{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194509,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194509,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4509","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Sorgsame und sorgf\u00e4ltige Einstufung beim Pflegebedarf statt kantonaler Wildwuchs und systematischer Ungleichbehandlung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen derart anzupassen, dass der Pflegebedarf zu Lasten der Krankenversicherung innert zwei Jahren nur noch mit einem \"Bundesinstrument\" zugelassen wird.</p>","ReasonText":"<p>Bis heute haben die Kantone die Instrumente zur Festlegung des Pflegebedarfs einer pflegebed\u00fcrftigen Person nicht harmonisiert und Instrumente zugelassen, die zu systematisch unterschiedlichen Resultaten f\u00fchren. Obschon etliche parlamentarische Vorst\u00f6sse vorliegen, welche eine Harmonisierung durch den Bund verlangen (10.3550 Bortoluzzi; 12.1091, 13.4217, 15.4224 Humbel; 16.3758 Lohr), hat der Bund bisher wenig Anstrengungen unternommen, den Unklarheiten und Ungleichbehandlungen ein Ende zu bereiten. Zuerst verwies der Bundesrat darauf, dass er zuerst die Ergebnisse entsprechender GDK-Gespr\u00e4che abwarten wolle, erst im Falle des Scheiterns sei er bereit, Massnahmen zu treffen. Die \"Massnahmen\" sah der Bundesrat dann darin, dass er der heterogenen Verhandlungsgemeinschaft von Kantonen, Leistungserbringern und Versicherern bestimmte Kriterien vorsetzte, nach welchen die Harmonisierung anzugehen sei (<a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2019/2145.pdf\">https://www.admin.ch/opc/de/official-compilation/2019/2145.pdf</a>). Nachdem die Harmonisierung bereits unter den Kantonen scheiterte, w\u00e4re es allerdings naiv zu glauben, dass Verhandlungen der Kantone mit den Leistungserbringern und den Krankenversicherern in absehbarer Zeit ein Resultat hervorbringen k\u00f6nnten. Bis die notwendigen Kl\u00e4rungen erfolgt sind, d\u00fcrfte es vielmehr Jahre dauern. Noch wahrscheinlicher ist aufgrund der Vorgeschichte, dass kein Verhandlungsresultat erzielt wird. Die Situation muss als bedenklich bezeichnet werden: In unserer OKP ist es gemeinhin unbestritten, dass jede Person unabh\u00e4ngig ihrer Gesundheit und wirtschaftlichen M\u00f6glichkeiten Anspruch auf dieselben medizinischen Leistungen hat. Mit der erneut zaghaften Vorgehensweise des Bundesrates wird die ungleiche Behandlung der Pflegebed\u00fcrftigen aber noch Jahre andauern. Zu Lasten der Pr\u00e4mienzahler werden in Kantonen, die zur Erfassung des Pflegebedarfs das Instrument \"Plaisir\" anwenden lassen, noch \u00fcber Jahre h\u00f6here Abgeltungen durch die Krankenversicherung erfolgen. Letztlich stellt sich auch die Frage, wie das Postulat der Kantone zur Integration der Langzeitpflege in EFAS dereinst \u00fcberhaupt gelingen k\u00f6nnte, wenn die Pflege je nach Kanton systematisch anders gehandhabt wird.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass jede obligatorisch krankenversicherte Person unabh\u00e4ngig vom angewendeten Instrument zur Ermittlung des Pflegebedarfs Anspruch auf dieselben medizinischen Leistungen hat. Die heute in der Schweiz im Bereich der Pflegeheime verwendeten Pflegebedarfserfassungsinstrumente messen den Pflegebedarf nach Artikel\u00a025a des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in identischen Situationen tats\u00e4chlich teilweise unterschiedlich. Bereits in seinen Stellungnahmen zu den Interpellationen Humbel 15.4224 \"Ein schweizerisches Abkl\u00e4rungsinstrument f\u00fcr den Pflegebedarf statt intransparente Kalibrierung\" und Lohr 16.3758 \"Instrumente zur Erfassung des Pflegebedarfs in den Pflegeheimen\" hat der Bundesrat festgehalten, dass eine Einstufung des Pflegebedarfs nach vergleichbaren Massst\u00e4ben unabdingbar ist, um die aufgezeigten Ungleichheiten auszur\u00e4umen.</p><p></p><p>Um eine Angleichung der verwendeten Instrumente zu erzielen, hat das zust\u00e4ndige Departement am 2. Juli 2019 eine \u00c4nderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (KLV; SR 832.112.31) beschlossen, mit welcher schweizweit geltende Mindestanforderungen an die Bedarfsermittlung in Pflegeheimen festgelegt werden. Kantone und Pflegeheime bleiben grunds\u00e4tzlich frei in der Wahl des Erfassungsinstruments, dieses muss aber die Mindestanforderungen erf\u00fcllen und nach schweizweit einheitlicher festgelegter Methodik kalibriert sein, was zu einer Harmonisierung und Angleichung der Instrumente f\u00fchrt. Die \u00c4nderungen sind am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die \u00dcbergangsfrist zur Festlegung der Methodik und Durchf\u00fchrung der notwendigen Studien und Anpassungen endet am 31. Dezember 2021. Danach m\u00fcssen die Instrumente zur Messung des Pflegebedarfs die neuen Anforderungen erf\u00fcllen.</p><p>Die Umsetzung dieser neuen Vorgaben sollte abgewartet werden, bevor weitere Massnahmen in Erw\u00e4gung gezogen werden. Zudem hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass die Festsetzung eines einzigen Systems von den Nutzerinnen und Nutzern der anderen Systeme grosse finanzielle, zeitliche und organisatorische Investitionen erfordern w\u00fcrde. Gleichzeitig bietet die Definition von Mindestanforderungen Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass eine unerw\u00fcnschte Monopolstellung eines Systems vermieden wird und der Markt offen f\u00fcr potenzielle Wettbewerber bleibt.</p><p>In Zusammenhang mit dem Postulat der SGK-N 19.3002 \"Pflege und einheitliche Finanzierung der Leistungen im ambulanten und station\u00e4ren Bereich\" ist der Bundesrat zudem in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Verb\u00e4nden der Leistungserbringer und Versicherer momentan daran, mittels Erarbeitung von Grundlagen zu pr\u00fcfen, ob die Pflegeleistungen in eine einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen integriert werden k\u00f6nnten. Zu diesen Grundlagen z\u00e4hlen neben der Kostentransparenz und einer einheitlichen Abgrenzung von Pflege- und Betreuungsleistungen auch einheitliche Verg\u00fctungsregeln f\u00fcr die Pflegeleistungen. Im Hinblick auf eine allf\u00e4llige Integration in eine einheitliche Finanzierung sind somit zurzeit Grundlagenarbeiten f\u00fcr die zuk\u00fcnftige Verg\u00fctung der Pflegeleistungen im Gange, welchen nicht vorgegriffen werden sollte.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582070400000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690510178950)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576713600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Gesundheit"}}