{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194534,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194534,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4534","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Krankenversicherung. F\u00fcr eine langfristig gesicherte und finanzierbare Versorgung der Bev\u00f6lkerung mit sehr teuren Therapieverfahren","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass bei entsprechender Indikation f\u00fcr alle Patienten auch bei hochpreisigen Medikamenten und Therapien eine langfristig gesicherte und finanzierbare Versorgung gew\u00e4hrleistet ist. Insbesondere bei Medikamenten und Therapieverfahren, die pro Patient j\u00e4hrlich \u00fcber 50 000 Schweizer Franken kosten, soll der individuelle Therapieerfolg massgeblich sein f\u00fcr die OKP-Verg\u00fctung. Im Falle einer Verg\u00fctung im Einzelfall (ausserhalb der Spezialit\u00e4tenliste SL) ist eine deutlich tiefere Limite festzulegen. Die OKP \u00fcbernimmt die Kosten dann, wenn das medizinische Therapieziel erreicht werden konnte und/oder der Patient je nach Krankheit innerhalb einer gewissen Zeitspanne (Bsp. 6 Monate) nach erstmaliger Behandlung mit der entsprechenden Medizin noch lebt bzw. die Lebensqualit\u00e4t wesentlich verbessert wurde. Wird das Therapieziel nicht erreicht oder ist die Therapieerwartung unzureichend, ist der Sachverhalt als klinische Forschung zu handhaben und alternativ zu finanzieren.</p>","ReasonText":"<p>Exorbitante Preise f\u00fcr Medikamente und Therapien belasten die soziale Krankenversicherung immer mehr. Unter diesem Kostendruck muss eine Limitierung teurer Therapien bef\u00fcrchtet werden. Die Vorstellungen zu Preisen und Therapieerfolg divergieren zwischen Herstellern und M\u00f6glichkeiten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) immer st\u00e4rker. Die Versorgung muss aber langfristig gesichert sein. Deshalb muss eine verl\u00e4ssliche Gesetzesgrundlage f\u00fcr neue Preismodelle geschaffen werden, welche die WZW-Kriterien des KVG zwingend ber\u00fccksichtigt. Es braucht insbesondere klare Vorgaben zur Festlegung des Therapieziels im Einzelfall. Das Ziel muss sein, dass Patienten eine gute Chance auch auf sehr teure Therapien erhalten. Die OKP verg\u00fctet dabei aber nur, wenn eine reale Heilung eintritt oder eine massgebliche positive Wirkung nachgewiesen ist. Anders als bei Preismodellen mit Geheimrabatten herrscht Transparenz \u00fcber die Preise, was in der obligatorischen Krankenversicherung selbstverst\u00e4ndlich sein muss. Der Anreiz f\u00fcr Hersteller, eine SL-Listung zu bewirken, und dies zu Kosten unter 50 000 Schweizer Franken pro Therapie, wird vergr\u00f6ssert. Dabei bleibt der b\u00fcrokratische Mehraufwand \u00fcberblickbar: Von der Schwelle sind lediglich rund 60 Therapien betroffen, wof\u00fcr die soziale Krankenversicherung heute aber \u00fcber eine halbe Milliarde Franken aufwendet.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Preismodelle sind Auflagen, die dazu beitragen, dass Arzneimittel wirtschaftlich sind. Es gibt verschiedene Arten von Preismodellen wie Volumenbegrenzungen, R\u00fcckverg\u00fctungen oder auch die vom Motion\u00e4r genannte Verg\u00fctung bei Wirkung (Pay for Performance; P4P). Nur aufgrund der Umsetzung von Preismodellen konnte das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) zuletzt bei vielen hochpreisigen Arzneimitteln eine Aufnahme in die Spezialit\u00e4tenliste (SL) verf\u00fcgen. Mit Preismodelle kann somit ein rascherer Zugang zur Verg\u00fctung zu wirtschaftlicheren Preisen erreicht werden. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, die bereits bestehende M\u00f6glichkeit der Umsetzung von Preismodellen im Rahmen des zweiten Kostend\u00e4mpfungspakets (Er\u00f6ffnung Vernehmlassung erstes Quartal 2020) zu festigen und zu konkretisieren. </p><p>Analog zu anderen L\u00e4ndern, werden auch in der Schweiz neben dem vom Motion\u00e4r als Standard-Preismodell geforderten P4P unterschiedliche Arten von Preismodellen umgesetzt. Die M\u00f6glichkeit, verschiedene Preismodelle einzusetzen, ist zentral, da nicht bei allen Arzneimitteln die Umsetzung eines P4P-Modells sinnvoll w\u00e4re. So ist es bei hoch wirksamen und extrem teuren Arzneimitteln mit hohen Patientenzahlen kein zielf\u00fchrendes Mittel, um wirtschaftliche Preise zu erhalten. Ein Beispiel hierf\u00fcr sind die Arzneimittel zur Behandlung von Hepatitis C (Wirksamkeit von 90 bis 100 Prozent, Kosten von ca. 30'000 bis 45'000 CHF pro Therapie). Bei solchen Arzneimitteln sind nicht P4P, sondern Modelle mit Volumenbegrenzungen sinnvoll, bei denen aufgrund der unterschiedlich langen Therapiedauer die maximalen Kosten pro Patient und aufgrund der vielen potenziellen Patienten die maximalen Gesamtkosten definiert werden. P4P macht nur Sinn f\u00fcr Arzneimittel, die nicht bei allen Patienten wirken oder aufgrund von Nebenwirkungen, \u00f6fters zu Therapieabbr\u00fcchen f\u00fchren. Der Bundesrat m\u00f6chte daher auch in Zukunft die M\u00f6glichkeiten haben, verschiedene Preismodelle in daf\u00fcr geeigneten F\u00e4llen einzusetzen. Die Eingrenzung auf nur ein Preismodell erachtet er als nicht sinnvoll. </p><p>Auch die vorgeschlagene Festlegung einer Therapiekostengrenze von 50'000 Franken pro Therapie f\u00fcr die standardm\u00e4ssige Umsetzung von Preismodellen muss hinterfragt werden. Von den zehn am meisten Kosten generierenden Arzneimitteln im Jahr 2018 fallen nur in einem Fall Kosten von \u00fcber 50'000 Franken pro Therapie an. Der Bundesrat m\u00f6chte aber die M\u00f6glichkeit, auch bei solchen Therapien Preismodelle umzusetzen, nicht unn\u00f6tig einschr\u00e4nken. Der Bundesrat teilt jedoch die Ansicht des Motion\u00e4rs, dass priorisiert und geregelt werden muss, in welchen F\u00e4llen Preismodelle angezeigt sind und was f\u00fcr Preismodelle umgesetzt werden. Entsprechende Abkl\u00e4rungen und Arbeiten sind derzeit im Gang.</p><p>Der Handlungsbedarf betreffend die Verg\u00fctung von Arzneimitteln im Einzelfall wird derzeit vom Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) im Auftrag des Bundesrates evaluiert. Bis Ende 2020 sollen Vorschl\u00e4ge unterbreitet werden, die mit einem raschen, geregelten, wirtschaftlicheren Zugang, einer hohen Gleichbehandlung f\u00fcr alle Patientinnen und Patienten und einem niedrigeren Aufwand f\u00fcr alle Beteiligten einhergehen sollen. </p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582070400000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"36|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690509673353)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576713600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wissenschaft und Forschung|Gesundheit"}}