{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194467,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194467,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4467","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stopp der Datensammelwut in der Armee!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt das Bundesgesetz \u00fcber die Archivierung (BGA) so abzu\u00e4ndern, dass die Armee nicht mehr gegen\u00fcber dem Bundesarchiv angebotspflichtig ist.</p>","ReasonText":"<p>Das Bundesarchiv sieht in einer Vielzahl von Daten der Armeeformationen eine wichtige Quellengrundlage f\u00fcr die Milit\u00e4r-, Sozial-, und Kulturgeschichte der Schweiz. Deshalb ist die Armee gem\u00e4ss dem Bundesgesetz \u00fcber die Archivierung Artikel\u00a01 Absatz\u00a01 litera b gegen\u00fcber dem Bundesarchiv angebotspflichtig. Dies bedeutet, dass Einheiten und Truppenk\u00f6rper heikle Personendaten, welche nicht anonymisiert werden (z. Bsp. Disziplinarstrafdossiers) via das Bundesarchiv nach Ablauf einer Schutzfrist der \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich machen muss. Im Falle der \u00dcberweisung der Disziplinarstrafdossiers bedeutet dies einen Verstoss gegen Artikel\u00a0205 des Milit\u00e4rstrafgesetzes, welches die Vernichtung der Unterlagen nach 5 Jahren vorschreibt. Angeh\u00f6rige der Armee k\u00f6nnen mit der Daten\u00fcbermittlung an das Bundesarchiv, ohne ihr Wissen und ohne ihr ausdr\u00fcckliches Einverst\u00e4ndnis, zu Personen des \u00f6ffentlichen Interesses werden. Kein Angeh\u00f6riger der Armee kann deshalb kontrollieren, welche Daten an das Bundesarchiv gesendet werden und sich gegen allf\u00e4llige Nachteile aus der Ver\u00f6ffentlichung dieser Daten wehren. Zudem wird das Milizwesen durch die Datensammlerei unattraktiver, weil Angeh\u00f6rige der Armee sich zu recht diskriminiert gegen\u00fcber Personen f\u00fchlen, welche keinen Dienst leisten und deshalb keine Daten in diesem Bezug preisgeben m\u00fcssen. Viele der gesammelten Dokumente werden zudem mit gr\u00f6sster Sicherheit keinen Mehrwert f\u00fcr die Historiker bringen (z. Bsp. Laufbahnbl\u00e4tter). Zudem steht der Aufwand und Ertrag dieser Datensammlerei im Widerspruch des Verh\u00e4ltnisprinzips. Milizkader m\u00fcssen in den Einheiten und Truppenk\u00f6rpern w\u00e4hrend dem Dienst Zeit f\u00fcr die Archivierung aufwenden, welche ihnen nicht f\u00fcr ihre F\u00fchrungst\u00e4tigkeiten zur Verf\u00fcgung steht. Zudem m\u00fcssen Milizkader vermehrt und unentgeltlich Zeit ausser Dienst aufwenden, um Aufgaben der Archivierung zu erledigen.</p><p>Entgegen der am 22. November 2019 vom Bundesrat gelieferten Antwort auf die Motion 19.4237, wird durch die Archivierung von Armeedokumenten nicht die Transparenz gegen\u00fcber den B\u00fcrgern erh\u00f6ht, sondern der B\u00fcrger, welcher Milit\u00e4rdienst leistet und sich besonders f\u00fcr die Gesellschaft einsetzt, transparent gemacht. So kann sich beispielsweise ein Bundesratskandidat pl\u00f6tzlich mit der Ver\u00f6ffentlichung eines Disziplinarstrafdossiers aus der Zeit der Rekrutenschule konfrontiert sehen. Da die Archivierung auf Stufe Truppenk\u00f6rper erst ab 2018 systematisch umgesetzt wird, hat erst k\u00fcrzlich die Datenflut, welche via die Grossen Verb\u00e4nde an das Bundesarchiv erfolgt, eingesetzt. Zudem hat der Bundesrat den angesprochenen Normenkonflikt zwischen dem Bundesgesetz der Archivierung und dem Milit\u00e4rstrafgesetz nicht begr\u00fcndet. Auch die steigende B\u00fcrokratisierung in der Armee wurde vom Bundesrat nicht thematisiert. Die Argumentation, dass der \"zeitliche Quer- und L\u00e4ngsschnitt\" im Vordergrund stehe, \u00e4ndert nichts an der Tatsache, dass viele Dokumenten wohl keine R\u00fcckschl\u00fcsse auf das Denken und Handeln der Truppe zulassen werden. Vielmehr werden in erster Linie Daten auf Reserve gesammelt und ein B\u00fcrokratie-Exzess befl\u00fcgelt.