{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194506,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194506,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4506","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Situation von Schwangeren in Ausschaffungshaft und bei der Ausschaffung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gefl\u00fcchtete Frauen, die schwanger sind, d\u00fcrfen aktuell in der Schweiz bis in die 36. Schwangerschaftswoche in Administrativhaft genommen und ausgeschafft werden. Nach der Geburt gibt es bisher keine Schutzfrist. Auch wenn der Bundesrat im Mai angek\u00fcndigt hat, diese Frist auf die 32. SSW zu senken, stellt sich weiterhin die Frage nach der Situation von Frauen in ausl\u00e4nder- und asylrechtlichen Zwangsmassnahmen, die auch von der Nationalen Kommission f\u00fcr Verh\u00fctung von Folter mehrfach kritisiert wurde. Im Rahmen der im Oktober ver\u00f6ffentlichten Berichte und der Studie zu gefl\u00fcchteten Frauen (Bericht zur Erf\u00fcllung des Postulats 16.3407 Feri) wurde diese Situation weder von Bund noch von den Kantonen untersucht. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie viele schwangere Frauen und Frauen im Mutterschutz (bis 8 Woche nach Geburt) wurden in den letzten 5 Jahren in Ausschaffungshaft genommen? In welcher Schwangerschaftswoche waren sie?</p><p>2. Wie lange waren diese Frauen in Haft?</p><p>3. Wie viele schwangere Frauen und Frauen im Mutterschutz wurden in diesem Zeitraum ausgeschafft? In welcher Vollzugsstufe wurden sie eingestuft? Wurden sie gefesselt?</p><p>4. Wie sind die rechtlichen Regelungen bez\u00fcglich Schwangerschaft und Mutterschutz in Zwangsmassnahmen?</p><p>5. Wie wird die perinatale Gesundheitsversorgung gew\u00e4hrleistet?</p><p>6. Gab es medizinische Zwischenf\u00e4lle aufgrund der Untersuchungshaft oder Ausschaffung?</p><p>7. Der Bundesrat hat angek\u00fcndigt, die Grenze bei Ausschaffungen von Schwangeren auf die 32. Schwangerschaftswoche zu senken. Wie begr\u00fcndet der Bundesrat, sich dabei nicht an den Empfehlungen des UNHCR (28. SSW/ Beginn 3. Trimester) zu orientieren?</p><p>8. Gedenkt der Bundesrat, eine Schutzfrist nach der Geburt einzuf\u00fchren und sich dabei an der Empfehlung des UNHCR (8 Wochen) zu orientieren?</p><p>9. Werden Schwangere bei Ausschaffungen von Gyn\u00e4kologinnen und Gyn\u00e4kologen begleitet?</p><p>10. Wer entscheidet, ob bei Ausschaffungen Kontraindikationen bei Schwangerschaft erf\u00fcllt sind? Welche Rolle wird dabei den behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten zugesprochen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1./2. Der Bund verf\u00fcgt \u00fcber keine Statistiken betreffend schwangere Frauen in ausl\u00e4nderrechtlicher Administrativhaft. F\u00fcr die Anordnung der entsprechenden Zwangsmassnahmen sind die Kantone zust\u00e4ndig. Die Daten \u00fcber die Anordnung der Haft, welche die Kantone dem Staatssekretariat f\u00fcr Migration (SEM) im Hinblick auf die Datenerhebung im Bereich der Zwangsmassnahmen zu \u00fcbermitteln haben, sind in Artikel\u00a015a der Verordnung \u00fcber den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausl\u00e4ndischen Personen (VVWAL) abschliessend geregelt. Angaben zu einer allf\u00e4lligen Schwangerschaft der inhaftierten Personen sind darin nicht enthalten. </p><p></p><p>3. 2017 waren insgesamt acht Ausreisen von schwangeren Frauen zu verzeichnen, 2018 insgesamt zw\u00f6lf Ausreisen und 2019 insgesamt neun Ausreisen. 