\u00f6nnte das Pr\u00fcfverfahren noch Jahre dauern. Warum dauert das so lange und wie lange wird es bei Chlorothalonil dauern?</p><p>4. Die EU rief ihre Mitglieder auf, Chlorothalonil so rasch als m\u00f6glich zu verbieten und die Aufbrauchfristen so kurz als m\u00f6glich anzusetzen. Laut der Zeitung LeMatin informierte Syngenta seine Kunden, dass auch die Schweizer Beh\u00f6rden demn\u00e4chst \u00fcber die Zulassung entscheiden und festlegen werden, ob \"wie gewohnt\" einj\u00e4hrige Fristen f\u00fcr den Verkauf und zweij\u00e4hrige Fristen f\u00fcr den Verbrauch gew\u00e4hrt werden sollen. Ist das Festlegen dieser Fristen dem \"Gewohnheitsrecht\" unterstellt?</p><p>5. Wenn nein: Wo sind die rechtliche Rahmenbedingungen festgelegt, wie lauten sie genau und welcher Spielraum besteht f\u00fcr ihre Anwendung?</p><p>6. Warum werden solche Aufbrauchfristen einger\u00e4umt, wenn es um gesundheitsgef\u00e4hrdende Stoffe geht, die nicht mehr zugelassen sind bzw. deren Zulassung ausgelaufen ist?</p><p>7. Entscheidet die Zulassung bei Aufbrauchfristen ebenfalls \"im Interesse der Landwirtschaft\", wie diese der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 19.3261 formuliert hat, statt im Interesse von Mensch und Umwelt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Bericht der deutschen Bund/L\u00e4nder Arbeitsgemeinschaft zur Grundwasserbeschaffenheit (Pflanzenschutzmittel - Berichtszeitraum 2013-2016) wurde der damals vom deutschen Umweltbundesamt als nicht relevant eingestufte Metabolit Chlorthalonilsulfons\u00e4ure (M12) in 4,7 pro cent der untersuchten Messstellen \u00fcber der Konzentration von 0,1 Mikrogramm pro Liter nachgewiesen und lag in 0,2 Prozent der F\u00e4lle \u00fcber dem national festgelegten gesundheitlichen Orientierungswert von 3 Mikrogramm pro Liter. Im Monitoring-Programm des \u00f6sterreichischen Umweltbundesamtes (2011) wurde Chlorthalonilsulfons\u00e4ure (M12) nicht analysiert. F\u00fcr den analysierten Metaboliten Chlorthalonil-4-Hydroxy konnten keine Konzentrationen \u00fcber der Bestimmungsgrenze in den untersuchten Grundwasser-Messstellen ermittelt werden. Gem\u00e4ss einer aktuellen Messkampagne der Schweizer Kantonschemiker (2019) zu Pflanzenschutzmitteln und deren R\u00fcckst\u00e4nden im Trinkwasser wurde der in der Schweiz als relevant erachtete Metabolit Chlorthalonilsulfons\u00e4ure (M12) in Konzentrationen \u00fcber 0,1 Mikrogramm pro Liter im Trinkwasser in 3,7 Prozent der Messstationen innerhalb der Schweiz detektiert.</p><p>2. Chlorothanonilhaltige Produkte wurden in der Schweiz nach den gleichen Zulassungskriterien wie sie auch in Deutschland und \u00d6sterreich gelten bewilligt. Die Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) der Schweiz verweist bei den Zulassungsbestimmungen direkt auf die entsprechenden EU-Verordnungen, die auch unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten. Aktuell sind R\u00fcckzugsverfahren f\u00fcr diese Produkte in allen drei L\u00e4ndern im Gang.</p><p>3. Das Verfahren zur gezielten \u00dcberpr\u00fcfung der in der Schweiz bewilligten Pflanzenschutzmittel wurde bereits 2010 gestartet. Seitdem wurden \u00fcber 800 Produkte von fast 100 Wirkstoffen \u00fcberpr\u00fcft. Die durchschnittliche Dauer eines \u00dcberpr\u00fcfungsverfahrens lag bei etwa 1,5 Jahren. Die relativ lange Pr\u00fcfdauer ist auf vor\u00fcbergehende personelle Engp\u00e4sse zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die Gesetzgebung sieht vor, dass bei einem Widerruf oder einer \u00c4nderung der Bewilligung eines Produkts die Bewilligungsinhaberin informiert werden muss und sie die Gelegenheit hat, eine Stellungnahme oder weitere Informationen vorzulegen (Art. 29a PSMV). Ausserdem k\u00f6nnen aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids beschwerdeberechtigte Umweltschutzorganisationen in das Verfahren miteinbezogen werden. Diese Verfahren brauchen Zeit. Im Zuge des Verfahrens hat das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft \u00fcber seine Absicht informiert, die Bewilligungen der Produkte, die Chlorothalonil enthalten, zu widerrufen. Daraufhin sind Stellungnahmen und weitere Informationen eingegangen. Sie werden zurzeit vom Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen evaluiert. Ein Entscheid \u00fcber einen Widerruf d\u00fcrfte bis Ende Jahr vorliegen.</p><p>4.-6. Das Gew\u00e4hren von Ausverkaufs- und Verwendungsfristen ist in der Pflanzenschutzmittelverordnung in den Artikeln 31, 67 und 69 geregelt: Bei Widerruf einer Bewilligung kann eine Frist von h\u00f6chstens 1 Jahr f\u00fcr das Inverkehrbringen der Lagerbest\u00e4nde gew\u00e4hrt werden. Pflanzenschutzmittel d\u00fcrfen noch h\u00f6chstens w\u00e4hrend eines Jahres nach Ablauf der Ausverkaufsfrist verwendet werden Bei dringender Sorge um die Gesundheit von Mensch oder um die Umwelt werden die betreffenden Pflanzenschutzmittel unverz\u00fcglich vom Markt genommen und ihre Verwendung mittels Allgemeinverf\u00fcgung im Bundesblatt verboten.</p><p>7. Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Kulturen vor Krankheiten, Sch\u00e4dlingen und konkurrierenden Unkr\u00e4utern zu sch\u00fctzen. Sie werden also im Interesse der Landwirtschaft zugelassen und leisten einen Beitrag zur Produktion hochwertiger Lebensmittel in der Schweiz. Gleichzeitig k\u00f6nnen diese Produkte Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Die Gesetzgebung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sieht eine Abw\u00e4gung von Nutz- und Nebenwirkungen vor, wobei festgeschrieben ist, dass die Nebenwirkungen kein unannehmbares Risiko f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen d\u00fcrfen. Wie unter Punkt 4 erl\u00e4utert, wird dem Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei der Gew\u00e4hrung von Aufbrauchfristen Rechnung getragen. Bei dringender Sorge werden Pflanzenschutzmittel nach dem Bewilligungswiderruf sofort verboten.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1574208000000)\/","SubmittedBy":"Gugger Niklaus-Samuel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510439353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1569542400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5019,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}