{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20194547,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20194547,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"19.4547","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kontrolle von Missbr\u00e4uchen in Bezug auf das gegenseitige Verbleiberecht zwischen der Schweiz und der EU","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Aufenthaltsbewilligungen werden auf Basis von einer Einstellungserkl\u00e4rung des Arbeitgebers oder eine Arbeitsbescheinigung ausgestellt (FZA, Art. 6 Abs. 3 b). Bez\u00fcglich der Schweizer Behandlung von Aufenthaltsbewilligungen f\u00fcr l\u00e4nger als ein Jahr (B-Bewilligung) mit dem Ziel missbr\u00e4uchliche Aufenthaltsanspr\u00fcche oder unberechtigte Sozialleistungsbez\u00fcge zu vermeiden, sollten Gesuche darauf zu pr\u00fcfen sein, ob tats\u00e4chlich eine dauerhafte (\u00fcberj\u00e4hrige) Besch\u00e4ftigung zugrunde liegt und beabsichtigt ist. Bei der erstmaligen Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA nach f\u00fcnf Jahren kann deren G\u00fcltigkeitsdauer auf ein Jahr beschr\u00e4nkt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer zuvor w\u00e4hrend mindestens 12 Monaten unfreiwillig arbeitslos war (Art. 6. Abs. 1 Anhang I FZA und Weisung VEP Ziff. II. 4.7).</p><p>1. Was genau bedeutet \"unfreiwillige Arbeitslosigkeit\" f\u00fcr die Schweiz und die EU? Wie viele F\u00e4lle sind bekannt bei denen EU-L\u00e4ndern Schweizern und die Schweiz EU-B\u00fcrgern die Aufenthaltsbewilligung wegen \"unfreiwilliger\" Arbeitslosigkeit beschr\u00e4nkten oder verweigerten? Wie werden solche F\u00e4lle in der Praxis in der EU (am Beispiel von Deutschland und Frankreich) und der Schweiz festgestellt?</p><p>2. Inwiefern und wie werden in der Schweiz die Aufenthaltsanspr\u00fcche f\u00fcr Gesuche f\u00fcr B-Bewilligungen und Verl\u00e4ngerungen dieser Gesuche effektiv \u00fcberpr\u00fcft? In wie vielen F\u00e4llen wurde seit Inkrafttreten der Personenfreiz\u00fcgigkeit eine solche Bewilligung nicht ausgestellt, weil z.B. ein m\u00f6glicher missbr\u00e4uchlicher Aufenthaltsanspruch festgestellt wurde?</p><p>3. In wie vielen F\u00e4llen wurde seit Inkrafttreten des FZA, die G\u00fcltigkeitsdauer nach 5 Jahren aufgrund einer Arbeitslosigkeit auf ein Jahr beschr\u00e4nkt, und was passierte mit diesen Personen nach Ablauf dieses Jahres? Wurde das Verbleiberecht dieser Personen trotzdem erneuert, wurde dieses entzogen und welche Konsequenzen ergaben sich im Hinblick auf einen m\u00f6glichen Sozialhilfebezug?</p><p>4. Im Fall einer Arbeitseinstellung eines EU/EFTA B\u00fcrgers durch ein Personalvermittlungsb\u00fcro k\u00f6nnen die EU/EFTA B\u00fcrger zum Zeitpunkt der Einreise noch keinen Arbeitsvertrag vorlegen. Wie unterscheiden sich deshalb die Einstellungserkl\u00e4rungen oder Arbeitsbescheinigungen (in Form und Inhalt) f\u00fcr EU/EFTA-B\u00fcrger, wenn diese</p><p>a. vom unmittelbaren Arbeitgeber ausgestellt werden oder</p><p>b. \u00fcber ein Personalvermittlungsb\u00fcro beantragt werden?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn der Person kein Verschulden an der Arbeitslosigkeit zugerechnet werden kann (z.B. Entlassung aus wirtschaftlichen Gr\u00fcnden). Bestehen Zweifel bez\u00fcglich der Gr\u00fcnde der Arbeitslosigkeit, so muss die zust\u00e4ndige kantonale Migrationsbeh\u00f6rde untersuchen, ob eine freiwillige oder unfreiwillige Arbeitslosigkeit im Sinne des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens (FZA) und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung vorliegt. Diese Abkl\u00e4rungen f\u00fchren entweder zur Erteilung oder Verweigerung der ausl\u00e4nderrechtlichen Aufenthaltsbewilligung. Dem Bundesrat liegen hierzu allerdings keine Zahlen vor, da diese spezifischen Angaben im Zentralen Migrationsinformationssystem ZEMIS nicht erfasst werden. Auch verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber keine Angaben zur Praxis in den EU-Mitgliedstaaten.