2017 sowie 2019 reiste jeweils eine Frau im Mutterschutz (bis acht Wochen nach der Geburt) aus; 2018 keine. Das SEM erhebt keine Daten \u00fcber die Vollzugsstufe bzw. zur allf\u00e4lligen Anwendung von Zwangsmitteln bei Schwangeren. In der Regel wird in diesen F\u00e4llen auf eine Fesselung verzichtet. </p><p></p><p>4./5. Gem\u00e4ss Artikel\u00a081 Absatz\u00a03 des Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetzes (AIG) ist im Rahmen der Zwangsmassnahmen den Bed\u00fcrfnissen von Schutzbed\u00fcrftigen bei der Ausgestaltung der Haft Rechnung zu tragen. Aufgrund der in der Bundesverfassung und in internationalen Menschenrechtsvertr\u00e4gen verankerten Grund- und Menschenrechte tragen die Beh\u00f6rden eine hohe Verantwortung f\u00fcr die Gesundheit von inhaftierten Personen. Inhaftierte Schwangere haben Anspruch auf schwangerschaftsspezifische medizinische Betreuung und Behandlung. Der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) hat im Weiteren die Inhaftierung ohne spezifische Betreuung einer im 8. Monat schwangeren Migrantin als unmenschlich qualifiziert. F\u00fcr den Vollzug der ausl\u00e4nderrechtlichen Administrativhaft und die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben im Einzelfall sind die Kantone zust\u00e4ndig. Im Rahmen der Haft\u00fcberpr\u00fcfung ber\u00fccksichtigen die daf\u00fcr zust\u00e4ndigen richterlichen Beh\u00f6rden gem\u00e4ss den Artikeln 80 Absatz\u00a04 und 80a Absatz\u00a08 AIG auch die Umst\u00e4nde des Haftvollzugs.</p><p></p><p>6. Dem Bundesrat sind keine Zwischenf\u00e4lle bekannt.</p><p></p><p>7./8. Bei der medizinischen Beurteilung der Transportf\u00e4higkeit dient die sogenannte Kontraindikationsliste als Hilfsmittel, die in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) und der Schweizerischen \u00c4rztevereinigung (FMH) entwickelt wurde. Sie enth\u00e4lt Krankheitsbilder und medizinisch relevante Umst\u00e4nde, welche gegen eine R\u00fcckf\u00fchrung sprechen. Gem\u00e4ss dieser Liste sind Flugreisen bei einer komplikationslosen Schwangerschaft bis zur 36. Schwangerschaftswoche m\u00f6glich. Dennoch hat das SEM im Fr\u00fchjahr 2019 in Absprache mit den Kantonen beschlossen, diese Frist auf die 32. Schwangerschaftswoche herabzusetzen. Dies entspricht der Praxis anderer europ\u00e4ischer Staaten. Die Mutter gilt bis sieben Tage nach der Geburt als nicht transportf\u00e4hig. Zudem werden die konkreten Umst\u00e4nde des Einzelfalls ber\u00fccksichtigt.</p><p></p><p>9. Die Begleitung von R\u00fcckf\u00fchrungen durch Gyn\u00e4kologinnen und Gyn\u00e4kologen ist nicht vorgesehen. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a011a Absatz\u00a04 VVWAL stellt das SEM jedoch auf allen Sonderfl\u00fcgen und, sofern notwendig, auf Linienfl\u00fcgen eine medizinische Begleitung sicher.</p><p></p><p>10. Das vom SEM mit der medizinischen Beurteilung der Transportf\u00e4higkeit beauftragte Dienstleistungsunternehmen Oseara AG entscheidet auf der Grundlage von \u00e4rztlichen Berichten der behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, ob eine Kontraindikation vorliegt. Die Oseara AG nimmt n\u00f6tigenfalls R\u00fccksprache mit den behandelnden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten. Bei der Beurteilung st\u00fctzt sie sich auf die erw\u00e4hnte Kontraindikationsliste.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1581465600000)\/","SubmittedBy":"Meyer Mattea","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|2811|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510268057)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576713600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Migration|Gesundheit"}}