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Archivierung von Unterlagen der Bundesverwaltung und der Armee ein notwendiger Pfeiler des Rechtsstaates und eine Voraussetzung f\u00fcr die historische Forschung ist: Entscheidungen und Handlungen k\u00f6nnen so \u00fcberpr\u00fcft werden, das Handeln der Beh\u00f6rden wird f\u00fcr die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger transparent. Ohne Anbietepflicht und somit ohne Quellenkorpus w\u00e4re eine wissenschaftlichen Standards gen\u00fcgende Schweizer Milit\u00e4rgeschichte k\u00fcnftig nicht mehr m\u00f6glich. Aus diesen Gr\u00fcnden ist die Anbietepflicht im Bundesgesetz \u00fcber die Archivierung (BGA, SR 152.1; Art. 6 i.V.m. Art. 1 Abs. 1) sowie f\u00fcr Personendaten explizit auch im Bundesgesetz \u00fcber den Datenschutz (DSG, 235.1; Art. 21) vorgesehen.</p><p>Wie bereits in der Antwort zur <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20194237\">Motion 19.4237</a>, Werner Salzmann \"Stopp der Datensammelwut in der Armee!\" dargelegt, wird dem Datenschutz im Archivrecht Gewicht einger\u00e4umt: Dossiers, die nach Personennamen erschlossen sind und besonders sch\u00fctzenswerte Personendaten oder Pers\u00f6nlichkeitsprofile enthalten, unterstehen einer verl\u00e4ngerten Schutzfrist von 50 Jahren gem\u00e4ss Art. 11 BGA. Die Einsichtnahme in solche Unterlagen ist nur unter strengen Voraussetzungen m\u00f6glich (Art. 13 und 14 BGA sowie Art. 16 der Verordnung zum Bundesgesetz \u00fcber die Archivierung [VBGA, 152.11]). Entsprechend ist davon auszugehen, dass die Pers\u00f6nlichkeitsrechte von Dienstleistenden oder ehemaligen Armeeangeh\u00f6rigen gewahrt werden.</p><p>Es besteht kein Normenkonflikt zwischen Milit\u00e4rstrafgesetz und dem BGA oder dem DSG. \"L\u00f6schen\" der Unterlagen ist in diesem Kontext als l\u00f6schen aus den Unterlagen der zust\u00e4ndigen Verwaltung zu verstehen. Gem\u00e4ss Art. 6 BGA i.V.m. Art. 21 DSG m\u00fcssen diese Daten aber dem Bundesarchiv angeboten werden. Art. 14 BGA garantiert, dass diese Daten auch von der abliefernden Verwaltungseinheit nur sehr eingeschr\u00e4nkt eingesehen werden k\u00f6nnen.</p><p>Der rechtliche Grundsatz der Archivierungspflicht der Armee hat sich seit 1998 nicht ge\u00e4ndert. Seit 2018 werden die Unterlagen der Armee digital \u00fcbermittelt. Diese Ver\u00e4nderung hat zur Folge, dass die Armee ihre Unterlagen nicht mehr periodisch, sondern fortlaufend f\u00fcr die Archivierung aufbereitet. Der Rhythmus hat sich damit ge\u00e4ndert. Die Arbeitslast ist gleich wie vorher.</p><p>Zudem machen die aktuellen Gegebenheiten deutlich, wie wichtig die Archivierung der Unterlagen des Bundes ist.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582675200000)\/","SubmittedBy":"Salzmann Werner","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1583798400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|34|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509845617)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576627200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Medien und Kommunikation|Menschenrechte"}}