</p><p>2. Die kantonalen Arbeits\u00e4mter und Arbeitslosenkassen informieren die kantonalen Migrations\u00e4mter, wenn ein Staatsangeh\u00f6riger der EU/EFTA die Entsch\u00e4digung aus der Arbeitslosenversicherung ausgesch\u00f6pft hat. Somit kann die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde in solchen F\u00e4llen bereits vor Ablauf der G\u00fcltigkeit der Aufenthaltsbewilligung das Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer \u00fcberpr\u00fcfen.</p><p>Bei der Verl\u00e4ngerung einer Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA muss der kantonalen Migrationsbeh\u00f6rde eine Arbeitsbescheinigung oder eine Einstellungserkl\u00e4rung vorgelegt werden. Das FZA enth\u00e4lt keine klare Regelung, zu welchem Zeitpunkt das Aufenthaltsrecht bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit erlischt. Das Parlament hat deshalb im Dezember 2016 Vollzugsverbesserungen beschlossen und im Ausl\u00e4nder- und Integrationsgesetz (AIG) Fristen f\u00fcr das Erl\u00f6schen von Kurzaufenthaltsbewilligungen L und Aufenthaltsbewilligungen B f\u00fcr Staatsangeh\u00f6rige der EU/EFTA festgelegt (Art. 61a AIG). Dem Bundesrat liegen dazu keine Zahlen vor, in wie vielen F\u00e4llen die kantonalen Beh\u00f6rden die Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung B EU/EFTA verweigert haben.</p><p>3. Es gilt die Begriffe der unfreiwilligen Arbeitslosigkeit (Art. 6 Abs. 1 und 6 Anhang I FZA) und des Verbleiberechts (Art. 4 Anhang I FZA) zu unterscheiden. Die unfreiwillige Arbeitslosigkeit f\u00fchrt zur Anwendung von Artikel\u00a061a AIG und verleiht kein Verbleiberecht. Das Verbleiberecht setzt unter anderem eine dauerhafte Arbeitsunf\u00e4higkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit voraus, welche einzig durch den Entscheid der zust\u00e4ndigen IV-Stelle festgestellt wird. Personen, deren Aufenthaltsbewilligung nach den ersten f\u00fcnf Jahren ausl\u00e4uft und die seit \u00fcber zw\u00f6lf Monaten unfreiwillig arbeitslos sind, wird eine Verl\u00e4ngerung ihrer Aufenthaltsbewilligung f\u00fcr mindestens ein Jahr gew\u00e4hrt (Art. 6 Abs. 1 Anhang I FZA). Verf\u00fcgen diese Personen nach Ablauf der einj\u00e4hrigen Verl\u00e4ngerung der Aufenthaltsbewilligung \u00fcber ein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis mit einem Arbeitgeber in der Schweiz, so wird ihnen je nach Dauer des Anstellungsverh\u00e4ltnisses eine neue Kurzaufenthalts- oder eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. W\u00e4hrend der einj\u00e4hrigen Verl\u00e4ngerung k\u00f6nnen Staatsangeh\u00f6rige der EU/EFTA Sozialhilfe beziehen. Liegt nach Ablauf dieses Jahres kein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis vor und besteht kein anderweitiger Aufenthaltsanspruch aus dem FZA oder dem AIG, erfolgt eine Wegweisung aus der Schweiz.</p><p>Es liegen keine Zahlen vor, in wie vielen F\u00e4llen die Aufenthaltsbewilligung bei der Verl\u00e4ngerung aufgrund unfreiwilliger Arbeitslosigkeit auf ein Jahr beschr\u00e4nkt wurde.</p><p>4.</p><p>a) Werden Staatsangeh\u00f6rige der EU/EFTA von einem Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz eingestellt, so reicht das Vorweisen einer Einstellungserkl\u00e4rung oder einer Arbeitsbescheinigung. Aus dieser Unterlage muss die Dauer des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und der Anstellungsgrad hervorgehen.</p><p>b) Im Rahmen des Personalverleihs wird zwischen einem unbefristeten Rahmenarbeitsvertrag mit dem Verleiher und einem Einsatzvertrag mit dem Betrieb unterschieden. Durch den Rahmenvertrag besteht noch kein Arbeitsverh\u00e4ltnis, welches der Person einen Aufenthalt als Arbeitnehmer erm\u00f6glicht. Ein Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer erlangt die Person erst durch einen Einsatzvertrag, der eine tats\u00e4chliche wirtschaftliche T\u00e4tigkeit bei einem Arbeitgeber vorsieht.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1582070400000)\/","SubmittedBy":"Gutjahr Diana","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1639699200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110116397)\/","SubmissionDate":"\/Date(1576713600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5101,"SubmissionLegislativePeriod":51,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}